Micha10 hat geschrieben:
ich hatte bei mehreren Händler angefragt, bei allen die gleiche Antwort, nur wenn ich eingetragene Kfz-Händler bin, dann wollten sie ohne MwSt. verkaufen. Obwohl ich als Ingenieurholzbau-Zimmerei Betrieb, mit USt-IdNr. in einen EU-Land registriert bin.
Die Händler sagten zu mir, das Problem wäre, das viele ohne MwSt. kaufen, und dann nicht in ihren Herkunftsland die MwSt. bezahlen, und dann der Deutsche Händler darauf sitzen bleibt!!! Ob diese Aussage stimmt, kann ich nicht beurteilen.
Gruss Micha
das hört sich hanebüchend an. d.h. was die mit dir gemacht haben, wäre ganz glatt ein verstoss gegen gesetzliche vorgaben und verordnungen. und da kann der händler der so etwas macht gehörig eins aufs auge bekommen, weil es eine ungleichbehandlung von gewerblichen und privaten und damit eine diskriminierung von privaten darstellt. die müssen sich an die gesetzlichen eu-vorgaben mit umsetzung der in jedem land darauf verfassten gesetze halten, tun sie das nicht ist es wettbewerbswidrig und kann den händler auch teuer zu stehen kommen und er kann sich damit jede menge ärger einhandeln.
es gibt die
Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, d.h. der händler ist zu folgendem verpflichtet:
Zu melden sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen).
warum also verweigert ein händler trotzdem, hierzu habe ich mal schnell recherchiert. der hintergrund ist die kriminelle energie um mit der umsatzsteuer betrug zu betreiben.
dies fand bei gewerblichen wie privaten statt. gewerbliche haben z.b. ihren handel über ein drittland laufen lassen. dem wurde entgegengetreten, dass die in dem drittland auch wenn sie dort nicht ansässig sind, eine umst-identifikation haben müssen und fliegen durch die geschaffenen vorhandenen datenaustausch- und suchsysteme in der eu als steuerstraftätiger mittlerweile auf.
bei den privaten gab es wohl käufer mit unechten ausweisen die den kauf ohne mwst. tätigten. die fahrzeuge wurden also in dem anderen eu-land dann nicht zugelassen und die umsatzsteuer nicht entrichtet.
problem für den hänlder in D, der ein neufahrzeug an einen anderen eu-bürger verkauft, kommt nach dem kauf zwar seiner fahrzeuglieferungs-meldepflichtverordnung nach und meldet das dem bundesamt für steuern. wenn jedoch von keinem anderen eu-land aus entgegen der gesetzlichen verpflichtung die umsatzsteuer entrichtet wird, also durch den käufer die umsatzsteuermeldung in seinem eu-heimatland nicht erfolgt, geht das finanzamt in D an den händler ran und besteuert diesen nach.
der händler ist so oder so in der zwickmühle. ein normales gespräch unter hinweise auf beide sichtweisen kann dies vermutlich schnell klären. damit dürfte einem neukauf nichts mehr im wege stehen, der käufer sollte hierfür mit seinen dokumenten belegen können, dass er derjenige auf den dokumenten ist und in ehrlicher absicht den kauf tätigt und der verkäufer kopien von seinen dokumenten anfertigen darf, damit ein möglicher belzebub später dingfest gemacht werden kann.
eine seriöse lösung könnte dabei auch die handhabung mit einer kaution sein. d.h. der käufer hinterlegt vertraglich vereinbart eine kaution in höhe der mwst. und bekommt diese dann vom verkäufer wieder zurück, wenn die umsatzsteueranmeldung nachweislich durch den käufer erfolgt ist.
ansonsten, weigert der händler sich trotzdem an einen anderen eu-bürger ohne mwst zu verkaufen, kann der käufer juristische schritte gegen den dann unterlegenen händler einleiten.
hoffe damit etwas licht ins dunkel gebracht zu haben, die informationsquelle hierfür ist das bundesamt für steuern, die auf ihrer homepage das noch ausführlicher mit angaben der einzelnen gesetzesgrundlagen zum großen teil darstellt.