bandit111 hat geschrieben:aha - danke für die aufklärung!
ja, hübsch ist es, das muss ich zugeben, mir gefällt das auch!
aber is es nicht vorgeschrieben das das motorad ganzjählich/-täglich mit ABBLENDlicht zu fahren hat?!
Da kann ich was zu sagen ... kann mir jemand dafür erklären, wie ich Bilder hochladen kann ?!
Tagfahrleuchten ersetzen das Abblendlicht
Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.
Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:
erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.
Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.
Genehmigung:
Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig
Beispiel für ein Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte:
RL 00 04711 (RL steht für "Daytime Running Light")
Elektrische Schaltung:
Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
Hinweis: Beträgt der Abstand von Fahrtrichtungsanzeiger und Tagfahrleuchte weniger als 40 mm, darf bei eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger die TFL der betreffenden Seite automatisch gedimmt oder ausgeschaltet sein.