Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon krulli#10 » 28.10.2014, 11:40

Ede hat geschrieben:
Ob es sich hier allerdings um einen Kaskoschaden handelt, da bin ich mir nicht sicher. Schließlich hat ja die Werkstatt einen Schaden am Fahrzeug verursacht. Da bin ich kein Jurist. Ist dem Geschädigten aber wohl auch ziemlich egal.


Ich bin auch kein Jurist - ich bin Versicherungsmensch. winkG

Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung (egal, ob privat oder betrieblich): Benutzen von KFZ! Zum Benutzen von KFZ gehören das Fahren, Warten, Reparieren, Pflegen, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.

Mal ein Beispiel aus meinem Berufsleben: Auf dem Parkplatz vor seinem Haus wechselt jemand an seinem Auto die Räder. Die Radschrauben waren sehr fest und er versuchte mittels einer Verlängerung am Werkzeug die Schrauben zu lösen. Plötzlich ruckte es - die Verlängerung flog gegen das daneben stehende Auto und verursachte dort eine Beule und Kratzer.

Ein Fall für dessen KFZ-Haftpflicht, nicht Privathaftpflicht.

Daher habe ich oben auch beschrieben, dass das Ganze natürlich zu Lasten des Werkstattbetreibers geht. Schuldrechtlich hat Müsli einen Anspruch an diesen. Nur kann dieser das in diesem Fall nicht über seine Betriebshaftpflicht abrechnen, sondern nur über die Kasko aus seinem Handel+Handwerksvertrag.

@MikeBe: Ede hat da schon recht zwecks Totalschadenabrechnung. Wenn sich der Geschädigte trotzdem dazu entschließt, das Fahrzeug zu reparieren, dann gibt es eben Höchstgrenzen. Für einen Haftpflichtschaden 130% und bei Kasko i.d.R 100% vom Wiederbeschaffungswert. Einige Kakso-Tarife gestatten dem Geschädigten auch im Kasko-Fall eine Höchstgrenze von über 100% - das ist aber eher selten.

Natürlich kann es auch Sinn machen, wenn man im vorliegenden Fall die eigene Kasko in Anspruch nimmt. Nämlich dann, wenn es für einen bestimmten Zeitraum (6 bis 24 Monate lang - je nach Tarif) eine Neupreisentschädigung im Totalschadenfall gibt. Über die Kosten der Höherstufung und Selbstbeteiligung muss man sich dann eben mit dem Werkstattbetreiber einigen - oder es auch schlucken...
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Ede » 28.10.2014, 12:05

MikeBe hat geschrieben:
Ede hat geschrieben:
Moin, der wirtschaftliche Totalschaden ist aber vorhanden, wenn z.B. der WB bei 16.000,-€ liegt, die Schadenhöhe 10.000,-€ ist. Dann wird der Gutachter das Moped in die Börse einstellen, und wenn einer dafür 6.500,- bietet, wird auf Totalschaden abgerechnet. Die Gutachter sind dazu angehalten ( sagt meiner) , die Restwerte immer zu ermitteln, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wie es hier ja der Fall sein wird.

Wirtschaftlich heißt nichts anderes, als das es für die Versicherung günstiger, sprich wirtschaftlicher ist, über die Totalschadenbasis abzurechnen. Schaden=10.000,-. das muß die Versicherung als Schaden zahlen. Wiederbeschaffung 16.000,- - 6.500,-
vom Restwertaufkäufer = 9.500,-, was die Versicherung zahlen muß. Davon geht erstmal die Mwst ab. Bekommt man aber wieder, wenn man ein Fahrzeug mit ausweißbarer Mwst kauft.



Ede, Ede, ganz gefährliches "Halbwissen" was du hier vermittelst, mit Verlaub, besser nichts schreiben.

(mit regionale Verrechnungssätze ist z.B. gemeint dass eine BMW Werkstatt in München oder Hamburg einen höheren Stundensatz, bzw. AW Satz hat als eine in Simmern/Hunsrück)


Klär mich auf.

