Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Da ich heute beim abholen meiner RR mit Überraschungen zu kämpfen hatte, wollte ich euch daran teilhaben lassen.
Zunächst hole ich ein wenig aus:
Jahr 2011, es ist Juli. Ich hatte mich an meiner ZX10R Baujahr 2004 in Giftgrün sattgesehen und es musste was neues her. Etwas mit Traktionskontrolle!
Ab zum BMW Händler, Probefahrt gemacht. Verliebt. Alte Kawa verkauft, wieder zu BMW und Kaufvertrag gemacht.
Da meine Kawa eine Umkehrschaltung hatte, wollte ich das unbedingt wieder. Der Händler kam mir entgegen und verbaute mir eine Gilles Fußrastenanlage mit zugehörigem drehen des Schaltschemas. Ausserdem hat er mir einen kleinen Kennzeichenhalter spendiert. (Beides im Kaufvertrag festgehalten, was später noch wichtig wird)
3 Wochen später steht die auslieferung an. Der Händler hat die Rastenanlage und den KZH montiert. Er hat das Motorrad zugelassen (bis hierher Top Service). Ich musste nur noch erscheinen, den Schlüssel nehmen und losfahren.
Spitze!
Nun habe ich diesen Montag meine kleine zum frisch TÜVen vorbei gebracht. (Ich weiß ich hatte noch den ganzen nächsten Monat Zeit). Ich habe mir eine leihmaschine geben lassen und bin losgefahren.
Mittwoch, also heute, kann ich sie wieder abholen.
Gesagt getan, heute um 17.30 stand ich bei meinem Händler auf der Matte.
Mich begrüßte eine betagte Frau und betreute mich sofort.
Dann las sie mir die Rechnung vor.
1. Mangel vom Tüv: Rückholfeder für Pedal 2. Achse fehlt
2. Bremsleistung 2. Achse ungenügend
3. Kosten für Eintragung von Gilles Fußrastenanlage
4. Arbeitszeit und Materialkosten für entlüften der Hinterradbremse
5. Garantieverlängerung
6. HU+AU Kosten
Ich schonmal viele fragezeichen überm Kopf wegen Punkt 1-4..
Sofort der alten Dame gesagt das ich die ungereihmtheiten der Fußrastenanlage nicht verstehe, da vom Händler schon montiert vor Auslieferung.
Die holte umgehend den Werkstattmeister. Folgendes Gespräch (Gedächtnisprotokoll):
Ich: Was ist mit dem Fußbremspedal??
Werkstattmeister: Da hat eine feder gefehlt die das Bremspedal in Grundstellung befördert!
Ich: ??? Kann man sowas verlieren oder warum fehlt die??
Werkstattmeister: Keine Ahnung, ich hab jetzt eine von ner Yamaha hingemacht, das passt!
Ich: Die Fußrastenanlage habt ihr mir vor Auslieferung montiert, für die Nachträgliche eintragung zahle ich sicher nichts! Ich habe das Motorrad bei euch in Empfang genommen und gehe davon aus das alles passt!
Werkstattmeister: Echt??? Die haben wir montiert!?
Ich: Ja!
Ich: Und was war mit der Bremse hinten?
Werkstattmeister: Ja das ist ein Typisches S1000 Problem. Da sammelt sich halt Luft an und dann bremst die nicht mehr Ordentlich.
Ich: Aha, bei anderen Leuten gibt es für genau das gleiche Problem halt einen Kulanzantrag bei BMW.
Werkstattmeister: Ach stimmt.. das mach ich gleich morgen mal!
Werkstattmeister: Also ich muss Rücksprache mit meinem Chef halten und wir werden die Rechnung dann anpassen.
Ich: Alles klar, schickt mir die dann zu. Die Anschlussgarantie kann ich ja schon gleich bezahlen, das ist ja kein Thema.
Gesagt getan. Garantie hab ich bezahlt (260 €) und bin dann von dannen gezogen, natürlich mit meinem Motorrad.
Nicht nur das BMW Händler absolut garkeine Ahnung (ausnahmen bestätigen hier die Regel) von Ihrer S1000 geschweige denn von Rennstreckentrimms, nein sie sind auch noch Frech! Mich würde es noch nicht einmal wundern wenn sie auf die Frage ob man ein Öhlinscartige in die Gabel verbauen kann mit lauter Fragezeichen über dem Kopf mit den Schultern zucken.
Was kann ich dafür wenn die selber verbummeln die Rastenanlage einbauen zu lassen?
Was kann ich dafür wenn BMW eine blöde Hinterradbremse verbaut?
Auf die Rückholfeder lasse ich mich noch ein, die kann ich zahlen kein Thema.
Jetzt muss ich die Rastenanlage natürlich selber eintragen (Kostet glaube 10€), das schlimme daran ist aber das ich NIE darauf hingewiesen wurde.
Alles in allem eine Bodenlose frechheit.
Achja der Händler befindet sich im Großraum Stuttgart, genauer in Herrenberg. Den rest kann jeder selber googeln.
Nun bin ich mal gespannt was noch als Rechnung auf mich zu kommt. Ich weiß das unwissenheit nicht vor Strafe schützt, genauso wenig darf er mich aber mit nicht eingetragenen Teilen ohne kommentar vom Hof fahren lassen. Was wäre denn gewesen wenn mich die Polizei angehalten hätte und mich wegen der Fußrastenanlage verwarnt oder bestraft hätte? Wer hätte hier die kosten tragen müssen? Sicherlich ich, weil der Fahrzeugführer auf einen Verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges achten muss..
Demnächst kommt eine Umfrage von BMW direkt über meinen Händler (sie haben beim letzten Termin nach meiner Email Adresse für die Umfrage gefragt)
Und nun bin ich sehr gespannt auf eure Kommentare!
