Bestellung S1000RR mod. 2015

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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon herbyei » 09.12.2014, 00:38

Micha10 hat geschrieben:Vielleicht kann man das Moped ohne MwSt. kaufen in Russland, auch wenn man kein Motorrad-Händler ist, sondern eine Privatperson. In Europa geht das auf alle fälle nicht. Wie sich das verhält in Deutschland, bei der Einfuhr Steuern zu bezahlen, auch nur zur Sportzwecken kann ich dir nicht beantworten.
Denke mal, hier werden im Forum irgendwelche Experten/Personen sein, die sich mit diesen Thema auskennen, und die Frage beantworten
können.


In der EU problemlos. Lediglich der Unterschied bei neu und gebraucht. Bei neu - weniger als 6 Monate und 6000km gilt als neu - kauf in einem EU-Land ohne Mwst. und zwar bei privat und gewerblich. Wenn dann in D angemeldet wird, werden unsere 19% bei der sofortigen oder späteren Zulassung fällig. Zulassungsfähig ist aber nur was die neue Abgasnorm einhält. Wenn nicht angemeldet wird, weis es auch keiner. Bei älteren als 6 Monate gelten als gebraucht und da passiert steuerlich nichts mehr, anmelden und fahren.
Aus anderen Ländern als der EU importieren:
- Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Die Beamten haben eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel (keine oder zu niedrig ausgestellte Kaufverträge) auf vergleichbare Einfuhren oder die Schwacke-Liste zurückgreifen
- Zollsatz Motorrad: in der Regel 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit der Mwst. Wird aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert) berechnet.
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument wird bei der Zulassung des Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nachgewiesen, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Micha10 » 09.12.2014, 08:14

herbyei hat geschrieben:
Micha10 hat geschrieben:Vielleicht kann man das Moped ohne MwSt. kaufen in Russland, auch wenn man kein Motorrad-Händler ist, sondern eine Privatperson. In Europa geht das auf alle fälle nicht. Wie sich das verhält in Deutschland, bei der Einfuhr Steuern zu bezahlen, auch nur zur Sportzwecken kann ich dir nicht beantworten.
Denke mal, hier werden im Forum irgendwelche Experten/Personen sein, die sich mit diesen Thema auskennen, und die Frage beantworten
können.


In der EU problemlos. Lediglich der Unterschied bei neu und gebraucht. Bei neu - weniger als 6 Monate und 6000km gilt als neu - kauf in einem EU-Land ohne Mwst. und zwar bei privat und gewerblich. Wenn dann in D angemeldet wird, werden unsere 19% bei der sofortigen oder späteren Zulassung fällig. Zulassungsfähig ist aber nur was die neue Abgasnorm einhält. Wenn nicht angemeldet wird, weis es auch keiner. Bei älteren als 6 Monate gelten als gebraucht und da passiert steuerlich nichts mehr, anmelden und fahren.
Aus anderen Ländern als der EU importieren:
- Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Die Beamten haben eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel (keine oder zu niedrig ausgestellte Kaufverträge) auf vergleichbare Einfuhren oder die Schwacke-Liste zurückgreifen
- Zollsatz Motorrad: in der Regel 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit der Mwst. Wird aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert) berechnet.
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument wird bei der Zulassung des Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nachgewiesen, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden.


Vielen Dank, das mit der Einfuhr nach Deutschland hatte ich schon am 2.12. gepostet hier unter diesen Thema :

Muss ich rausfinden, wie das mit der MwSt. in Russland ist. Bei der Einfuhr nach D gelten folgende Regelungen :
Zollsatz Motorrad: in der Regel 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit dem Mehrwertsteuersatz. Er wird berechnet aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: mit diesem Dokument weisen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden.

Ich muss dir leider wieder - sprechen, aus eigener Erfahrung! Wollte ein Moped kaufen in Deutschland ohne MwSt. und dieses mitnehmen nach Dänemark. Das geht nur wenn ich Kfz-Händler bin, aber nicht als Privat Person dann muss ich die MwSt. in Deutschland entrichten. winkG
Für mich ist jetzt wichtig, was muss ich entrichten in Russland an Steuern, bei den Export nach Deutschland???

