JuMei1965 hat geschrieben:herbyei hat geschrieben:nehme an, du meinst das hin- und herfahren ausserhalb ortschaften - verstoss gegen § 1 Abs. 2 StVO. da muss ich dich leider in deiner einstellung hierzu korrigieren und mit deiner annahme stellst dich leider selber ins dunkle.
das bayerische oberste landgericht (BayObLG) hat dies in 2 ObOWi 410/00 entschieden und wurde auch in motorradfahrer 3/2002 veröffentlicht.
der beschuldigte argumentierte dass nur gemäß §30 stvo das innerörtliche sinnlose hin- und herfahren verboten sei. die richter liessen das nicht gelten und argumentierten ihrerseits, dass die regelung dieser vorschrift nicht bedeute, dass vermeidbare ausserörtliche belästigungen erlaubt seien und brummten geldbuße und punkte auf.
Du nimmst richtig an.
Und nein, das Urteil bedeutet nicht, dass Hin u. Herfahren außerorts grundsätzlich verboten ist, hier wurde dem Kollegen zum Verhängnis, das durch das Gericht eine unangemessene Lärmbelästigung festgestellt wurde, da dieser mit seinem italienischen Zweizylinder bis kurz vor den Ortseingang fuhr, dort wendet und Anwohner dort beim Mittagsschlaf störte, die daraufhin die Polizei riefen! Und damit hat dieser mehr als nach den Umständen unvermeidbar Andere belästigt!
delta.hf hat geschrieben:Ich fahre eine 2015 RR mit Arrow Auspuff der ersten Generation,der ist mit E Nummer ,ohne db eater Frage mich wie er die bekommen hat
er ist laut,aber er ist legal
Ich finde er klingt sehr gut
delta.hf hat geschrieben:Ich fahre eine 2015 RR mit Arrow Auspuff der ersten Generation,der ist mit E Nummer ,ohne db eater Frage mich wie er die bekommen hat
er ist laut,aber er ist legal
Ich finde er klingt sehr gut
speedy56 hat geschrieben:Früher mal war ich auch einer mit offenem Rohr an der Marving, Yoshimura oder Termignoni 4 in 1. Allerdings fuhren wir in der Stadt nicht über 3000 U/min
Heli hat geschrieben:Es sind wir alle, die Masse machts.
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