Peti hat geschrieben:Ede hat geschrieben:...Der wird ein Gutachten machen. Je nach Schadenshöhe, wird er dein Moped in eine Restwertbörse einstellen.
Das gilt aber nur bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Und ein so neues Motorrad hat ja noch einen ordentlichen Wert; ich glaube nicht, dass die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten (vielleicht 15.000 oder 16.500 oder 17.000 oder was auch immer...) übersteigen werden. Da kann man schon verdammt viel für reparieren.
Interessanter wäre der Ansatz, dass man bei einem so neuen Motorrad eine Reparatur nicht hinnehmen muss.
Moin, der wirtschaftliche Totalschaden ist aber vorhanden, wenn z.B. der WB bei 16.000,-€ liegt, die Schadenhöhe 10.000,-€ ist. Dann wird der Gutachter das Moped in die Börse einstellen, und wenn einer dafür 6.500,- bietet, wird auf Totalschaden abgerechnet. Die Gutachter sind dazu angehalten ( sagt meiner) , die Restwerte immer zu ermitteln, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wie es hier ja der Fall sein wird.
Wirtschaftlich heißt nichts anderes, als das es für die Versicherung günstiger, sprich wirtschaftlicher ist, über die Totalschadenbasis abzurechnen. Schaden=10.000,-. das muß die Versicherung als Schaden zahlen. Wiederbeschaffung 16.000,- - 6.500,-
vom Restwertaufkäufer = 9.500,-, was die Versicherung zahlen muß. Davon geht erstmal die Mwst ab. Bekommt man aber wieder, wenn man ein Fahrzeug mit ausweißbarer Mwst kauft.