Regional heißt für mich ganz einfach, das z.B. die Versicherung bei fiktiver Abrechnung andere Preise annimmt, z.B. von Partnerwerkstätten, die mit der Versicherung zusammenarbeiten. Ist im Autosektor so und wird wohl auch bei Mopeds nicht anders sein. Wie geasgt nur bei fiktiver Abrechnung! (ist ein Totalschaden ja auch!!)
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon MikeBe » 28.10.2014, 12:09

Regional bedeutet regional, ist doch klar, München höhere Löhne als im Westerwald, Lüneburger Heide niedrige Löhne als in Hamburg.
Wenn du nach Gutachten abrechnest zieht die Versicherung z.b. die USt und Nutzungsausfall ab.

Nur so ein paar Beispiele............

Hier geht es nicht um einen selbst verursachten Unfall der via Vollkasko abgerechnet werden soll, bei dem der VN einen Tarif gewählt hat dass er nur in der "Discount" Werkstatt reparieren lassen darf.
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Peti » 28.10.2014, 15:22

krulli#10 hat geschrieben:OK... Bevor noch mehr Halbwissen hier rein kommt, sage ich mal was dazu. So wie der Fall von Müsli geschildert ist, muss die Handel+Handwerk-Versicherung der freien Werkstatt dafür aufkommen, nicht die Betriebshaftpflicht. Diese Handel+Handwerk-Versicherung ist eine Ergänzung zur Betriebhaftpflicht im KFZ-Gewerbe und stellt sowas wie eine KFZ-Versicherung für ein unbestimmtes Fahrzeug dar. (nämlich die Kundenfahrzeuge der Werkstatt). Hintergrund ist der der, dass Schäden an KFZ NICHT von der Betriebshaftpflicht getragen werden. (Nur in Ausnahmefällen: Stichwort Tätigkeitsschäden).

Nun ist es so, dass diese Handel+Handwerk-Versicherung eben gestaltet werden kann, wie eine ganz normale KFZ-Versicherung. Also muss nicht mal zwingend eine Vollkasko eingeschlossen sein. Und anderenfalls wird in der Vollkasko zu diesem Vertrag eine SB vereinbart sein. Diese trägt jedoch der Werkstattbetreiber, da dieser sich ja für diesen SB entschieden hat. Schlimmer ist es schon, wenn die Werkstatt keine derartige Versicherung hat (Ist eben auch nicht ganz billig)...dann muss er trotzdem für den Schaden aufkommen...kann er es nicht, bleibt dir nur, die eigene Vollkasko zu beanspruchen...mit der damit einhergehenden Rückstufung im Folgejahr.

Ede hat schon recht korrekt beschrieben, wie verfahren wird. Allerdings auch nicht ganz richtig. Die 120%-Regelung ist eigentlich eine 130%-Regelung und dann auch nur bei Haftpflichtschäden. Da es hier aber so oder so ein Kaskoschaden wird, gilt das nicht. Ansonsten waren die Ausführungen korrekt. Nur darf die Versicherung auch nicht andere Verrechnungssätze nehmen, wie der Gutachter ermittelt hat. Dessen Aufgabe ist es nämlich, regionale Verrechnungssätze in die Kalkulation einfließen zu lassen.

Und es ist unerheblich, wie hoch der Wert eines Fahrzeuges ist. Emotionen spielen auch dabei keine Rolle. Nur die nackten Zahlen. Un wenn die Totalschadenabrechnung für die Versicherung die günstigere Alternative ist, dann wird eben so abgerechnet. Und das ist nunmal keine böse Absicht, sondern auch nur im Intresse der Versichertengemeinschaft, die ja auch nicht jedes Jahr extreme Beitragserhöhungen haben will. oki?

