Fahrzeugmängel S1000RR

Themen die sonst nirgendwo rein passen.

Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Epicondylus » 27.11.2024, 20:13

N‘Abend zusammen.

Ich habe leider ein Problem mit dem Kauf meiner RR und hoffe hier von euch ein paar unterstützende Meinungen zu finden, da ich aktuell etwas ratlos bin.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe mir Ende September eine S1000RR von einem BMW Vertragshändler zugelegt. Genauer: Ein Werksmotorrad, Zustand: neuwertig, mit läppigen 125 km auf der Uhr und 2,5 Jahre Restgarantie.

Im von beiden Seiten unterschriebenen Übergabeprotokoll des Händlers wurden keine Mängel, etc. vermerkt.

Nun zum Problem: noch beim Verladen in den Transporter beim Händler (noch nicht verzurrt) sind mir 2 ordentliche Macken im Auspuff und an der Schwinge aufgefallen. Direkt zurück zum Verkäufer, der kam mit dem Inhaber zurück, die machten Fotos davon und haben verständnisvoll reagiert: Der Inhaber wolle sich bald melden und eine Lösung dafür finden, um mir entgegenzukommen. Leider keine schriftliche Zusicherung aber 2 Zeugen, meine Wenigkeit sowie der Verkäufer, die diese Aussage des Inhabers vernommen haben.

Über die Macken wurde mir im Vorhinein nichts mitgeteilt. Zu meiner Freude fand ich zu Hause in der Fahrzeugmappe vergraben ein Papier von BMW München (inkl. Fahrgestellnummer) auf dem steht: „Minderwert Schwinge“, „Nötige Arbeitseinheiten: Lackierarbeiten“.
Vor Verkauf natürlich auch nicht gezeigt bekommen.

Nun nach knapp 2 Monaten permanentem E-Mail und Telefonspam, nachdem unzählige Anrufe und Mails unbeantwortet blieben, hat sich etwas getan.
Man möchte mir als „Entschädigung“ mit einem 500€ Gutschein entgegenkommen, welchen ich für Bekleidung und Zubehör ausschließlich im Händler-Shop einlösen kann. Ich habe leider keinerlei Verwendung für diesen Blödsinn. Mir die 500€ als Abschlag vom Kaufpreis zu erstatten sei anscheinend nicht möglich.

Ich bin mir bewusst, in einer blöden Situation zu sein, da mir dummerweise die Mängel erst nach unterzeichnen des Kaufvertrages aufgefallen sind und der Händler immer argumentieren könnte, dass die Schäden beim Verladen durch mich entstanden sind.

Meine Verteidigung dazu zieht jedoch den Mängelbericht seitens BMW vor, der mir vor dem Kauf vorenthalten wurde, sowie 2 Freunde die den Beladevorgang, bzw. keine beschädigenden Aktionen, bezeugen können, sowie dass Verkäufer und Inhaber vor Ort und auch jetzt nicht abgestritten haben, dass die Schäden schon vor Verkauf vorhanden gewesen sind.

All in all: ich bin der Meinung, bei der stattlichen Kaufsumme einer RR die mit Garantie, MwSt., 125 km Laufleistung und Neuzustand ausgewiesen wurde, solche Schäden absolut nicht sein dürfen und dem Kunden vor Verkauf unbedingt mitgeteilt werden müssen.

Nun zu meiner Frage auf die ich mir ein paar Meinungen und Antworten erhoffe: Muss ich mir dieses Angebot zwangsläufig gefallen lassen, bzw. kann ich froh darüber sein, überhaupt ein Angebot bekommen zu haben oder ist das totaler Humbug seitens des Händlers und ich werde abgezockt.

Bin nämlich von Letzterem überzeugt, da ich es einfach dreist finde. Einen Gutschein für einen Shop, in welchem ich entweder deutlich über 500€ liegen lassen muss und dem Händler noch mehr Geld in die Tasche zu stopfen, oder ganz viel Kleinkram, den ich schon habe oder nicht benötige.


So, tut mir leid für den langen Text. Ich würde mich sehr über jede helfende Antwort freuen. Vieleicht sind ja ein paar Juristen und Gesetzesfüchse unter euch, die sich in solchen Fällen auskennen. ;-) Ich nämlich nicht. Bilder zu den Macken kann ich gerne, wenn gewünscht, im Nachhinein noch hochladen.

Einen schönen Abend und ganz liebe Grüsse aus dem Süden.

