Meister Lampe hat geschrieben:erny hat geschrieben:Da das neue Gutachten immer noch nicht verfügbar ist, habe ich über meine Werkstatt per Einzelabnahme die HC3 Pumpe schonmal eintragen lassen.
Nach welchen Papieren und Gutachten und was hat es gekostet ...
Gruß Uwe
ich habe das bisherige alte gutachten von magura ohne die euro5 motorräder vorgelegt. weiterhin habe ich meinen alten tüv nachweis von meinem euro3 motorrad über die erlaubnis / die genehmigung / das teilegutachten gemäß § 19 Abs.4 Satz 1StVZO vorgelegt.
daraufhin hat der ing. eine begutachtung zur erlangung der betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO (§ 19 Abs.2 StVZO) an dem neuen euro5 fahrzeug vorgenommen.
nach dieser einzelabnahme mußte ich mir beim landkreis fulda die erteilung einer betriebserlaubnis nach § 19 StVZO i.V.m. § 21 StVZO genehmigen lassen. für uns hessen ist das immer der landkreis fulda.
mit dieser genehmigung und dem gutachten der einzelabnahme hat dann meine zulassungsstelle die eintragung vorgenommen.
die einzelabnahme hat mich 95,- € gekostet und die genehmigung durch den landkreis fulda 43,30 €. dazu kamen noch für die eigentliche eintragung die gebühren der zulassungsstelle.