So wie ich den Text verstehe, wird durchaus weiter gemessen:
Am 25. März relativierte die Bundesanstalt ihre Erkenntnisse, wie Wolfgang Baldes von der Pressestelle des NRW-Innenministeriums erläuterte. Die Fachleute hatten herausgefunden, dass es unbedenklich sei, mit Provida-Krädern auf Geradeausstrecken und bei so genannten Aufrechtfahrten die Geschwindigkeiten zu messen. Baldes: «Es wird seitdem auch wieder gemessen, und zwar nur bei den Senkrechtfahrern.» Die Techniker müssten allerdings noch überprüfen, ob die beispielsweise in der Eifel eingesetzten Kräder überhaupt mit diesen Problemen behaftet seien.
Unabhängig von diesen Untersuchungsergebnissen dürften die technischen Schwierigkeiten keine Rolle spielen, so Baldes, weil ohnehin nur auf den Geradeausstrecken die hohen Geschwindigkeiten gefahren würden, die man den Fahrern später zur Last lege. «Wenn jemand in einer 100-er-Zone mit 160 fährt und vor einer Kurve auf 120 herunterbremst, dann werden ihm ohnehin nicht später die 120 zur Last gelegt, sondern die 160», nennt Baldes ein Beispiel.
Also gilt: Nur in Schräglage sind wir niiiiie zu schnell
