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Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:14
von dave-snrw
Hallo an Alle !
Vielleicht kann mir einer weiterhelfen? !
Ich wurde vor 8 Monaten von vorne und von hinten geblitzt.
Scheiße gelaufen :-(
Mir droht nach Erkundigung ein 2 monatiges Fahrverbot.
Habe 2Wochen nach dem blitzen ein Anhörungsbogen zugeschickt bekommen und habe kein Fahrer angeben und nicht zugegeben das ich gefahren bin.
2 Wochen später kam ein Beamter vorbei und verglich meinen Kombi und Helm mit dem auf dem Foto.
Hatte zum Glück ein zweites da. Was natürlich nicht zum Foto passte.
Wie lange ist die Frist ?
Seit Anhörungsbogen sind es 8 Monate her und der Beamte 7 Monate.
Muss ich noch mit einer Strafe rechnen?

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:21
von G.A.C.O.
Nö.

Gruß
G.A.C.O.

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:37
von BlaueS1R
Wenn du ermittelnde Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten den Fahrzeugführer gefunden hat, ist es verjährt.
Dies ist nur eine grobe Aussage, trifft aber bei der Länge deines Falles so oder so zu.

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:52
von Flo16v
Hort sich so an als wenn du aus der Nummer raus wärst.

Konnten die dein Gesicht nicht erkennen auf dem Foto?

Das mit der Kombi muss ich mir dringend merken :-D clap

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:53
von longjohn
dave-snrw hat geschrieben:...2 Wochen später kam ein Beamter vorbei und verglich meinen Kombi und Helm mit dem auf dem Foto


Hi,

mich würde mal interessieren, wie der Beamte das vergleichen konnte? Hatte er irgendetwas in der Hand, evtl. sowas wie einen Durchsuchungsbefehl? Oder hast du ihm freiwillig die 2. Kombi gezeigt? :mrgreen:

Cheers

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 14:57
von Flo16v
HI,

die müssen ja den Halter ermitteln und deshalb fahren die schergen auch ganz gerne mal klingeln.. Bei meinem Bruder waren die sogar auf der Arbeit

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 15:08
von Schorschel
Da der Fahrzeugführer bis dato nicht ermittelt werden konnte, kann es nur passieren, dass Du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommst.

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 17:57
von Harry4FuN
Prinzipiell hättest du ihn nicht reinlassen müssen. Kommt aber meist nicht gut, wenn man sich komplett unkooperativ verhält.
Da war die Variante mit der 2ten Kombi und ein bisschen ahnungslos tun net schlecht.

Sollten die dir tatsächlich ein Fahrtenbuch auferlegen (ist aber unwahrscheinlich beim ersten derartigen Fall bei dir), kannst du dagegen Einspruch einlegen. Die müssen dann nachweisen, dass die sich ausreichend um die Ermittlung des Fahrers gekümmert haben (was bei einem einmaligen Besuch bei dir nicht der Fall ist).

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 18:44
von doc holiday
Die Mädels und Jungs der ermittelnden Behörde sind nicht blöd. Wenn die dein Moped und dein Kennzeichen auf dem Foto haben liegt es doch nahe, dass du gefahren bist - wer verleiht schon seine Mühle. Auch wenn sie dir nichts nachweisen können besteht die Möglichkeit, dir ein Fahrtenbuch aufzuerlegen im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung.
Das geht, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, auch nach dem ersten Mal. Habe nach einer ähnlichen Prozedur mit Foto und Aussageverweigerung ein Fahrtenbuch für 12 Monate bekommen; dank eines freundlichen Beamten hat er sich ein bis zwei Tage vorher telefonisch angemeldet zur Fahrtenbuchkontrolle. War trotzdem lästig.
Gruß, Wolfgang

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 18:57
von Supermic
doc holiday hat geschrieben:Die Mädels und Jungs der ermittelnden Behörde sind nicht blöd. Wenn die dein Moped und dein Kennzeichen auf dem Foto haben liegt es doch nahe, dass du gefahren bist - wer verleiht schon seine Mühle. Auch wenn sie dir nichts nachweisen können besteht die Möglichkeit, dir ein Fahrtenbuch aufzuerlegen im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung.
Das geht, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, auch nach dem ersten Mal. Habe nach einer ähnlichen Prozedur mit Foto und Aussageverweigerung ein Fahrtenbuch für 12 Monate bekommen; dank eines freundlichen Beamten hat er sich ein bis zwei Tage vorher telefonisch angemeldet zur Fahrtenbuchkontrolle. War trotzdem lästig.
Gruß, Wolfgang


Kann mir das auch irgendwie nicht so richtig vorstellen - musste es jedoch auch zum Glück bisher noch nie ausprobieren.

Angenommen ich fahre zu schnell und werde von vorne und hinten geblitzt: bekomme dann den Anhörungsbogen und sage, dass ich nichts zum Fahrer sage. Irgendwann kommt dann die Behörde, kontrolliert ob Helm und Kombi zu den Sachen auf dem Foto passen. Habe zufällig Zweithelm und Zweitkombi im Schrank und zeige die vor. So weit, so gut.

Das corpus delicti, mein Mopped steht aber abgeschlossen in der Garage - was soll ich der Behörde jetzt glaubhaft machen? Das mein Mopped das "Pool-Mopped" für die ganze Nachbarschaft ist, die reihum immer mal wieder abwechselnd mit dem 20tsd-Euroteil unterwegs sind?? Kann ich nicht glauben, dass man DAMIT wirklich durchkommt. scratch

Wenn z.B. ein Firmenwagen in einer Firma 50 Mitarbeitern für Besorgungen zur Verfügung steht und es bis dato kein Fahrtenbuch gibt - ok. Aber im Fall meines Beamers? Wer nimmt einem DAS denn ab?

Mic

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 19:53
von BlaueS1R
Supermic hat geschrieben:......... Wer nimmt einem DAS denn ab?

Mic


Das ist auch nebensächlich. Es muss bewiesen werden wer der Fahrer ist und der Halter ist nicht verpflichtet dabei behilflich sein zu müssen.
...... und Dave ist ja ein freundlicher Bocholter! Die verleihen sowieso alles an gute Freunde, Verwandte, an die Töchter von der lieben Nachbarin ... etc.. ;-)

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 19:56
von Supermic
BlaueS1R hat geschrieben:
Supermic hat geschrieben:......... Wer nimmt einem DAS denn ab?

Mic


Das ist auch nebensächlich. Es muss bewiesen werden wer der Fahrer ist und der Halter ist nicht verpflichtet dabei behilflich sein zu müssen.
...... und Dave ist ja ein freundlicher Bocholter! Die verleihen sowieso alles an gute Freunde, Verwandte, an die Töchter von der lieben Nachbarin ... etc.. ;-)


DAS ist eben genau die Frage: kommt man(n) damit im Ernstfall durch!? Wenn ja, umso besser! Nur für den Fall, dass ich mal etwas schneller als erlaubt unterwegs bin... winkG

Mic

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 20:00
von clou
Gutes deutsches Gesetz ThumbUP
unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils clap clap

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 20:04
von Flo16v
Mit nem Fahrtenbuch musste ich mich auchmal "fast" beschäftigen.

Das gute an nem Fahrtenbuch ist, das es dem Fahrzeug zugeordnet ist. :-D

Kurz die Karre an nen Nachbarn verscherbeln :-D

Re: Geblitzt

BeitragVerfasst: 06.03.2015, 20:30
von Kraftwürfel
Und man muss im Fahrtenbuch nicht den Gesamtkilometerstand eintragen.
Also völlig witzlos, das Teil plemplem