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Erfahrungen "Rücktrittsrecht"

BeitragVerfasst: 05.02.2023, 12:43
von Steini__22
Hallo liebe Motorradfahrer,

hat jemand Erfahrungen mit der Klausel im Kaufvertrag:
Rücktrittsrecht bis zur Übernahme der S1000RR bzw. Übernahme des KFZ-Briefs.


Mein freundlicher bietet mir an ein neues Motorrad zu bestellen, ich unterschreibe den Kaufvertrag mit der o.g. Klausel und bin nicht verpflichtet das Fahrzeug zu nehmen.
Grund ist der Verkauf des jetzigen Fahrzeuges.

Re: Erfahrungen "Rücktrittsrecht"

BeitragVerfasst: 05.02.2023, 13:38
von Toxis
Hallo, mir sagt das, das ich solange vom Kaufvertrag zurücktreten kann,
bis ich die Maschine, Schlüssel und/oder Brief in der Hand habe.
Bis dahin würde ich auch nichts bezahlen bzw. anzahlen.
Auch eine Kaufvertrag würde ich nicht unterschreiben, da ich sowieso bis zum
eintreffen der Maschine vom Kauf zurücktreten kann.
Vor allem sollte auch ein Zeitraum besprochen werden, in dem die Maschine übergeben wird.
Bei den Lieferschwierigkeiten überall momentan kann das auch Monate dauern.

Re: Erfahrungen "Rücktrittsrecht"

BeitragVerfasst: 05.02.2023, 13:53
von Neo2005
Steht diese Klausel da völlig alleine in Deinem Kaufvertrag oder ist diese an Bedingungen geknüpft (z.B. Lieferverzug um x Monate o.ä.)? So als generelle Freistellungsklausel hört sich das für mich ein wenig zu großzügig an...

Oder handelt es sich hierbei um eine einzelne Zusatzvereinbarung zwischen Dir und Deinem Händler (wegen dem Fzg-Verkauf)?

@Toxis: Ganz ohne Kaufvertrag wirds nicht gehen, da werden ja auch noch ein paar andere Parameter vereinbart

Re: Erfahrungen "Rücktrittsrecht"

BeitragVerfasst: 06.02.2023, 09:49
von King-of-Rims
Was ist deine Frage dazu?

Auf Deutsch heisst das, es istihm egal ob Du sie nimmst oder nicht, er bekommt sie sowieso verkauft.