Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Das spezielle Forum für die Besonderheiten zur S 1000 RR ab dem Modelljahr 2023.

Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Grenni » 21.01.2025, 17:26

Hallo zusammen,
seit dem letzten Jahr ist ja die Motorsporthaftpflichtversicherung Pflicht geworden. Mir ist nicht ganz klar, wer sich da eigentlich versichern muss. Laut Gesetz muss es wohl nicht der Halter sein, es kann auch der Veranstalter sein.
Dazu habe ich schon verschiedene Aussagen auf Nachfrage:
1.) Wir als Veranstalter haben solch eine Versicherung, alles gut
2.) Wir als Veranstalter haben solch eine Versicherung und zahlen im Schadensfall, nehmen Dich aber im Schadensfall in Regress
Hat einer von Euch dazu genauere Informationen?
Viele Grüße
Grenni
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Steini__22 » 26.01.2025, 10:18

ja das ist ein großes Thema, wo ich gerade bei bin.

Wie Ihr alle gemerkt habt, hat sich das Versicherungsgesetz geändert.

Haftpflicht auf abgesperrten Übungsstrecken fällt weg.

Antwort von meinem Versicherungsmarkler:

das Thema mit der Rennstreckenversicherung ist echt übel.
Bis jetzt habe ich keine Positive Antwort der angefragten Gesellschaften erhalten.
Allerdings habe ich noch was Gutes zu berichten.

Ich habe über die FVB jetzt einen Kontakt zur Race-Inc. hergestellt.

Sofern du also eine Absicherung für Rennstrecke brauchst, kann ich die zumindest besorgen.

Noch laufen aber noch Anfragen bei Gesellschaften.


wäre super wenn wir das hier klären könnten.

Ganz außen vor hat ein Kolllege für Renne eine Haftpflicht abgeschlossen, d.h. wenn Du was kaputt fährst oder die Müssen die Strecke reinigen kann das richtig teuer werden.

Gruß Steini
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Meister Lampe » 26.01.2025, 12:12

Nicht jeder Versicherungsmann macht richtige Angaben , weil die selber im dunkelen Tappen , aber hier mal ein Video dazu , wo es gut erklärt wird und EU Richtlinie ist ... ;-)

https://www.youtube.com/watch?v=orMzdCEewJ8

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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Ledenon » 26.01.2025, 19:03

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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon ReinerDU » 02.02.2025, 21:42

Endlich Klarheit!

Mit dem Begriff "Gebiet mit Zugangsbeschränkungen" kann man doch was anfangen. Da sollte jeder wissen, was gemeint ist und die ewigen Diskussionen hören auf.

In den letzten Wochen haben immer mehr Versicherungen für Klarheit gesorgt. Kunden wurden angeschrieben, dass Motorsportveranstaltungen auf Gebieten mit Zugangsbeschränkungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hat das eventuell jemand als Werbung angesehen und weggeschmissen...tztztz. Ist das bisher nicht erfolgt, kann das jederzeit noch kommen.

Es stellt sich die Frage, was die Veranstalter machen! Übernehmen sie das als Gesamtlösung oder fordern sie das von jedem Teilnehmer? Im letzteren Fall müssten sie das wahrscheinlich vor Ort kontrollieren. Nach einem Unfall festzustellen, dass keine Pflichtversicherung bestand, könnte richtig doof enden. Es wären allerdings auch nicht die ersten Fälle, bei denen eine fehlende Versicherung zum Ruin führt...

Der Vorteil ist, dass man als Geschädigter einen Anspruch geltend machen kann. Das sogar recht emotionslos, was bei Diskussionen in der Box nicht immer der Fall ist.
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Meister Lampe » 03.02.2025, 19:37

Und Reiner , was ist mit Tagesversicherungen für Veranstaltungen von der Signal Iduna :?:

Obwohl , wenn die Veranstalter nichts anbieten , werden sie es merken bei den Buchungen ... scratch

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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Neo2005 » 04.02.2025, 23:19

ReinerDU hat geschrieben:Endlich Klarheit!