Zunächst hole ich ein wenig aus:
Jahr 2011, es ist Juli. Ich hatte mich an meiner ZX10R Baujahr 2004 in Giftgrün sattgesehen und es musste was neues her. Etwas mit Traktionskontrolle!
Ab zum BMW Händler, Probefahrt gemacht. Verliebt. Alte Kawa verkauft, wieder zu BMW und Kaufvertrag gemacht.
Da meine Kawa eine Umkehrschaltung hatte, wollte ich das unbedingt wieder. Der Händler kam mir entgegen und verbaute mir eine Gilles Fußrastenanlage mit zugehörigem drehen des Schaltschemas. Ausserdem hat er mir einen kleinen Kennzeichenhalter spendiert. (Beides im Kaufvertrag festgehalten, was später noch wichtig wird)
3 Wochen später steht die auslieferung an. Der Händler hat die Rastenanlage und den KZH montiert. Er hat das Motorrad zugelassen (bis hierher Top Service). Ich musste nur noch erscheinen, den Schlüssel nehmen und losfahren.
Spitze!
Nun habe ich diesen Montag meine kleine zum frisch TÜVen vorbei gebracht. (Ich weiß ich hatte noch den ganzen nächsten Monat Zeit). Ich habe mir eine leihmaschine geben lassen und bin losgefahren.
Mittwoch, also heute, kann ich sie wieder abholen.
Gesagt getan, heute um 17.30 stand ich bei meinem Händler auf der Matte.
Mich begrüßte eine betagte Frau und betreute mich sofort.
Dann las sie mir die Rechnung vor.
1. Mangel vom Tüv: Rückholfeder für Pedal 2. Achse fehlt
2. Bremsleistung 2. Achse ungenügend
3. Kosten für Eintragung von Gilles Fußrastenanlage
4. Arbeitszeit und Materialkosten für entlüften der Hinterradbremse
5. Garantieverlängerung
6. HU+AU Kosten
Ich schonmal viele fragezeichen überm Kopf wegen Punkt 1-4..
Sofort der alten Dame gesagt das ich die ungereihmtheiten der Fußrastenanlage nicht verstehe, da vom Händler schon montiert vor Auslieferung.
Die holte umgehend den Werkstattmeister. Folgendes Gespräch (Gedächtnisprotokoll):
Ich: Was ist mit dem Fußbremspedal??
Werkstattmeister: Da hat eine feder gefehlt die das Bremspedal in Grundstellung befördert!
Ich: ??? Kann man sowas verlieren oder warum fehlt die??
Werkstattmeister: Keine Ahnung, ich hab jetzt eine von ner Yamaha hingemacht, das passt!
Ich: Die Fußrastenanlage habt ihr mir vor Auslieferung montiert, für die Nachträgliche eintragung zahle ich sicher nichts! Ich habe das Motorrad bei euch in Empfang genommen und gehe davon aus das alles passt!
Werkstattmeister: Echt??? Die haben wir montiert!?
Ich: Ja!
Ich: Und was war mit der Bremse hinten?
Werkstattmeister: Ja das ist ein Typisches S1000 Problem. Da sammelt sich halt Luft an und dann bremst die nicht mehr Ordentlich.
Ich: Aha, bei anderen Leuten gibt es für genau das gleiche Problem halt einen Kulanzantrag bei BMW.
Werkstattmeister: Ach stimmt.. das mach ich gleich morgen mal!
Werkstattmeister: Also ich muss Rücksprache mit meinem Chef halten und wir werden die Rechnung dann anpassen.
Ich: Alles klar, schickt mir die dann zu. Die Anschlussgarantie kann ich ja schon gleich bezahlen, das ist ja kein Thema.
Gesagt getan. Garantie hab ich bezahlt (260 €) und bin dann von dannen gezogen, natürlich mit meinem Motorrad.
Nicht nur das BMW Händler absolut garkeine Ahnung (ausnahmen bestätigen hier die Regel) von Ihrer S1000 geschweige denn von Rennstreckentrimms, nein sie sind auch noch Frech! Mich würde es noch nicht einmal wundern wenn sie auf die Frage ob man ein Öhlinscartige in die Gabel verbauen kann mit lauter Fragezeichen über dem Kopf mit den Schultern zucken.
Was kann ich dafür wenn die selber verbummeln die Rastenanlage einbauen zu lassen?
Was kann ich dafür wenn BMW eine blöde Hinterradbremse verbaut?
Auf die Rückholfeder lasse ich mich noch ein, die kann ich zahlen kein Thema.
Jetzt muss ich die Rastenanlage natürlich selber eintragen (Kostet glaube 10€), das schlimme daran ist aber das ich NIE darauf hingewiesen wurde.
Alles in allem eine Bodenlose frechheit.
Achja der Händler befindet sich im Großraum Stuttgart, genauer in Herrenberg. Den rest kann jeder selber googeln.
Nun bin ich mal gespannt was noch als Rechnung auf mich zu kommt. Ich weiß das unwissenheit nicht vor Strafe schützt, genauso wenig darf er mich aber mit nicht eingetragenen Teilen ohne kommentar vom Hof fahren lassen. Was wäre denn gewesen wenn mich die Polizei angehalten hätte und mich wegen der Fußrastenanlage verwarnt oder bestraft hätte? Wer hätte hier die kosten tragen müssen? Sicherlich ich, weil der Fahrzeugführer auf einen Verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges achten muss..
Demnächst kommt eine Umfrage von BMW direkt über meinen Händler (sie haben beim letzten Termin nach meiner Email Adresse für die Umfrage gefragt)
Und nun bin ich sehr gespannt auf eure Kommentare!