Seite 1 von 2
Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 21:22
von go-Johnny
Salve
Ich habe vor bei meinen Moped eine Komplett Akra Anlage zu montieren.
Da aber der Krümmer keine e Nummer besitzt dürfte man ihn nicht auf der öffentlichen Straße fahren.
und nein ich kaufe mir nicht die Anlage extra mit Kat und co...
Meine Frage dazu ist:
1. Wird dann gleichzeitig die Garantie erloschen ?
2. Was passiert bei einen Schaden zb der Motor, und ich lasse diesen über die Garantie laufen aber der Händler sagt, du musst selber zahlen, da du mit einen nicht für die Straße zugelassenen Moped fährst.
Danke euch schon mal für die Richtige Antworten

Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 21:45
von marcod
Hallo, bei der Komplettanlage muss der Motor abgestimmt werden und somit ist die Garantie erloschen.
MfG
Marco
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 22:38
von Cougarman
Aber nur wenn er noch dran ist wenn sie zu BMW kommt.
Ist aber auch ne Frage wie gut Du mit dem Händler stehst.
Abstimmung bei nur Auspuff? Kann man machen, glaub aber nicht dass es schadet wenn nicht.
Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 22:57
von MSHPU
Wenn es zum (Unfall-) Schaden kommt ist die Auswirkung auf die Gewährleistung eigentlich das kleinere Problem, wenn einen die Versicherungen und Gerichte dann wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis rannehmen...
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 23:16
von Gumball 3000
ich meld mich hier mal zu wort.
ich hab meine im oktober 2011 gekauft. dann bin ich 500 km gefahren dann kam ein motorschaden (Polrad hat sich gelöst und der linke seitendeckel hat risse bekommen).
als der neue motor drin war hab ich dann meine leokomplettanlage dran gebaut und die haben beim entschnullern nix gesagt und als dieser motor hops ging (pleul schaute zum motorblock raus) und nochmal nen neuer rein kam haben se auch nix gesagt. alles ging ohne probleme auf garantie.
was hat denn ne komplettanlage mit dem motor zu tun. es steht auch nirgends dass man an die S keine komplettanlage dran schrauben darf.
€dit: ob die abe hat oder nicht ist doch auch egal.
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
27.04.2012, 23:42
von seb68
MSHPU hat geschrieben:Wenn es zum (Unfall-) Schaden kommt ist die Auswirkung auf die Gewährleistung eigentlich das kleinere Problem, wenn einen die Versicherungen und Gerichte dann wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis rannehmen...
das stimmt aber so auch nicht
wenn der topf keine e-nummer hat und du baust nen unfall muss die versicherung trotzdem zahlen
bei felgen, bremsen, bremsleitungen usw... sieht das anderst aus... aber ein zu lauter auspuff ohne e-nummer ist kein grund warum die versicherung nicht zahlt weil das in dem sinne kein relevantes bauteil ist
aber da gibts im www. tausende von verschiedenen aussagen
ich persönlich bin dieser meinung
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
28.04.2012, 01:25
von KaiO
wenn das Bauteil, um das es geht, nicht ursächlich für einen Unfall ist, besteht kein Grund für die Versicherung, ihrer Regulierungspflicht nicht nachzukommen.
Garantie erlischt?

Verfasst:
28.04.2012, 06:54
von MSHPU
Das mag so sein aber
- Recht haben ist nicht automatisch Recht bekommen
- ohne Betriebserlaubnis ist man in so einem Verfahren automatisch in der Defensive
- nicht jeder Richter fährt selbst Motorrad oder hat womöglich als Harley Fahrer nicht gerade viel übrig für Supersportler und dann wünsche ich viel Spaß, ggf. mit Gutachten für Tausende von Euro nachweisen zu müssen, dass kein kausaler Zusammenhang besteht.
Wenn der Lkw auf den Zebrastreifen zudonnert, darf ich als Fußgänger auch zuerst laufen, aber ob das in der Praxis immer zum größten Erfolg führt, ist deswegen nicht sicher...

Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
28.04.2012, 14:54
von go-Johnny
Versicherung ist diesen Fall "nicht" so wichtig
mir geht es Hauptsächlich um die Garantie bei einen Schaden.
Aber ich frage mal was mein Händler meint.
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
28.04.2012, 21:42
von marcod
Hallo,
was hat denn ne Komplettanlage mit dem Motor zu tun. es steht auch nirgends dass man an die S keine Komplettanlage dran schrauben darf.
Der RR Motor läuft eh schon ziemlich Mager. Wenn jetzt der Kat usw. nicht mehr vorhanden ist und durch den Auspuff eine Mehrleistung vorhanden ist sollte der Motor schon abgestimmt werden. Man muss beim HP Steuergerät mit Komplettanlage nicht ohne Grund auf die Garantie verzichten. Wenn BMW wüsste das du eine Komplett offene Anlage drunter hast würden sie denke ich den Motor nicht auf Garantie tauschen. Eine ABE Komplettanlage z.B. von Akra ist etwas anderes, die verändert die Leistung nicht. Klar ist BMW Kulant aber man sollte auch nicht alles bis zum Allerletzten ausreizen.
mfg
Marco
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
28.04.2012, 22:29
von Gumball 3000
marcod hat geschrieben:Hallo,
was hat denn ne Komplettanlage mit dem Motor zu tun. es steht auch nirgends dass man an die S keine Komplettanlage dran schrauben darf.
Der RR Motor läuft eh schon ziemlich Mager. Wenn jetzt der Kat usw. nicht mehr vorhanden ist und durch den Auspuff eine Mehrleistung vorhanden ist sollte der Motor schon abgestimmt werden. Man muss beim HP Steuergerät mit Komplettanlage nicht ohne Grund auf die Garantie verzichten. Wenn BMW wüsste das du eine Komplett offene Anlage drunter hast würden sie denke ich den Motor nicht auf Garantie tauschen. Eine ABE Komplettanlage z.B. von Akra ist etwas anderes, die verändert die Leistung nicht. Klar ist BMW Kulant aber man sollte auch nicht alles bis zum Allerletzten ausreizen.
mfg
Marco
die mussten bei mir ja die komplettanlage ja uach komplett an den neuen motor dran bauen. von dem her MÜSSEN die gesehen haben dass ich ne komplettanlage dran hab. und gesagt haben se garnix.
also ich muss sagen mit meiner leo komplett läuft des dingens einwandfrei. ich werd da nix einstellen lassen solange ich nicht muss.
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
29.04.2012, 10:56
von atreffer
Es ist doch bekannt das 95 % der Auspuffanlagen die Leistung verschlechtern, also wird doch auch bei einem Schaden dies
keiner einer eine Beachtung schenken (ist doch auch nachzuweisen). Der Motor ist um einige PS gedrosselt, also nicht relevant.
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
29.04.2012, 22:14
von Cougarman
Es wird wohl so sein, dass ein Händler seine Kundschaft behalten will und da ist es ihm egal was für ein Auspuff dran ist.
Wenn er das auf Garantie abwickeln kann wird er es machen. Trotzdem könnte er erst mal auf Stur stellen. Und dann muss man sich damit rumärgern. Frag Deinen Händler wie er das sieht.
Re: Garantie erlischt?

Verfasst:
01.05.2012, 20:01
von Benedikt

habt ihr mal die ganzen aufkleber gelesen die auf eurer RR kleben oder geklebt hatten? vielleciht habt ihr sie ja achtlos entfernt und ab in die tonne damit??
so irgendwie auf dem rahmen oben vorne am lenker mittig von oben zu lesen,... da steht es WEISS AUF SCHWARZ, das wenn man zübehörteile anbaut die nicht von bmw frei gegeben sind, die garantie erlischt!
wenn natürlich der händler etwas nett zu seinen kunden ist, dann gibt er den anbauteilen keine grosse beachtung, bemängelt die defekten teile im werk und von dem rest wird einfach nix erwähnt! und so kriegste trotz nicht bmw-zugelassener teile deine garantie,... um ganz sicher zu gehen einfach auf original umbauen bevor ich den defekt bemängeln gehe!
mfg
Garantie erlischt?

Verfasst:
02.05.2012, 06:42
von MSHPU
Richtig, den Aufkleber kenne ich, da steht aber sicher nicht das Wort "Garantie", den die gibt BMW gar nicht...