von lemans » 04.07.2012, 20:31
Nein nein,
so einfach ists dann auch nicht.
Einmal ist es eine Frage der Straßenverkehrsordnung. Da gibts eine klare Definition, in einer bestimmten Entfernung vom Messgerät muss in einem bestimmten Gang bei einer definierten Geschwindigkeit eine bestimmte Strecke beschleunigt werden.
Das ist die sogenannte Fahrgeräuschmessung.
Da gelten das irgendwas mit 80db/a.
Diese Messung ist aber recht aufwendig, und bei Polizeikontrollen nicht machbar.
Daher geht man hin, und misst die in der Fahrgeräuschmessung abgenommene Anlage im Stand bei einem definierten Abstand des Messgerätes in einem definierten Winkel vom Auslass bei einer angegebenen Drehzahl.
Bei der RR steht glaube ich auf dem Typenschild am Rahmen 103 db/a bei 6.500Umin.
Wenn das passt (plus etwas Toleranz) geht der Polizist davon aus, das die Auspuffanlage dann auch in Ordnung ist. Diese Messung ist also nur eine "Krücke", um vor Ort schnell eine Beurteilung hinzukriegen.
Das alles hat nix damit zu tun, was auf den Rennstrecken gemessen/verlangt wird.
Da gelten dann wieder andere Richtwerte, entweder als Standgeräuschmessung, oder in der Vorbeifahrt an bestimmten Messpunkten.
Nur als kurze Info.......
Wenn also ein Vergleich der Geräuschemissionen stattfinden soll ist es wichtig sich darüber einig zu werden, mit welcher Messmethode verfahren wird (Drehzahl, Abstand Auspuff, Winkel zum Auspuff, Messgerät (geeicht, nicht geeicht), und Messwert (in der Regel db/a)).
Sonst ist das, wie mit dem Fuss gegen den Reifen zu treten, und zu erklären: 2,75 Bar!
Gute Fahrt,
Martin