Aber ist es nicht so, dass bei einem Wiederbeschaffungswert von -sagen wir mal konkret- 18.000,- die Reparatur eben bis zu 17.999,- betragen darf und der Geschädigte dass dann hinnehmen muss? Also die Reparatur? Er kann doch nicht auf Totalschaden bestehen, weil es ja -wenn auch nur wegen 1€- keiner ist.
:?: :?:
Das heißt, dass der Fahrzeughalter dann eine groooooße Reparatur hinnehmen muss.
Oder eben nach Gutachten abrechnet (abzüglich MwSt.), die Teile einzeln verkauft und hofft, so noch etwas mehr heraus zu holen. Kann natürlich dauern und ist Risiko.
Grüße, Peter

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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon MikeBe » 28.10.2014, 15:42

So ähnlich. Im konkreten Fall wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden denn der Gutachter hat auch einen gewissen inoffiziellen Spielraum.

Aber, warum regst du dich immer bezüglich Reparatur auf, es geht doch nicht an dass man für ein alten Doppeldecker einen modernen Düsenjet bekommt, sinngemäß. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass hier, war ja quasi ein Kipper, ein solcher Schaden entstanden sein soll. Vielmehr denke ich hier will ein BMW Dealer und Werkstatt Betrieb Kohle verdienen, so in der Art, Versicherung bezahlt alles!

Aber zurück zu deinem Beispiel, nicht vergessen, zu diesen 17.999 EUR Rep Kosten kommen ja noch Wertminderung und Ausfallentschädigung on Top. Da ist dann die Abrechnung auf Totalschaden für den Versicherer günstiger.

Merke, es gibt nie alt für neu sondern immer nur Reparatur auf Zeitwert, bzw. Ersatz auf Wiederbeschaffungswert.

Wenn dann auf Totalschaden abgerechnet wird, so geht das beschädigte Fahrzeug zumindest rechtlich, in den Besitz der Versicherung über. Man ist aber nicht verpflichtet das Fahrzeug dann an einen von der Versicherung beauftragten Aufkäufer zu abzugeben, allerdings zieht die Versicherung immer den Restwert ab.

Aber diese Diskussion hier ist müßig, der Werkstatt Besitzer muss die Zeche, sprich Reparatur zahlen, wohl ihm wenn er versichert ist, schlimm für ihn wenn nicht.
Mir ist es bis jetzt, 40 Jahre mit Motorfahrzeugen unterwegs, jedenfalls noch nicht untergekommen dass ein Reifenfuzzi eine Probefahrt durchgeführt hat, bzw. durchführen wollte, noch nicht mal beim GT3 oder einem historischen 356. (Übrigens, ich hätte dies auch nicht zugelassen, er hätte aber fragen dürfen ob er mal fahren darf)
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Ede » 28.10.2014, 16:15

Peti hat geschrieben:
krulli#10 hat geschrieben:Das heißt, dass der Fahrzeughalter dann eine groooooße Reparatur hinnehmen muss.
Oder eben nach Gutachten abrechnet (abzüglich MwSt.), die Teile einzeln verkauft und hofft, so noch etwas mehr heraus zu holen. Kann natürlich dauern und ist Risiko.



Das ganze läuft ja etwas anders. Da die Versicherung versucht, Ihre eignene Kosten so gering wie möglich zu halten, wird eben der Gutachter das Fahrzeug im verunfallten Zustand in die Restwertbörse stellen. Und diesen Wert zieht die Versicherung von ihrer Zahlung ab. Also 18.000,-€ - 6.500,- Restwert = 11.500,-€ Versicherungsleistung.
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Peti » 28.10.2014, 16:46

Ede hat geschrieben:
Peti hat geschrieben:
krulli#10 hat geschrieben:Das heißt, dass der Fahrzeughalter dann eine groooooße Reparatur hinnehmen muss.
Oder eben nach Gutachten abrechnet (abzüglich MwSt.), die Teile einzeln verkauft und hofft, so noch etwas mehr heraus zu holen. Kann natürlich dauern und ist Risiko.



Das ganze läuft ja etwas anders. Da die Versicherung versucht, Ihre eignene Kosten so gering wie möglich zu halten, wird eben der Gutachter das Fahrzeug im verunfallten Zustand in die Restwertbörse stellen. Und diesen Wert zieht die Versicherung von ihrer Zahlung ab. Also 18.000,-€ - 6.500,- Restwert = 11.500,-€ Versicherungsleistung.

