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Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 10:22
von Doppel-R
Wie schon in meinem Vorstellungspost erwähnt, plane ich, mir eine RR für die Renne anzuschaffen. Ich habe einige Fabrikate evaluiert und heute ist dann die S1RR an der Reihe. Ich hatte mit dem Händler vorgängig ein ausführliches Gespräch und dabei hat er eine, für mich, etwas verstörende Aussage gemacht:

Wenn der Slick-Modus aktiviert würde mittels diesem Stick, verfalle die Garantie. Kann nachvollzogen werden und ist Fakt.

Wahrscheinlich nervig für Euch jetzt, da die Frage schon mehrere Male gestellt wurde (konnte in der Suche leider nichts finden).

Kann mich mal jemand ganz kurz aufklären und das richtigstellen?

Vielen Dank für jede kompetente Antwort.

Gruss

Doppel-R

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 10:24
von road-runner
Quatsch.

lass dich nicht veräppeln!

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 10:38
von Volker_D
Das ist nicht so.

Einzig die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Strassenverkehr erlischt, wenn der Slickmodus aktiviert ist (in Deutschland)

Volker

Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 11:04
von MSHPU
Volker, auch das stimmt nicht mehr, das war nur bis ca. April 2010 so. Dann kam ein Gutachten von BMW und eine neue Version des Handbuchs, in dem dieser Punkt entfernt wurde. Einzige Ausnahme sind leistungsreduzierte Motorräder, in der 193 PS Variante bleibt die Betriebserlaubnis erhalten.

Das mit der Gewährleistung dürfte sich auf bestimmtes Zubehör beziehen wie HP Race Power Kit und HP Race Calibration Kit, da ist der Verkäufer wohl schlecht informiert.

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 11:05
von KaiO
genau so ist es. Erschreckend, wie viele Händler einfach keine Ahnung haben... :twisted:

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 11:18
von Hannes#151
Oft hat man den Eindruck, dass es dem einen oder anderen Händler lieber wäre, wenn eine S1000RR auf Tourenlenker umgebaut, er einen Tankrucksack dazuverkauft und das Motorrad mit max. 10.000 rpm bewegt wird ;) ...

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 11:20
von road-runner
Hannes#151 hat geschrieben:Oft hat man den Eindruck, dass es dem einen oder anderen Händler lieber wäre, wenn eine S1000RR auf Tourenlenker umgebaut, er einen Tankrucksack dazuverkauft und das Motorrad mit max. 10.000 rpm bewegt wird ;) ...



genau.......ist auch viiiel zu schnell.... :lol: :lol:

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 11:22
von Chris-r4f
Hannes#151 hat geschrieben:Oft hat man den Eindruck, dass es dem einen oder anderen Händler lieber wäre, wenn eine S1000RR auf Tourenlenker umgebaut, er einen Tankrucksack dazuverkauft und das Motorrad mit max. 10.000 rpm bewegt wird ;) ...


Was auf der Straße verständlich ist :-)

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 13:18
von Volker_D
@MSHPU: Danke für die Info, war mir mit meinem alten Handbuch nicht bekannt :-) - und ins Neue hab ich nie geschaut.

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 14:13
von Knud
Ein verspäteter April-Scherz :D

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 15:36
von Zet
Knud hat geschrieben:Ein verspäteter April-Scherz :D


am 01. April konnte es ja keiner einstellen :wink:

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 10.04.2012, 19:04
von schrader999
MSHPU hat geschrieben:Volker, auch das stimmt nicht mehr, das war nur bis ca. April 2010 so. Dann kam ein Gutachten von BMW und eine neue Version des Handbuchs, in dem dieser Punkt entfernt wurde. Einzige Ausnahme sind leistungsreduzierte Motorräder, in der 193 PS Variante bleibt die Betriebserlaubnis erhalten.

Das mit der Gewährleistung dürfte sich auf bestimmtes Zubehör beziehen wie HP Race Power Kit und HP Race Calibration Kit, da ist der Verkäufer wohl schlecht informiert.


Eine kleine Zusatzeinschränkung gibt es noch: Gilt nur für Fahrzeuge mit ABS.

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 15.04.2012, 22:41
von drehzahl
Was gilt nur für Fahrzeuge mit ABS :?:

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 15.04.2012, 22:57
von schrader999
drehzahl hat geschrieben:Was gilt nur für Fahrzeuge mit ABS :?:


ich dachte, dass der Slickstecker nur bei ABS-Motorrädern auf der Strasse eingebaut sein darf, weil sich das mir vorliegende Gutachten des Kraftfahrt-Bundesamtes((bzgl Slickstecker) auf die RAndbedingung "nur bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung: ABS" stützt.

Aber im neuen HAndbuch steht das nicht drin, deshalb: Vielleicht gibt es auch noch ein weiteres Gutachten? für Bikes ohne ABS?
Bin nicht meht ganz so überzeugt von meiner Aussage, aber wie gesagt: in dem Gutachten ist ABS vorgeschrieben.

Re: Garantieverlust wenn Slick-Modus aktiviert wird?

BeitragVerfasst: 15.04.2012, 23:09
von StefanMe
Ich verstehe nicht das der Sinn darin sein soll... nur weil ich die Traktionskontrolle auf 5 Sekunden begrenze ect. geht doch nicht die ABE flöten... wenn ich ABS/TC über den Knopf ausschalte habe ich doch den selben Effekt oder?