Mit dem Begriff "Gebiet mit Zugangsbeschränkungen" kann man doch was anfangen. Da sollte jeder wissen, was gemeint ist und die ewigen Diskussionen hören auf.

In den letzten Wochen haben immer mehr Versicherungen für Klarheit gesorgt. Kunden wurden angeschrieben, dass Motorsportveranstaltungen auf Gebieten mit Zugangsbeschränkungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hat das eventuell jemand als Werbung angesehen und weggeschmissen...tztztz. Ist das bisher nicht erfolgt, kann das jederzeit noch kommen.

Es stellt sich die Frage, was die Veranstalter machen! Übernehmen sie das als Gesamtlösung oder fordern sie das von jedem Teilnehmer? Im letzteren Fall müssten sie das wahrscheinlich vor Ort kontrollieren. Nach einem Unfall festzustellen, dass keine Pflichtversicherung bestand, könnte richtig doof enden. Es wären allerdings auch nicht die ersten Fälle, bei denen eine fehlende Versicherung zum Ruin führt...

Der Vorteil ist, dass man als Geschädigter einen Anspruch geltend machen kann. Das sogar recht emotionslos, was bei Diskussionen in der Box nicht immer der Fall ist.


Hi Reiner,

was heisst das für mich als Teilnehmer nun konkret? Wo bzw. wann muss ich was machen oder eben auch nicht?

Danke für Deine Info!
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Hortlak » 04.02.2025, 23:45

In meinen Versicherungsbedingungen steht es ebenfalls so geschrieben:
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für jegliche Fahrten in einem für Motorsportveranstaltungen oder Motorsportak-
tivitäten abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen (z. B. Rennstrecken oder mautpflichtige Straßen ohne Geschwin-
digkeitsbegrenzung), auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Übungsfahrten,
Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten, Fahrsicherheitstrainings).

Nachdem ich quasi Jährlich beim ADAC ein Intensivtraining zu Saisonbeginn besuche habe ich denen mal geschrieben was sich dort ändert, auf der Website habe ich keine Infos über dieses Thema finden können.

Grüße
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Stratos-Schorsch » 05.02.2025, 06:38

Bin sehr gespannt auf die Antwort!

Fahrsicherheitstraining, um sicherer zu Fahren! Da beißt sich die Maus in den Schwanz.

Es gab mal Zeiten, da wurden diese Trainings (zumindest im PKW Bereich) von den Berufsgenossenschaften bezahlt und es gab Versicherungsprämiennachlässe!

Gruß Jörg
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Alf11 » 05.02.2025, 08:35

Hortlak hat geschrieben:Nachdem ich quasi Jährlich beim ADAC ein Intensivtraining zu Saisonbeginn besuche habe ich denen mal geschrieben was sich dort ändert, auf der Website habe ich keine Infos über dieses Thema finden können.

Grüße


Leider gibt es bei den Fahrsicherheitstraining auch keine einheitliche Lösung siehe Zitat von der FAQ Internetseite des Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring:

"Wie ist die Versicherung geregelt?

Während des Trainings gilt in der Regel der Versicherungsschutz Ihrer Kfz- Versicherung. Diesbezüglich bitten wir Sie jedoch um eine kurze Absprache mit Ihrer Versicherung. Einzelne Versicherungen könnten Trainings jeglicher Art ausschließen. Zusätzlich können Sie eine Vollkaskoversicherung bei uns abschließen. Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden Sie in den gültigen AGB"


Das wird dann wieder interessant was dann im Fall der Fälle Gerichtlich relevant ist, eine schriftliche Bestätigung der Versicherung (wenn sie eine überhaupt schreiben) oder dann ein Verweis auf den Paragraf sowieso, der von Schadensabteilung alles wegbügelt.
nogo
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Meister Lampe » 05.02.2025, 20:38