Ja, das ist logisch, habe ich jetzt voraus gesetzt.
Wollte ausdrücken, dass der Geschädigte eben versuchen kann, die Teile für MEHR als 6500,- zu verkaufen. Oder eben den ganzen Unfallbock.
Wobei er (rein theoretisch) dazu verpflichtet wäre, sollte er einen höheren Wert als 6500,- erzielen, das der Versicherung zu melden und ggf. Geld zurück zu zahlen. Ist klar, macht niemand.

MikeBe hat geschrieben:...Aber, warum regst du dich immer bezüglich Reparatur auf,...

Kriegst Du da was durcheinander?
Wieso rege ich mich auf? :shock:
Mach ich doch gar nicht...
Grüße, Peter

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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon MikeBe » 28.10.2014, 16:52

"Wobei er (rein theoretisch) dazu verpflichtet wäre, sollte er einen höheren Wert als 6500,- erzielen, das der Versicherung zu melden und ggf. Geld zurück zu zahlen. Ist klar, macht niemand."


Nein, genau das ist er nicht. Dann hat er Glück gehabt und Geschick bewiesen. Der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten wird bei der Regulierung zu Grunde gelegt.
Auch ist es möglich das Fahrzeug in Teilen zu verkaufen und dadurch mehr zu erzielen, alles zulässig und geht den Versicherer nichts an.
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Müsli_RR » 28.10.2014, 16:56

schön langsam kenne ich mich garnichtmehr aus :D
ich werd jetz mal das Gutachten abwarten und dann werd ich weiter sehen ...
vllt fällt das Gutachten nur auf 6.000 € ... dann hat sich des mit Totalschaden erledigt und mit der neuen RR 2015 auch.. dann wird sie repariert und weitergefahren....

und wenn es über 10.000€ sind... dann werd ich mal rumsuchen... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Peti » 28.10.2014, 16:59

MikeBe hat geschrieben:"Wobei er (rein theoretisch) dazu verpflichtet wäre, sollte er einen höheren Wert als 6500,- erzielen, das der Versicherung zu melden und ggf. Geld zurück zu zahlen. Ist klar, macht niemand."

Nein, genau das ist er nicht. Dann hat er Glück gehabt und Geschick bewiesen. Der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten wird bei der Regulierung zu Grunde gelegt.
Auch ist es möglich das Fahrzeug in Teilen zu verkaufen und dadurch mehr zu erzielen, alles zulässig und geht den Versicherer nichts an.

Das ist aber seltsam, dass uns die Versicherung bei unserem letzten (Auto-)Unfall das so sagte, wie ich schrieb.
Aber egal....
Machen wir es doch kurz:
Bei einem Unfall mit einer niedrigen Geschwindigkeit wie beschrieben wird wohl kaum ein Totalschaden entstanden sein.
Das müsste mit dem Teufel zugehen. Somit ergeben sich diese ganzen Szenarien mit Restwert und blabla nicht.
Grüße, Peter

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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon MikeBe » 28.10.2014, 17:04

Volle Zustimmung Peti, glaube auch nicht dass es ein Totalschaden ist. Aber, was du schreibst bezüglich Restwert, nicht alles glauben was dir die Banditos von der Versicherung erzählen, bedenke:

"Überschuss muss nicht abgegeben werden. Ein Mindererlös ist dein Problem, da hinter dem Restwert ein Angebot eines Verwerters steht, der das Fahrzeug zu dem Preis definitiv kauft. Der Gutachter/Versicherer muss dir auf Nachfragen das Angebot vorlegen, damit du es im Zweifelsfall annehmen kannst."
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Stanley » 28.10.2014, 20:06

Peti hat geschrieben:Bei einem Unfall mit einer niedrigen Geschwindigkeit wie beschrieben wird wohl kaum ein Totalschaden entstanden sein.
Das müsste mit dem Teufel zugehen. Somit ergeben sich diese ganzen Szenarien mit Restwert und blabla nicht.


