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Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 15:09
von bekr
sind nicht alle Schaltumkehrer im Straßenbetrieb untersagt?

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 16:40
von RR Klaus
der Admin sollte dich langsam aber sicher sperren. Du müllst das ganze Forum mit deinen hirnlosen Themen zu. Zur Info: Dem Gesetzgeber ist es wurscht egal in welche Richtung Du schaltest :shock:

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 18:27
von wrchto
Also was genau möchtest Du wissen :?:

a) Wo Du eine Anlage mit Schaltumkehr und Gutachten kaufen kannst
b) Ob die Schaltumkehr im Straßenverkehr verboten ist?

Deine Thread-Überschrift und Deine Frage im Text stehen für zwei verschiedene Fragen.

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 18:30
von speedfreak
:lol: :lol: :lol:

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 18:34
von S1kÄrär
Das ist jetzt wohl das letzte mal das ich auf deine Beiträge eingehe bekr...
Oben rechts findest Du etwas namens "Suche", hättest Du diese benutzt, wärest Du auf folgenden Thread gestoßen:
http://www.s1000rr.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=4328&p=65098&hilit=Schaltumkehr#p65098
Damit hättest Du dir diesen Thread hier sparen können und einige Leute hier weniger vor den Kopf gestoßen :roll:

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 21:24
von Langer
Richtig, suche hilft :roll:

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 21:44
von der_svenn0r
Der Threadersteller ist schon eine coole Sau, so schmerzfrei gegen zu gehen :!: :mrgreen:

Nun ist aber gut hier - denn:

DontFeedTheTroll.jpg
DontFeedTheTroll.jpg (37.46 KiB) 4443-mal betrachtet

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 22:48
von bekr
wie schön hier möchte gerns doch auf die palmen steigen HAHAHAHA;DDDD

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 22:57
von S1kÄrär
Jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen.
Möchtegerns? Das einzige was ich möchte ist, dass Du dich bevor Du das Forum zumüllst selbst etwas informierst.
Auf jede deiner Fragen wurde meinerseits respektvoll geantwortet & wo möglich geholfen.
Man muss nicht immer einer Meinung sein, aber Du trägst maßgeblich dazu bei das das Niveau in diesem Forum sinkt, evtl. sollte man dich wirklich einfach sperren.
Oder Du hälst dich einfach an die wenigen ungeschriebenen Regeln hier und alle werden glücklich...
P.S.: Wollen wir den Thread nicht einfach löschen?

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 23:19
von bekr
RR Klaus hat geschrieben: Dem Gesetzgeber ist es wurscht egal in welche Richtung Du schaltest :shock:

mit nem Holzkopf lässt sich es schlecht denken oder Klaus;DD
Schaltumkehrung ist im Bereich der Stvo NICHT zulässig.

es gibt die such funktion nur nur nicht anwort auf meine frage. ich suche kein Schaltumkehrer, sondern mich hat es gewundert das eine fussrastenanlage mit schaltumkehrung TÜV-Gutachten besitzt :roll:

nun die helden die ihr hirn auf der renstrecke.... hbn k_nnen w_it*r....

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 23:27
von S1kÄrär
Gut, dann eben den Link:
http://www.s1000rr.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=3369
War jetzt auch nicht schwer zu finden, aber ich gebe zu der erste Link war nur bedingt nützlich für dich, habe den falschen eingefügt, mein Fehler.
Ändert aber am Rest nichts.

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 29.01.2013, 23:41
von scaltbrok
bekr hat geschrieben:
RR Klaus hat geschrieben: Dem Gesetzgeber ist es wurscht egal in welche Richtung Du schaltest :shock:

mit nem Holzkopf lässt sich es schlecht denken oder Klaus;DD
Schaltumkehrung ist im Bereich der Stvo NICHT zulässig.

es gibt die such funktion nur nur nicht anwort auf meine frage. ich suche kein Schaltumkehrer, sondern mich hat es gewundert das eine fussrastenanlage mit schaltumkehrung TÜV-Gutachten besitzt :roll:

nun die helden die ihr hirn auf der renstrecke.... hbn k_nnen w_it*r....


Ich weiß nicht woher du deine infos beziehst. Gib uns doch mal ein link, ich habe wenigstens kurz gegoogelt und in einem anderem forum etwas zu dem thema gefunden (http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum ... adID=64138). Dort liest man, wenn man es denn kann, das es keine vorschrift dazu gibt.

Warum nimmst du nicht deine top bogotto fahrradhandschuhe mit der top bewegungsfreiheit, montierst deine nebelscheinwerfer und fährst dort wo es auch ordentlich nebel gibt? Mir fällt da die milchstraße ein...

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 30.01.2013, 00:03
von ursjuerg
scaltbrok hat geschrieben:...Mir fällt da die milchstraße ein...

:lol: :lol: :lol:

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 30.01.2013, 09:51
von RR Klaus
oh danke "bekr" weshalb klingt es wenn "Du" mich beleidigst wie ein Kompliment?

Re: Schaltumkehrer mit gutachten?

BeitragVerfasst: 30.01.2013, 14:48
von Masterdark
Warum nicht einfach mal die Hinweise aus den Antworten auf Deinen Fred annehmen und die Beleidigungen unterlassen ?