Gruss Michael
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon herbyei » 10.12.2014, 04:01

Micha10 hat geschrieben:
Ich muss dir leider wieder - sprechen, aus eigener Erfahrung! Wollte ein Moped kaufen in Deutschland ohne MwSt. und dieses mitnehmen nach Dänemark. Das geht nur wenn ich Kfz-Händler bin, aber nicht als Privat Person dann muss ich die MwSt. in Deutschland entrichten.

Gruss Michael


hi michael, das stimmt so nicht. woher hast du diese erkenntnis, vom verkäufer einem händler der sich nicht auskannte?

Mit der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung werden Unternehmer und Fahrzeuglieferer, die nach dem 30. Juni 2010 innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen, verpflichtet, diese dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) an Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, der Besteuerung im Bestimmungsland unterliegen. Das Meldeverfahren mit dem damit einhergehenden Informationsaustausch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten dient somit der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge im Bestimmungsmitgliedstaat.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Viele Grüße Herb

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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Micha10 » 10.12.2014, 08:26

herbyei hat geschrieben:
Micha10 hat geschrieben:
Ich muss dir leider wieder - sprechen, aus eigener Erfahrung! Wollte ein Moped kaufen in Deutschland ohne MwSt. und dieses mitnehmen nach Dänemark. Das geht nur wenn ich Kfz-Händler bin, aber nicht als Privat Person dann muss ich die MwSt. in Deutschland entrichten.

Gruss Michael


hi michael, das stimmt so nicht. woher hast du diese erkenntnis, vom verkäufer einem händler der sich nicht auskannte?

Mit der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung werden Unternehmer und Fahrzeuglieferer, die nach dem 30. Juni 2010 innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen, verpflichtet, diese dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) an Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, der Besteuerung im Bestimmungsland unterliegen. Das Meldeverfahren mit dem damit einhergehenden Informationsaustausch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten dient somit der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge im Bestimmungsmitgliedstaat.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern


Hallo Herb,

ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss Micha
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Re: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon bandit111 » 10.12.2014, 09:14

Also ich kenn es so (aus der praxis, jedoch nicht explizit beim fahrzeugkauf)
die märchensteuer muss prinzipiel vom privatman erstmal bezahlt werden.
wenn man dann den nachweis über die ausfuhr (zollpapiere) erbringt dann gibt es sie zurück.
Wenn Katholiken zu einer Demo gehen, sind sie dann Protestanten?
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Ede » 10.12.2014, 12:44

Micha10 hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:
ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss Micha


Ja ist leider so. Wir verkaufen auch nur noch brutto, auch innergemeinschaftlich. Ust gibt es erst nach Vorlagen aller notwendigen Unterlagen zurück. Gab zuviel Streß bei manchen Kollegen. da hat so mancher dem FA 7stillige Beträge gezahlt. Daher nur noch brutto.
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon herbyei » 10.12.2014, 14:51

Micha10 hat geschrieben:
ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss Micha


das hört sich hanebüchend an. d.h. was die mit dir gemacht haben, wäre ganz glatt ein verstoss gegen gesetzliche vorgaben und verordnungen. und da kann der händler der so etwas macht gehörig eins aufs auge bekommen, weil es eine ungleichbehandlung von gewerblichen und privaten und damit eine diskriminierung von privaten darstellt. die müssen sich an die gesetzlichen eu-vorgaben mit umsetzung der in jedem land darauf verfassten gesetze halten, tun sie das nicht ist es wettbewerbswidrig und kann den händler auch teuer zu stehen kommen und er kann sich damit jede menge ärger einhandeln.

es gibt die Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, d.h. der händler ist zu folgendem verpflichtet: Zu melden sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen).

