bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.
raifi hat geschrieben:es gibt fürs Heck ne Sonderregelung, z.B. brauchen Gepäckträger und Koffer keine E-nr. oder ABE. darunter fällt soviel ich weiß auch der KZH es müssen nur die Vorschriften (Neigungswinkel, Rückstrahler, etc.) erfüllt sein.
Bazi müßte da genaueres wissen.
Cougarman hat geschrieben:bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.
Also da sagt der TÜV was anderes. E-Zeichen bedeutet ja nicht gleich dass das Teil an dieses Modell gehört sondern dass dieses Teil grundsätzlich nicht verboten ist. Sonst könnt ich mir ans Auto auch nen Mopedpuff anbauen, hat ja E-Zeichen!
Bei Blinker oder so Allgemeinkram natürlich nicht.
Klar wird die Rennleitung je nach Laune entscheiden wenn da ein E-Zeichen drauf ist. Ich hab den Kram bisher in Tüte eingeschweißt unter die Sitzbank. Eintragen lassen wär auch ne (teure) Möglichkeit. Bei Gutachten muss man das sogar, steht aber auch auf dem Wisch drauf (muss vom TÜV in FZGPapiere eingetragen werden).
bazi hat geschrieben:
Da aber der EU-Vorschriften-Dschungel total undurchdringbar ist, interessiert es mich einen Scheissdreck (ehrlich gesagt). Sollen die doch in Brüssel rauskommen und kontrollieren. Ich machs NICHT!
bazi hat geschrieben:Nach der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) benötigen KZH eine Bauartgenehmigung. Wahrscheinlich (ich weiss es aber nicht genau) gibt es da ne 27. Änderungsverordung zur Aufhebungsverordung der Richtlinie 1234oi1234/12346918723 des Stellvertreters der Putzfrau des EU-Kommissars für die Reinerhaltung der italienischen Salami, wonach in Sizilien Esel mit Mopeten überfahren werden dürfen, damit sie in die Wurst kommen und der Esel beim Überfahren mit nicht sereinmäßigen KZH weniger leiden muss und daher braucht man keine Bauartgenehmigung für KZH.
Da aber der EU-Vorschriften-Dschungel total undurchdringbar ist, interessiert es mich einen Scheissdreck (ehrlich gesagt). Sollen die doch in Brüssel rauskommen und kontrollieren. Ich machs NICHT!
Hanjo hat geschrieben:Cougarman hat geschrieben:bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.
Also da sagt der TÜV was anderes. E-Zeichen bedeutet ja nicht gleich dass das Teil an dieses Modell gehört sondern dass dieses Teil grundsätzlich nicht verboten ist. Sonst könnt ich mir ans Auto auch nen Mopedpuff anbauen, hat ja E-Zeichen!
Bei Blinker oder so Allgemeinkram natürlich nicht.
Klar wird die Rennleitung je nach Laune entscheiden wenn da ein E-Zeichen drauf ist. Ich hab den Kram bisher in Tüte eingeschweißt unter die Sitzbank. Eintragen lassen wär auch ne (teure) Möglichkeit. Bei Gutachten muss man das sogar, steht aber auch auf dem Wisch drauf (muss vom TÜV in FZGPapiere eingetragen werden).
Rennleitung und Tüv sind zwei Paar Schuhe! Für die Rennleitung siehe Kommentar Bazi. Für den netten Herren in Grau darfst Du dann den ganzen Aktenordner mitnehmen. Denn der mag es genau wissen wollen ob die E-Nummer auch die Freigabe für das betreffende Bike hat.
Cheers Hanjo
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste