Seite 1 von 2

Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 08:58
von djmanoir
Hallo Gemeinde

Nach 1- 2 Pässchen sieht mein Sitz so aus nogo

Bild

Wird auch nie wieder vollständig glatt... Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 09:02
von DrJones
Irgendwer hier hatte das schon, BMW hat den Sitz dann getauscht auf Garantie.

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 09:14
von djmanoir
Ich habe das Problem schon mal geschildert. Garantieantrag ist gestellt, warte seit eineinhalb Monaten auf Bescheid von BMW...

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 09:18
von derganzebuaadepp
Sieht nicht normal und vor allem nicht gut aus.
Das dürfte ein Magel und damit ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung sein, nicht die Garantie. Im Endeffekt wird´s aber egal sein, Hauptsache der Freundliche richtet es bald!

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 09:28
von BlaueS1R
Da BMW keine Garantie gibt, sondern von Anfang an nur eine Gewährleistung, diese aber abhandelt wie eine Garantie für 2 Jahre, geht es über die Gewährleistung.

:roll:

Fazit aus Kundensicht: egal!

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 11:41
von DrJones
Bei uns heisst alles Garantie. Ich kenn den Unterschied gar nicht zwischen Garantie und Gewährleistung.

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 11:53
von derganzebuaadepp
DrJones hat geschrieben:Bei uns heisst alles Garantie. Ich kenn den Unterschied gar nicht zwischen Garantie und Gewährleistung.


Art. 210 Abs. 1 OR:
"Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat."

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 13:40
von torch
Hi,

Gewährleistung gibt dein Vertragspartner (=Verkaufshändler), Garantie gibt der Hersteller.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein.

Im Normalfall beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate, kann bei gebrauchten Gütern aber auf 12 Monate verkürzt werden.
Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Bedeutet, tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware vorhanden war. Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware vorgegelegen hat. Ist meistens schwierig.

Gewährleistung kann nur zwischen gewerblichen Händlern ausgeschlossen werden. Wenn also jemand von einem Gewerbetreibenden eine Ware erwirbt und im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss steht ist das nicht zulässig. Den Vertrag könnt ihr gerne unterschreiben.

Sinngemäß bedeutet Garantie, dass der Kaufgegenstand nach dem Erwerb für einen gewissen Zeitraum funktionieren wird. Gesetzlich ist eine Garantie aber nicht vorgesehen.
Aber auch der Händler kann Garantie geben. z.B. "Ich garantiere, dass dir die Farbe deines Motorrades auch in 5 Jahren noch gefällt" :D

BMW gibt wie weiter oben erwähnt keine Garantie. Hat aber mit seinen Händler vereinbart, dass die gesetzliche Gewährleistung mit erweiterter Beweislastumkehr auf 24 Monate gilt.
D. h. die 6-Monatsfrist ist nicht gültig. Die bedeutet auch, dass BMW Kunden im Vergleich zu anderen Auto-/Motorradherstellern eigentlich besser gestellt sind.
Nur wissen das die wenigsten da sie glauben, Garantie ist immer besser als Gewährleistung.

gruss

t

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 13:50
von derganzebuaadepp
torch hat geschrieben:Hi,
Gewährleistung kann nur zwischen gewerblichen Händlern ausgeschlossen werden. Wenn also jemand von einem Gewerbetreibenden eine Ware erwirbt und im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss steht ist das nicht zulässig. Den Vertrag könnt ihr gerne unterschreiben.
t

....Vorsicht, Herr Kollege...in der Schweiz ist das teilweise a bisserl anders geregelt, z.B.: Art. 199 Obligationenrecht sieht die Möglichkeit des Ausschlusses oder der Beschränkung der Gewährleistungspflicht vor. Dies gilt auch bei Verträgen mit Verbrauchern. Insbesondere besteht die Möglichkeit, zunächst Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung wie nach deutschem Recht vorzusehen.

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 17:38
von Lönni
Zitat von :derganzebuaadepp
....Vorsicht, Herr Kollege...in der Schweiz ist das teilweise a bisserl anders geregelt, z.B.: Art. 199 Obligationenrecht sieht die Möglichkeit des Ausschlusses oder der Beschränkung der Gewährleistungspflicht vor. Dies gilt auch bei Verträgen mit Verbrauchern. Insbesondere besteht die Möglichkeit, zunächst Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung wie nach deutschem Recht vorzusehen.[/quote]

Tip Top erläutert. ThumbUP .Dem ist nichts mehr hinzu zufügen
Gruss Micha

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 20:48
von Rado
torch hat geschrieben:Hi,

Gewährleistung gibt dein Vertragspartner (=Verkaufshändler), Garantie gibt der Hersteller.


Genau so ist es, nur das in der Schweiz Gewährleistung auch als Kulanz genannt wird, darum die Verwirrung!

Gruss Rado

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 12.06.2014, 20:55
von Rado
torch hat geschrieben:Hi,


Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein.


Hmm, ist das nicht eigentlich genau umgekehrt? scratch

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 06:28
von wrchto
Rado hat geschrieben:
torch hat geschrieben:Hi,


Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein.


Hmm, ist das nicht eigentlich genau umgekehrt? scratch


Nein, das passt schon so.
Ich bin jetzt kein Schweizer, aber Kulanz ist bei uns etwas ganz anderes als Gewährleistung. Kulanz ist ein "freiwilliges Entgegenkommen", ist also eigentlich gar nicht geregelt, muss es daher auch nicht geben.

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 07:12
von arallon
So ist es in der Schweiz auch. Man hat 2 Jahre Gewährleistung/Garantie beim BMW und ein weiteres Jahr das der Händler Kulanz nennt. Aber hier müssen sie natürlich nicht wenn sie nicht wollen. Soll wohl aber in der Praxis wie 3 Jahre Gewährleistung sein.

Re: Sitz zerknittert

BeitragVerfasst: 13.06.2014, 07:57
von MSHPU
torch hat geschrieben:Gewährleistung gibt dein Vertragspartner (=Verkaufshändler), Garantie gibt der Hersteller.


Auch der Händler kann zusätzlich eine Garantie geben, wie du weiter unten richtig schreibst:

torch hat geschrieben:Aber auch der Händler kann Garantie geben. z.B. "Ich garantiere, dass dir die Farbe deines Motorrades auch in 5 Jahren noch gefällt" :D


Es gibt Fälle, in denen der Kunde wählen kann, ob er lieber Gewährleistung oder Garantie nutzt.

torch hat geschrieben:Die bedeutet auch, dass BMW Kunden im Vergleich zu anderen Auto-/Motorradherstellern eigentlich besser gestellt sind.


Das kann man so wohl nicht sagen. Besser gestellt als die gesetzliche Gewährleistung schon. Aber sicherlich nicht besser gestellt, als bei anderen Herstellern. Kaum jemand hat so schlechte "Garantie-" Bedingungen wie BMW.

torch hat geschrieben:Nur wissen das die wenigsten da sie glauben, Garantie ist immer besser als Gewährleistung.


Das glaube ich auch nicht, ich denke eher, dass 90% der Leute einfach geistig nicht in der Lage oder gewillt sind, zwischen beiden Begriffen zu unterscheiden und daher beide als Synonyme verwenden. Um das was du sagst zu glauben, müsste man ja überhaupt erst mal beide Begriffe kennen und unterscheiden können, was ja schon niemand will oder kann...