warum also verweigert ein händler trotzdem, hierzu habe ich mal schnell recherchiert. der hintergrund ist die kriminelle energie um mit der umsatzsteuer betrug zu betreiben.
dies fand bei gewerblichen wie privaten statt. gewerbliche haben z.b. ihren handel über ein drittland laufen lassen. dem wurde entgegengetreten, dass die in dem drittland auch wenn sie dort nicht ansässig sind, eine umst-identifikation haben müssen und fliegen durch die geschaffenen vorhandenen datenaustausch- und suchsysteme in der eu als steuerstraftätiger mittlerweile auf.
bei den privaten gab es wohl käufer mit unechten ausweisen die den kauf ohne mwst. tätigten. die fahrzeuge wurden also in dem anderen eu-land dann nicht zugelassen und die umsatzsteuer nicht entrichtet.
problem für den hänlder in D, der ein neufahrzeug an einen anderen eu-bürger verkauft, kommt nach dem kauf zwar seiner fahrzeuglieferungs-meldepflichtverordnung nach und meldet das dem bundesamt für steuern. wenn jedoch von keinem anderen eu-land aus entgegen der gesetzlichen verpflichtung die umsatzsteuer entrichtet wird, also durch den käufer die umsatzsteuermeldung in seinem eu-heimatland nicht erfolgt, geht das finanzamt in D an den händler ran und besteuert diesen nach.

der händler ist so oder so in der zwickmühle. ein normales gespräch unter hinweise auf beide sichtweisen kann dies vermutlich schnell klären. damit dürfte einem neukauf nichts mehr im wege stehen, der käufer sollte hierfür mit seinen dokumenten belegen können, dass er derjenige auf den dokumenten ist und in ehrlicher absicht den kauf tätigt und der verkäufer kopien von seinen dokumenten anfertigen darf, damit ein möglicher belzebub später dingfest gemacht werden kann.

eine seriöse lösung könnte dabei auch die handhabung mit einer kaution sein. d.h. der käufer hinterlegt vertraglich vereinbart eine kaution in höhe der mwst. und bekommt diese dann vom verkäufer wieder zurück, wenn die umsatzsteueranmeldung nachweislich durch den käufer erfolgt ist.

ansonsten, weigert der händler sich trotzdem an einen anderen eu-bürger ohne mwst zu verkaufen, kann der käufer juristische schritte gegen den dann unterlegenen händler einleiten.

hoffe damit etwas licht ins dunkel gebracht zu haben, die informationsquelle hierfür ist das bundesamt für steuern, die auf ihrer homepage das noch ausführlicher mit angaben der einzelnen gesetzesgrundlagen zum großen teil darstellt.
Viele Grüße Herb

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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Micha10 » 10.12.2014, 17:08

Ede hat geschrieben:
Micha10 hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:
ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss Micha


Ja ist leider so. Wir verkaufen auch nur noch brutto, auch innergemeinschaftlich. Ust gibt es erst nach Vorlagen aller notwendigen Unterlagen zurück. Gab zuviel Streß bei manchen Kollegen. da hat so mancher dem FA 7stillige Beträge gezahlt. Daher nur noch brutto.


So wurde es mir auch mitgeteilt, oder eben halt die MwSt. hinterlegen als Sicherheit.
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Micha10 » 10.12.2014, 17:16

herbyei hat geschrieben:
Micha10 hat geschrieben:
ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss Micha


das hört sich hanebüchend an. d.h. was die mit dir gemacht haben, wäre ganz glatt ein verstoss gegen gesetzliche vorgaben und verordnungen. und da kann der händler der so etwas macht gehörig eins aufs auge bekommen, weil es eine ungleichbehandlung von gewerblichen und privaten und damit eine diskriminierung von privaten darstellt. die müssen sich an die gesetzlichen eu-vorgaben mit umsetzung der in jedem land darauf verfassten gesetze halten, tun sie das nicht ist es wettbewerbswidrig und kann den händler auch teuer zu stehen kommen und er kann sich damit jede menge ärger einhandeln.

es gibt die Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, d.h. der händler ist zu folgendem verpflichtet: Zu melden sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen).

warum also verweigert ein händler trotzdem, hierzu habe ich mal schnell recherchiert. der hintergrund ist die kriminelle energie um mit der umsatzsteuer betrug zu betreiben.
dies fand bei gewerblichen wie privaten statt. gewerbliche haben z.b. ihren handel über ein drittland laufen lassen. dem wurde entgegengetreten, dass die in dem drittland auch wenn sie dort nicht ansässig sind, eine umst-identifikation haben müssen und fliegen durch die geschaffenen vorhandenen datenaustausch- und suchsysteme in der eu als steuerstraftätiger mittlerweile auf.
bei den privaten gab es wohl käufer mit unechten ausweisen die den kauf ohne mwst. tätigten. die fahrzeuge wurden also in dem anderen eu-land dann nicht zugelassen und die umsatzsteuer nicht entrichtet.
problem für den hänlder in D, der ein neufahrzeug an einen anderen eu-bürger verkauft, kommt nach dem kauf zwar seiner fahrzeuglieferungs-meldepflichtverordnung nach und meldet das dem bundesamt für steuern. wenn jedoch von keinem anderen eu-land aus entgegen der gesetzlichen verpflichtung die umsatzsteuer entrichtet wird, also durch den käufer die umsatzsteuermeldung in seinem eu-heimatland nicht erfolgt, geht das finanzamt in D an den händler ran und besteuert diesen nach.