Na wenn die besonders unglücklich gefallen ist.. die rechte Seite wird ja nicht umsonst komplett im Ar... sein.
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon ThomasGL » 28.10.2014, 20:41

Was ich aber trotzallem nicht sooo ganz verstehe?..
Lassen wir mal den Geldwert so gestellt dass der Schaden "NICHT" als Totalschaden bewertet wird...somit eine Repratur im Sinne der Schäden vorgenommen wird..
Also das Bik wird bei einem autorisierten BMW Vertragshändler mit absolut "NEUEN-ORGINALTEILEN" über Werkseitige NachweisbareTeilenummer wieder aufgebaut....anschließend geprüft und begutachtet...
Jetzt meine Frage?
WASSS ? an den BIK.....ist den dann anders als vorher???
wie gesagt nicht zusammen gefriemelt mit Teilen aus dem Internet
sondern mit Orginalteilen die sonst am Band verbaut werden....
in diesem Fall nicht an's Band kommen.... sondern zu dem Händler zwecks VOLLWERTIGER Instantsetzung.
Bei aller hier von einigen gezeigten Skepsis warum ist dieses Bik dann nicht mehr kaufbar???...

Müsli_RR hat doch in diesem Fall KEIN schlechteres Bik als vorher wenn es richtig und professionell repariert werden sollte.
Er muss nur darauf bestehen,dass es dort wo er sein Vertrauen zu hat auch instandgesetzt wird.
Lebenserfahrungen wirken beruhigend....machen bescheiden.
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Kurvenfahrer » 28.10.2014, 20:59

Müsli_RR hat geschrieben:das war eine freie Werkstatt...
Bei mir ist das kein Problem mit den Reifen.. hab Montageständer vorne und hinten und das Bike steht im Wohnzimmer bei 23 Grad :mrgreen: :mrgreen:

okay dann weiß ich wo ich das nächste mal zum Reifenwechseln geh.. :mrgreen: :mrgreen:
der Serviceman von BMW hat gemeint ich soll das Gutachten abwarten und dann die Maschine verkaufen ... er hat geschätzt 10.000 Euro.. weil nur "weichteile" beschädigt wurden und kein Fahrwerk oder Motor... dann soll ich das Geld von der Versicherung nehmen und mir ein neues Bike kaufen.... scratch scratch oder wie würdet ihr vorgehen ?


Naja, ich warte seit 4!!!!! Monaten auf eine neue schwinge für meine S1R....ist ja die selber schwinge.
Du wirst kaum um eine neue S1RR drumherum kommen wenn du im Mai 2015 wieder fahren willst....BMW halt ahh
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Re: Toller Saisonabschluss.... kann nur mir passieren.

Beitragvon Stanley » 28.10.2014, 23:56

ThomasGL hat geschrieben:Was ich aber trotzallem nicht sooo ganz verstehe?..
Lassen wir mal den Geldwert so gestellt dass der Schaden "NICHT" als Totalschaden bewertet wird...somit eine Repratur im Sinne der Schäden vorgenommen wird..
Also das Bik wird bei einem autorisierten BMW Vertragshändler mit absolut "NEUEN-ORGINALTEILEN" über Werkseitige NachweisbareTeilenummer wieder aufgebaut....anschließend geprüft und begutachtet...
Jetzt meine Frage?
WASSS ? an den BIK.....ist den dann anders als vorher???
wie gesagt nicht zusammen gefriemelt mit Teilen aus dem Internet
sondern mit Orginalteilen die sonst am Band verbaut werden....
in diesem Fall nicht an's Band kommen.... sondern zu dem Händler zwecks VOLLWERTIGER Instantsetzung.
Bei aller hier von einigen gezeigten Skepsis warum ist dieses Bik dann nicht mehr kaufbar???...

Müsli_RR hat doch in diesem Fall KEIN schlechteres Bik als vorher wenn es richtig und professionell repariert werden sollte.
Er muss nur darauf bestehen,dass es dort wo er sein Vertrauen zu hat auch instandgesetzt wird.


Was ist ein Bik??

Es bleibt dann trotzdem ein Unfallfahrzeug und wird bei einem späteren Verkauf weniger Geld einbringen als unfallfrei.
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