Norderstedter hat geschrieben:- Illegal
- Blendet andere Verkehrsteilnehmer wie Sau
- Scheinwerfer müssen wie im Video gesehen Beschädigt werden. Willst oder musst du zurück rüsten wird es Teuer
Sowas haben wir mit 19 ins Auto gebastelt aber mit 40+ in ein 20K€ Bike

Blenden kann das nur, wenn man den Scheinwerfer verstellt oder einen anderen Reflektor verwendet.
Beschädigt wird nur die schwarze Abdeckkappe die bei nem BMW-Händler im Internet 7 Euro und 81 Cent kostet.
Illegal, ja da scheiden sich die Geister. Es gibt in Bayern einen Sachverständigen-Professor, der ein Gutachten dazu gemacht hat, mit dem Ergebnis, dass dann sogar die Betriebserlaubnis des Motorrads erlischt. (kein Scheiß, ist wirklich so) Ich sehe das anders, da mittlerweile Europarecht einen großen Einfluss auf unser Zulassungsrecht hat. Die Zulassung richtet sich z.B. nicht mehr nur nach der StVZO, sondern es gibt auch eine FahrtzeugzulassungsVO, die viel auf EU-Richtlinien verweist. Gleichwohl wird Xenon-Licht dadurch nicht legal, da den meisten Brennern eben einfach das e-Zeichen fehlt, aber mMn erlischt die BE eben NICHT.
Das muss natürlich jeder selbst für sich entscheiden, nehme ich bei dem geilsten aller Motorräder ein Nachttischlämpchen in Kauf, oder riskiere ich Schimpfe, Mängelbericht und Verwarnung/Bußgeld. Ist vielleicht auch abhängig, wie das Motorrad überwiegend genutzt wird. Wer Nachts nicht fährt, kann beim Original bleiben.
Wer das Jahr über durchfährt und dabei auch in Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs ist, wird für jede Verbesserung des Lichts dankbar sein.
Schön wäre es, wenn BMW einen LED-Schweinwerfer (so wie bei den GS LC) anbieten würde, am besten einen der auch nachgerüstet werden kann. Dafür würde ich auch noch mal 2-300 Euro ausgeben, mehr aber nicht. (Einmal mit erloschener BE erwischt kommt mit allen Kosten unter 100 Euro)
20 Mille für die XR bezahlt?
