Ich stehe irgendwie auf der Leitung: Meine Vorgänger-S1000RR hatte eine kleine gedruckte und gebundene Bedienungsanleitung ("Heftchen"), die in Kapitel 12 eine ganze Reihe leerer Servicenachweise (Übergabedurchsicht, Einfahrkontrolle, BMW-Service 1 - n) enthielt. Ganz klassisch wurden dort vom freundlichen BMW-Partner die durchgeführten Services (hand)schriftlich und mit Stempel bestätigt. Beim Verkauf der S1000RR vor 1 Jahr spielten diese Servicenachweise für den (privaten) Käufer natürlich eine große Rolle.
Beim meiner MXR, die genau vor 1 Jahr im Juli 2024 zugelassen wurde, erinnere ich(!) mich nicht, eine ausgedruckte Bedienungsanleitung erhalten zu haben. Allerorten (auch hier im Forum ganz vorne als erster Thread) gibt es den Link zur PDF-Version der Bedienungsanleitung. Müsste ich bei Fahrzeugübernahme ein gedrucktes / gebundenes Heftchen erhalten haben?
Es steht die 10.000er Inspektion an - und ich habe zwar die Rechnungen der Fahrzeugübernahme und der 1000km-Einfahrkontrolle aus dem letzten Jahr - aber physische Einträge samt Stempel habe ich nirgends.
Mir ist klar, dass BMW die Servicehistorie elektronisch hat - aber dass ich nichts in Händen habe, ist das so gedacht?