wanderschikane hat geschrieben:Beim nächsten mal würde ich eine dreieckige schwarze platte anfertigen, das am KZH verschrauben und das Kennzeichen darauf mit Klett befestigen.
Einzig die Art und Weise, wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. Da bieten sich jedem Kfz-Besitzer verschiedene Möglichkeiten.
Die Befestigung von Kennzeichen wird im § 10 der Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV) behandelt.
Darin heißt es u.a.:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Es ist nicht definiert, wie diese Befestigung konkret auszusehen hat. Demnach wäre ein „Kleben“ zulässig.“
e-raser hat geschrieben:Hi Matthias,
hast du das KZ jeweils direkt an die Originale 3-Punkt-Halterung geklebt? Hättest du evtl. ein Foto?
Vielleicht wird diese Klett-/Klebevariante doch wieder interessant...:
e-raser hat geschrieben:Ja, von dem hab ich mich gedanklich längst verabschiedet. Hat seine Berechtigung, mir aber a) zu teuer und b) nicht kompatibel zum Spritzschutz da viel zu dick. Da ich noch keine Regenerfahrung habe möchte ich mir zumindest die Option offenhalten diesen jederzeit wieder ranschrauben zu können.
driver001 hat geschrieben:Der passt aber auch mit Spritzschutz.
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