Edit: Falls mir doch mehr zustehen könnte als geboten: Ich würde es ungern auf das Gericht ausweiten, da im schlimmsten Fall natürlich deutlich höhere Kosten anfallen könnten. Welche Anlaufstelle wäre dann am Besten? Eine „KFZ-Schiedstelle“ oder BMW selbst? VG
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon herbyei » 27.11.2024, 22:15

.
Setz dich mit "Gesetzliche Gewährleistung" auseinander, Du bist zeitlich noch in dem Teil der Beweislast, wo der Händler diese trägt.
Sind die Mängel im Kaufvertrag nicht vorhanden/verschwiegen worden, hast Du doch einen guten Hebel für Alles.
In erster Linie keine Zeit verschenken und den Händler eindringlich und direkt kontaktieren und wie er gedenkt den Mangel zu beheben und unbedingt Frist setzen.
Ist das Ergebnis nicht befriedigend wie es die gesetzliche Gewährleistung vorsieht, dann auch BMW mit einschalten.
Den Gutschein solltest als Aufwandentschädigung aushandeln zur gesamten Mängelbeseitung.
.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Stratos-Schorsch » 28.11.2024, 00:35

2 Zeugen ist gut, glaube aber kaum das der Verkäufer gegen seinen Chef aussagen würde, und du als 2. Zeuge bist auch wenig wert, das ist dann Aussage gegen Aussage!
Das nur am Rande.

Aber gut für dich ist, das du das BMW München Schreiben über die Mängel hast.

Den 500€ Shopgutschein würde ich auf gar keinen Fall als Entschädigung für die Kratzer akzeptieren!

Frag den Händler doch mal nach den Kosten einer neuen Schwinge inklu. Montage und nach dem Preis des Schalldämpfers, falls Akra hat der alleine einen Verkaufspreis von ca. 1250€, der Händler zahlt wahrscheinlich nur die Hälfte im EK.

Falls du im ADAC bist, haste Anspruch auf eine kostenlose 1. Rechtsberatung, eine 2. Meinung einer KFZ Schiedsstelle kann auch nicht schaden.

https://www.adac.de/services/rechtsbera ... tberatung/

Ansonsten wie Herb auch schrieb, unbedingt Fristen beachten und dem Verkäufer eine Frist setzen zur Mängelbeseitigung.

Viel Erfolg und

Gruß Jörg
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Stratos-Schorsch » 28.11.2024, 00:48

https://www.leebmann24.com/de/de/compon ... nge-332315

Und die AW fürs tauschen könnte ich morgen auch noch raussuchen, da kommt einiges zusammen!!!

Gruß Jörg
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Epicondylus » 28.11.2024, 00:59

Vielen lieben Dank euch schon mal für die ersten Antworten. Das ist schon mal sehr hilfreich. Vor allem das mit dem ADAC. Davon wusste ich nix.

Tatsächlich hatte ich 2 Kollegen dabei. Also sind es 3 Aussagen gegen die des Inhabers und des Verkäufers. Also 3 zu 2. Der Mängelbericht von BMW zieht jedoch nur die Schwinge in Betracht. Beim Auspuff bleibt es bei Beobachtung und Aussage.

Ich sehe aber ein Problem. Der Mängelbericht von BMW verweist auf Lackierarbeiten. Diese können ja wohl sehr billig vom Händler erledigt werden. Da es sich auch eher um ein optisches Problem als um ein sicherheitsrelevantes Problem handelt, bezweifle ich, dass die Schwinge getauscht wird. Ebenso der Auspuff.

Zumal im schlimmsten Fall nichts am Auspuff vorgenommen wird, wie oben erwähnt.

Da es ja dennoch ein gebrauchtes Fahrzeug und Euro 5 Auslaufmodell ist entfällt ja schon mal ein neues Ersatzfahrzeug, da es dieses nicht mehr gibt.

Übrig bleibt also entweder eine Kostenminderung oder die gesetzlichen 2 Versuche die Mängel in der Werkstatt des Händlers zu beseitigen. Im Extremfall natürlich noch der Rücktritt vom Kauf aber davor müsste beiden zuvor genannten Punkte scheitern!? Sehe ich das richtig?

Und ich glaube mit billiger „Lackierei“ würde der Händler wahrscheinlich die Kostenminderung umgehen wollen.
An der Stelle würde ich mir überlegen ob die 500€ nicht doch besser sind und die Kratzer selbst mit Lackstift auszubessern, wenn die Schwinge sowieso nicht getauscht wird. Denn der große Kratzer ist eher eine Kerbe und dürfe auch durch Lackieren nicht verschwinden.
Nur mal ein Gedankengang.

