JuMei1965 hat geschrieben:Hi,
die aktuelle S1000R hat eine geänderte Sekundärübersetzung. Nützt aber nichts für die K63.
Hatte auch schon mal dran gedacht, hinten auf 46 z zu tauschen, allerdings regelkonform. Lt. TÜV nur möglich in Verbindung mit Gutachten (Abgas, etc.). Falls Du da an etwas herankommst, wäre toll, wenn Du das hier teilen könntest. Ich war bis dato erfolglos.
VG Jürgen
Die bekannte 8%-Regel für die Änderung der Motorrad-Endübersetzung existiert nach wie vor als interner Richtwert bei Prüforganisationen wie dem TÜV SÜD, ist aber kein Freibrief für eine eintragungsfreie Fahrt. Liegt die Abweichung der Übersetzung unter 8 %, ist meist kein teures Abgas- oder Stand-/Fahrgeräuschgutachten nötig. Eine offizielle Abnahme und Eintragung nach § 19 StVZO ist rechtlich dennoch bei jeder Änderung vorgeschrieben, da die Betriebserlaubnis sonst erlischt.
Die Änderung von der Übersetzung 17-45 auf 16-45 entspricht einer Übersetzungsänderung von genau 6,25 %. Damit liegt der Umbau mathematisch innerhalb der tolerierten 8%-Regel für Prüforganisationen wie den TÜV.
Das Ritzel hinten , kann jederzeit geprüft werden bei einer Kontrolle und ist auch eingestanzt ,
Vorne nicht , mal am Rande erwähnt ...
Vorher mal einen Prüfer fragen , ob er es einträgt , jede Prüfstelle ist da anders Tolerant ...
Gruß Uwe