der händler ist so oder so in der zwickmühle. ein normales gespräch unter hinweise auf beide sichtweisen kann dies vermutlich schnell klären. damit dürfte einem neukauf nichts mehr im wege stehen, der käufer sollte hierfür mit seinen dokumenten belegen können, dass er derjenige auf den dokumenten ist und in ehrlicher absicht den kauf tätigt und der verkäufer kopien von seinen dokumenten anfertigen darf, damit ein möglicher belzebub später dingfest gemacht werden kann.

eine seriöse lösung könnte dabei auch die handhabung mit einer kaution sein. d.h. der käufer hinterlegt vertraglich vereinbart eine kaution in höhe der mwst. und bekommt diese dann vom verkäufer wieder zurück, wenn die umsatzsteueranmeldung nachweislich durch den käufer erfolgt ist.

ansonsten, weigert der händler sich trotzdem an einen anderen eu-bürger ohne mwst zu verkaufen, kann der käufer juristische schritte gegen den dann unterlegenen händler einleiten.

hoffe damit etwas licht ins dunkel gebracht zu haben, die informationsquelle hierfür ist das bundesamt für steuern, die auf ihrer homepage das noch ausführlicher mit angaben der einzelnen gesetzesgrundlagen zum großen teil darstellt.


Genauso, wird es von vielen Motorrad-Händler gehandhabt!

Danke nochmals, für deinen ausführlichen Bericht. winkG

Gruss Micha
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Ede » 10.12.2014, 17:28

Micha10 hat geschrieben:

So wurde es mir auch mitgeteilt, oder eben halt die MwSt. hinterlegen als Sicherheit.


...was dann ja wieder der Bruttozahlung gleichkommt. Und nur noch so mchen wir das. Selbstverständlich fakturieren wir dann Netto, wenn wir alle Unterlagen vorliegen und geprüft haben.
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Re: AW: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon herbyei » 10.12.2014, 18:31

Ede hat geschrieben:
Micha10 hat geschrieben:

So wurde es mir auch mitgeteilt, oder eben halt die MwSt. hinterlegen als Sicherheit.


...was dann ja wieder der Bruttozahlung gleichkommt. Und nur noch so mchen wir das. Selbstverständlich fakturieren wir dann Netto, wenn wir alle Unterlagen vorliegen und geprüft haben.


nicht ganz, denn man muss schon was dabei beachten. es wäre dann ähnlich wie bei einem mietverhältnis, wo die kaution hinterlegt wird. es muss schon sichergestellt sein, dass wenn der käufer die umsatzsteuer in seinem land entrichtet hat, dass er seine kaution auch zurück erhält. denn in der zwischenzeit könnte der verkäufer auch insolvent geworden sein und die kaution darf deshalb nicht in die insolvenzmasse laufen.
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Re: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon road-runner » 10.12.2014, 18:40

jetzt haben wir das mit den Russen durchgekaut..

Wer hat denn noch bestellt??
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Re: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Marcoru » 10.12.2014, 19:02

road-runner hat geschrieben:jetzt haben wir das mit den Russen durchgekaut..

Wer hat denn noch bestellt??


Ich warte erst noch einmal entspannt auf die Preise bzw. muss ich meine R noch loswerden vorher.
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Re: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon bandit111 » 11.12.2014, 17:11

Ätsch ... :P
Ich hab grad auf einer probegesessen! :lol: (und gehört ;) )
Muss sagen, sie gefällt mir live besser als auf fotos!

Preise hat er aber auch noch nich!
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Re: Bestellung S1000RR mod. 2015

Beitragvon Schorschel » 11.12.2014, 17:46

Also laut meinem Händler, sollte er in der KW51, also nächste Woche die Preise bekommen. ThumbUP
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