Ich habe jetzt Bilder im Anhang beigefügt. Vielleicht will und kann sich wer noch ein Bild davon machen.

Nochmals vielen Dank euch. Ich mache mich morgen zusätzlich bei ADAC schlau.

Ich freue mich natürlich weiterhin auf euren Input und bin total dankbar, dass ihr hier freiwillig fremden Kram durchlest und anderen gute Hilfe leistet. ThumbUP
Dateianhänge
IMG_0403.jpeg
Bild 3 Kratzer Schwinge hinter re. Fussraste
IMG_0401.jpeg
Bild 2 Kratzer Unterseite Auspuff
IMG_0399.jpeg
Bild 1 Kratzer Schwinge hinter Auspuff
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Stratos-Schorsch » 28.11.2024, 01:16

Die Schwinge hat eine KTL Beschichtung oder ist eloxiert, eine nachträgliche komplette Lackierung oder mit dem Lackstift ausgebesserte Stellen wirst du immer erkennen, daß kann man machen wenn man die Schäden selbst verursacht hat, aber nicht wenn man ein Übergabeprotokoll ohne Mängel vom Verkäufer bekommen hat!

Gruß Jörg
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon BüMa » 28.11.2024, 09:06

Meine meinung dazu...
... zumindest die Macke oben an der Schwinge hätte dir ja schon auffallen können bevor du unterschrieben hast ;-)
Und dann hätte ich noch etwas genauer geschaut. Ein versteckter Mangel ist das ja nicht gerade, das Argument fällt dann schon mal raus.
Und mit Deiner Unterschrift hast du das quasi akzeptiert. Der Händler könnte ja argumentieren er hätte dich, da sichtbar, darauf hingewiesen.... und müsste dir nicht mal den Gutschein anbieten.

Sieh es als Erfahrung gesammelt für das nächste mal, is unnütze Verschwendung von Lebenszeit.
Wenn es dich zu arg stört, lass die Macken beim Smartrepair Onkel machen, das sieht nacher keiner mehr.

Und den Endschalldämpfer wirst du eh irgendwann wechseln, so wie fas alle... :-)

Von daher, nimm den Gutschein und handle ihn "um" auf Kundendienst oder Reifen und gut....
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Epicondylus » 28.11.2024, 13:35

Nochmals vielen Dank für die Antworten. Habe schon mal ein besseres Bild von der Lage.

So wie BüMa geschrieben hat, denke ich kann eine Konfrontation auch voll nach hinten losgehen.

Werde mir jetzt mal ein bisschen den Kopf darüber zerbrechen.

VG
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Alex87 » 28.11.2024, 15:51

Lass dich von Büma nicht in die falsche Richtung bringen. Zieh es durch, würde ich ebenfalls machen. Die beiden Macken sind schon ordentlich und so wie du es beschrieben hast, versuche alle Register zu ziehen und den Gutschein definitiv ablehnen (hier ggf. in Inspektion o.Ä. versuchen zu handeln)
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon BüMa » 28.11.2024, 16:32

Ja, genau.
Und zum nächsten Kundendienst fähr er dann 100km weil er nach dem Kleinkrieg mit dem Händler dort dann sehr willkommen ist.
Manchmal muss man einfach die 5 gerade sein lassen.
Aber, jeder wie er will, unsere Gerichte haben ja (auch dank Rechtschutz) eh zu wenig zu tun :D

Anyway, das war meine Meinung. Kann und soll jeder machen wie er für richtg hält.
Vieleicht bin ich auch einfach zu alt als das ich wegen so was Blutdruck bekomme winkG
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Stratos-Schorsch » 28.11.2024, 17:26

Es muss ja nicht gleich bis vors Gericht gehen!

Oftmals reicht eine Schiedsstelle für eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer.

Die kostenlose 1.Rechtsberatung des ADAC zeigt auf, wo man in der Angelegenheit steht.

Sollte das dem Verkäufer keine Beine machen, kann man immer noch einen Lackstift zum Ausbessern kaufen :!:

Übrigens, im Umkreis (50km) von Stuttgart gibt es 8 BMW Motorrad Händler.

Gruß Jörg
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon 77er » 28.11.2024, 17:59

[quote="BüMa"]Meine meinung dazu...

OK, das bike ist nicht mehr 100%ig jungfräulich - aber: ich würde es wie BüMa machen.
Meine Ü40 Meinung. Am Ende entscheidest du.

