Seite 1 von 1
angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
25.08.2019, 18:38
von driver001
Hallo,
vielleicht lesen hier im Forum einige Biker aus Österreich mit und können mir einen Tipp geben. Ich habe gestern ein Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn erhalten und zwar wegen der Begehung eines Verkehrsdeliktes in Österreich. Ich soll am 02.06.2019 in Braunau am Inn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h um 9km/h überschritten haben. 30 Euro soll der Spaß kosten.
Der Fehler an der Sache, am 02.06.2019 war ich zu Hause bei mir in Sachen und definitiv nicht in Österreich. In Österreich im Urlaub war ich erst 4 Wochen später im Juli. Auch war ich noch nie in Braunau.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Bei dem Schreiben war ein Formular dabei, wo man als Fahrzeughalter den Fahrzeuglenker benennen kann wenn man nicht selber gefahren ist oder eine auskunftspflichtige Person benennt die den Fahrzeuglenker kennt. Dazu gab es auch noch die Angabe eines Links, wo man die Angaben auch Online machen kann. Es gibt aber kein Formular wo man sich zur Sache selber äußern kann. Was mich auch stutzig macht ist der Satz in dem Schreiben: "Gegen die Zahlungsaufforderung bzw. gegen die Aufforderung zur Bekanntgabe der Fahrzeuglenkers (bzw. der auskunftspflichtigen Person) ist kein Rechtsmittel zulässig."
Spinn die jetzt?

Wie würde ihr jetzt hier vorgehen? Wenn ich halt wirklich zu schnell gefahren wäre würde ich einfach die 30 Euro zahlen, da ich aber zum angeben Zeitpunkt nicht in Österreich war sehe ich das nicht ein.
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
25.08.2019, 19:20
von ursjuerg
Ich habe in einem ähnlichen Fall einfach angerufen.
Dieses antiquierte Verfahren ist ja auch in Zeiten von Internet-Shops und email noch möglich.
Allerdings war das Bussgeld auf ein Auto mit meiner Motorrad-Nummer eingefordert.
Am Telefon habe ich mich dann mit dem Beamten einigen können, dass wir das Ganze vergessen!
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
25.08.2019, 20:14
von speedy56
Dieses Verfahren nennt man in Ö. Anonymverfügung.
Wenn du den Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlst wird eine Anzeige zugesendet, gegen die dann das Rechtmittel "Einspruch" erhoben werden kann. In diesem kannst du deine Sicht einbringen und Zeugen benennen, die deine Abwesenheit vom "Tatort" belegen können.
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 00:09
von Mangfalltaler
Sehr schräg, wird hier die Beweisumkehr angewendet? Nicht die Polizei muss beweisen, dass Du den Verstoss begangen hast, sondern Du musst nachweisen, dass Du es nicht warst?
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 08:55
von Heli
Mangfalltaler hat geschrieben:Sehr schräg, wird hier die Beweisumkehr angewendet? Nicht die Polizei muss beweisen, dass Du den Verstoss begangen hast, sondern Du musst nachweisen, dass Du es nicht warst?
Nur bei Deutschen, da gehen wir von einer Pauschalschuld aus
Aber mal im Ernst, bei uns gilt Halterhaftung im Gegensatz zur Fahrerhaftung in Deutschland.
Alles zu dem Thema könnt ihr hier nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/anonymv ... sterreich/Ich würde den Tip beherzigen und einmal freundlich anrufen, da lässt sich schon mal etwas regeln!
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 09:31
von hoschi
dubios
ich würd auch einfach dort anrufen...
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 09:56
von Mangfalltaler
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 11:08
von driver001
So, habe jetzt mal über Umwege dort angerufen. Ich soll eine Mail schreiben und die würden dann nochmal prüfen ob das Kennzeichen richtig abgelesen worden ist. Ob es sich um einen PKW oder um ein Motorrad handelt konnte mir die Damen nicht sagen, nur das Fabrikat, BMW.

Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 11:44
von herbyei
.
@driver001: Die Anzeige der Tat wegen Übertretung, Verdacht nach §20 StVO, ist das eine. Die Lenkerauskunft das andere. - Vorsicht! - Für die Lenkerauskunft gibt es keine aufschiebende Wirkung wenn entsprechend Schriftverkehr durch Fax, email, Brief erfolgt!
Gemäß EU-Vollstreckungsabkommen ist das BfJ für Bußgelder über 70€ und gemäß Abkommen mit A über 25€ zuständig. Warum wird von A dann nicht einfach dieser Weg beschritten? Tja, man kann nämlich um ein vielfaches mehr herausholen.
In D kannst Du in einem Aufwasch gegen eine zugestellte Ordnungswidrigkeit Angaben machen zu Verstoß und Fahrer. Die A handhaben das anders und tricksen auch dabei. Musste mal mit einer gutachterlichen Stellungnahme behilflich sein.
Mit der Zustellung der Anzeige der Übertretung und dem Formular zur Lenkerauskunft aus A ist je nach Verstoß schon ein Strafverfahren eingeleitet worden, was aber zunächst verschwiegen wird. (bei 9 km/h mehr eher nicht, schreibe es aber vollständigerhalber) Bei einem Strafverfahren in A hat der Beschuldigte ebenfalls Aussageverweigerungsrecht. Dies würde aber kollidieren mit der Lenkerauskunft die er als Halter bekommt. Denn gemäß Verfassungsbestimmung hat die Behörde die Befugnis solche Auskünfte zu verlangen in der Rechte der Aussageverweigerung zurücktreten sollen.
Wird also das Formular zur Lenkerauskunft binnen zwei Wochen ab Zustellung nicht nach A-Sicht ordnungsgemäß ausgefüllt/Angaben gemacht, so erfolgt dann eine Straferkenntnis in der dargelegt wird:
Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten Fahrzeuges mit dem bezeichneten Kennzeichen trotz schriftlicher Aufforderung der (Bezirkshauptmannschaft) vom (Datum) (Aktenzeichen), nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug zu oben genannter Zeit an oben genanntem Ort gelenkt bzw. verwendet hat oder wer diese Auskunft erteilen kann.
Vorsicht mit dem Bezug auf Aussageverweigerung, weiß ich nicht, kenn ich nicht, ist unzulässig, wird vollinhaltlich zurückgewiesen, etc. - evtl. auf einem Beiblatt näheres ausführen und Bezug nehmen.
Ein Hinweis auf deutsches Recht ist unerheblich, da die Übertretung in A begangen wurde. Ebenso sind die Asuführungen zu den angezeigten Übertretungen nicht zu berücksichtigen, da die einzige Übertretung die vorgeworfen wurde, die ist, dass trotz entsprechender Auskunft eine Lenkerbekanntgabe nicht erfolgt ist.
Wird eine Straferkenntnis erlassen, wird dem Fahrzeughalter darin eine begangene Verwaltungsübertretung der Verletzung der Rechtsvorschrift gemäß §103 Abs.2 KFG dargelegt, unter Benennug einer Geldstrafe von meist 150€ + 10% Kostenbeitrag (Ersatzfreiheitsstrafe 64 Std.) und auch mehr. Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ist dann binnen vier Wochen möglich.
Aufgrund der in D nicht gegebenen Halterhaftung in einem solchen Falle, kann auch keine Vollstreckung in D erfolgen. Es geht nur eine Vollstreckung bei einem Aufenthalt in A solange diese nicht verjährt ist.
Schau also dass Du dies innerhalb der zwei Wochen klären kannst und lass es Dir bestätigen.
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 12:05
von driver001
Hallo herbyei,
Danke für deine ausführlichen Informationen. Ich schaue natürlich das ich das innerhalb der zwei Wochen klären kann und auch bestätigt bekomme.
Mit der Lenkerauskunft ist halt schwierig wenn das Fahrzeug zum vorgeworfen Tatzeitpunkt und Ort nicht dort war. Das Motorrad stand ja bei mir in der Garage.
Gruß
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 12:28
von Steini__22
Ich lass alles über die hier abwickeln -das sind die Profis und haben bislang alles durchgeboxt. Du brauchst natürlich Verkehrsrechtschutz -bist du im ADAC die zahlen das:
https://www.sos-verkehrsrecht.de/to do:
Ist post per Einschreiben gekommen? Wenn nicht einfach nicht melden bis weitere Post kommt -oder auch nicht.
Sonst die o.g. anmorsen -d.h. Schrieb einscannen und rüber mailen -Rest machen die.
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 12:58
von Noppenkiller
üblicherweise gibt's Fotos...… anschauen lassen....
Hatte ein ähnliches Erlebnis, mir wurde vorgeworfen den Mindestabstand auf der Autobahn nicht eingehalten zu haben. Da ich wusste, dass ich das nicht gewesen sein kann - angerufen. Der Beamte hat dann die Bilder gesichtet und mir mitgeteilt, dass das Kennzeichen falsch abgelesen wurde. War somit dann hinfällig. Leider scheint das ja kein Einzelfall zu sein.
Bevor ich mir Rechtsbeistand hole, schau ich immer ob ich es nicht alleine klären kann. Üblicherweise gelingt das auch. Bullizisten und Beamte sind auch nur Menschen.
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
26.08.2019, 16:39
von der Mark
ursjuerg hat geschrieben:Ich habe in einem ähnlichen Fall einfach angerufen.
Dieses antiquierte Verfahren ist ja auch in Zeiten von Internet-Shops und email noch möglich.
Allerdings war das Bussgeld auf ein Auto mit meiner Motorrad-Nummer eingefordert.
Am Telefon habe ich mich dann mit dem Beamten einigen können, dass wir das Ganze vergessen!
Genau das gleiche hatte ich einmal mit einem Bussgeld aus der Schweiz. Foto wollte man mir nicht zukommen lassen ohne Anwalt, da aber die Nummer auf mein Moped lief und es angeblich ein vergehen mit KFZ war wurde das ganze fallen gelassen. Als wenn System dahinter steckt.
LG Mark
Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
30.08.2019, 08:57
von driver001
So, gerade eine Mail aus Österreich erhalten. Es handelt sich um einen Ablesefehler vom System und man entschuldigt sich. Die Anonymverfügung sei somit ungültig. Man werde die Daten korrigieren.
Na ja, ist ja nochmal gut ausgegangen mit relativ geringen Aufwand. Scheint ja aber auch kein Einzelfall gewesen zu sein.

Re: angeblich Begehung Verkehrsdelikt in Österreich

Verfasst:
30.08.2019, 09:17
von hoschi
gut ausgegangen!
vielen dank für die info...
(sowas ähnliches gab es früher aus italien, dort wurden, angeblich ohne zu bezahlen, die mautautobahnen benutzt)