77er
Erst anhalten, dann absteigen.
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon Neo2005 » 28.11.2024, 21:51

BüMa hat geschrieben:Meine meinung dazu...
... zumindest die Macke oben an der Schwinge hätte dir ja schon auffallen können bevor du unterschrieben hast ;-)
Und dann hätte ich noch etwas genauer geschaut. Ein versteckter Mangel ist das ja nicht gerade, das Argument fällt dann schon mal raus.
Und mit Deiner Unterschrift hast du das quasi akzeptiert. Der Händler könnte ja argumentieren er hätte dich, da sichtbar, darauf hingewiesen.... und müsste dir nicht mal den Gutschein anbieten.

Sieh es als Erfahrung gesammelt für das nächste mal, is unnütze Verschwendung von Lebenszeit.
Wenn es dich zu arg stört, lass die Macken beim Smartrepair Onkel machen, das sieht nacher keiner mehr.

Und den Endschalldämpfer wirst du eh irgendwann wechseln, so wie fas alle... :-)

Von daher, nimm den Gutschein und handle ihn "um" auf Kundendienst oder Reifen und gut....


Das sehe ich nicht so. Ein Fahrzeug in neuwertigem Zustand (laut TE so angeboten) ist üblicherweise ohne Schäden. Ob er das nun hätte sehen können oder nicht sei mal dahingestellt. Ich kann kein beschädigtes Fahrzeug als "Neuzustand" anbieten/verkaufen. Das hat ja fast schon was von "Rosstäuscher" wenn man dann auch noch den Zettel mit dem aufgeführten Mangel aus dem Werk findet. Würde ich mich ehrlich gesagt auch sagen wir mal "vom Verkäufer benachteiligt" fühlen.
Die Gutscheinlösung würde ich auch nicht wollen, am einfachsten und aus meiner Sicht fairsten Lösung wäre es, einfach die "nicht vereinbarten" Mängel zu beheben. Alles andere wie "Nachlass", Gutschein" ect. sind Kompromisslösungen bei denen beide mitspielen müssen es aber aus meiner Sicht einen komischen Beigeschmack hat wenn da hauptsächlich einer davon profitiert (Thema Gutschein im Händlershop einlösen).
Meine bescheidene Meinung ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit winkG
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon SiLEnZeR » 28.11.2024, 22:21

Zwei Monate sind schon lang.
Gut, hat sich alles etwas hingezogen. Mails und Telefonate.

Wenn doch nicht abgestritten wird, dass der Schaden schon vor deinem Verladen vorhanden war, ist es nicht leicht nachzuvollziehen, warum da jetzt überhaupt gestritten wird.

Steht der Schaden im Kaufvertrag?
Wenn nicht ist das ein Versicherungsfall des Verkäufers.

So eine neue Schwinge kostet sicher mehr als die dir angebotenen 500 Euro.
Also entweder wird das Angebot angemessen aufgestockt, dann kannst du dir im Shop Sachen kaufen und hier vertickern, oder aber du wirst um rechtliche Schritte nicht umhin kommen.

Natürlich machst du dir damit keine Freunde. Das sollte dir aber erstmal egal sein.
Es nimmt leider momentan überhand, dass solche Fälle gerne heruntergespielt werden und ins Lächerliche gezogen werden.
Meist wird es dann noch so hingestellt, dass du ja noch dankbar sein solltest, überhaupt etwas als Ausgleich angeboten zu bekommen.

Auf jeden Fall ein sehr interessantes Thema.
Halt uns da bitte auf dem Laufenden.


Gruß Sile
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Re: Fahrzeugmängel S1000RR

Beitragvon BüMa » 29.11.2024, 08:37

Mal eine, für mich abschliessende, Frage.
Klar kann man wegen so was Krawall machen, aber, ich sehe es mal so.
Unterstellen wir mal, der Händler hat es schlichtweg übersehen, kann passieren, hat der Käufer ja auch.
Ergo, beide haben nix bemerkt, beide haben unterschrieben das das Fahrzeug so übergeben/übernommen wurde.
Da wird die Argumentationskette jetzt echt eng, für beide Seiten. Der Händler zeigt ja wenigestens etwas Entgegenkommen.

Daher meine Frage. Ihr bleibt mit irgendwas selber an der Schwinge hängen und macht so ein Krätzerchen rein.
Würdet Ihr sofort los rennen und eine neue Schwinge einbauen lassen? Bestimmt nicht, oder....

Wie schon erwähnt, Lebenszeit ist Endlich und für besser Dinge / Aktionen zu verwenden....

Ein schönens Wochenende euch allen..
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