Ich habe jetzt von einigen Veranstaltern eine Antwort erhalten und siehe da , bei einigen ist es so , wie ich mir das Gedacht habe , die haben eine Veranstalterhaftpflichtversicherung die das alles abdeckt , vor der Buchung einfach beim Veranstalter fragen , ob sie eine Versicherung nach 5d haben ... ;-)

Bei Fahrsicherheitstrainings bleibt das Tor offen und schon ist es ohne Zutrittsbeschränkung , meine Versicherung hat bestätigt , dass ich auch bei Fahrsicherheitstrainings mit der Vollkasko und Haftpflicht voll versichert bin ... ;-)

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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Meister Lampe » 06.02.2025, 11:34

Jetzt ist es fast in trockene Tücher , dass bei meinen Trainings auf dem ADAC Platz eine Vollkasko angeboten wird , wo jeder Teilnehmer sich selber versichern kann , wenn er keine eigene Pflichtversicherung nach §5d hat für abgesperrte Trainingsgelände , einfach Tor auflassen zählt nicht ... ;-)

Die Veranstalter sollen sich kümmern , ganz einfach ... ;-)

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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Hortlak » 06.02.2025, 20:46

Hier meine doch sehr kompetente Antwort vom ADAC Augsburg:

"Guten Tag Herr XXXXXX,

ich habe Ihre Anfrage erhalten.

Unsere Fahrsicherheitstrainings zielen nicht auf Höchstgeschwindigkeiten ab.
Generell gilt, das wir keine Motorrad Versicherungen anbieten.
Bitte halten Sie mit Ihrer Versicherung Rücksprache.
Gerne können Sie sich den Trainingsinhalt Ihres Wunschkurses auf der Homepage www.adac-fahrtraining.de anschauen und bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Vers. Schutz besteht oder nicht.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Viele Grüße,"

Was soll ich sagen...
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon ReinerDU » 07.02.2025, 00:56

Fragt man 3 Leute, wie es gehen wird, bekommt man mindestens 4 Antworten.

Wie Herr Rechtsanwalt im Film ja dargestellt hat, gibt es noch keine Urteile. Und wahrscheinlich gibt es auch noch keine Kommentare dazu. Somit kann man wohl allgemein zunächst nur vermuten oder mit mehr oder weniger Sachverstand beurteilen. So ist es für mich nicht verwunderlich, wenn nach einiger Zeit die eine oder andere Meinung revidiert wird, auch von sogenannten Profis.

Die Frage im Moment ist dann doch wieder "wann ist es Motorspot"? Nach meiner Idee ist ein reines Sicherheitstraining vom ADAC noch kein Motorsport. Das Stichwort BG ist da nicht verkehrt. Immerhin bietet jede BG an, dass Arbeitnehmer regelmäßig an Sicherheitstrainings teilnehmen können und bei jeder BG werden dann mindestens ein Teil der Kosten bezahlt. Auch wenn ich keine Details weiß, aber die laufen bestimmt nach klaren Mustern und gewissen Vorgaben ab. Weiß es jemand genauer? Vermutlich wird da aber keiner Motorsport unterstellen ;-)

Darüber hinaus bin ich mir nicht im Klaren, wo die Grenzen sind. In der Praxis sehe ich einen Prozess, bei dem der Veranstalter sich mit Kriterien und Hilfestellungen entscheiden muss. Ob es da kurzfristig ein eindeutiges Gerüst für oder gegen 5d-Veranstaltungen geben wird, weiß ich nicht. Da kann man wohl nur auf Juristen und dem DMSB hoffen. Es könnte noch ein wenig dauern, bis es eine verlässliche Routing gibt. Wahrscheinlich wird der Begriff "Gebiet mit Zugangsbeschränkungen" eine höhere Gewichtung bekommen. Das einzige Kriterium wird es nicht sein.

Wie auch immer, irgendwo sollte eine Veranstaltung mit oder ohne 5d-Pflicht deklariert sein. Und dann ist die nächste Frage: Hat der Veranstalter eine Möglichkeit, pauschal für alle Teilnehmer die Haftung zu regeln. Ich denke, dass die üblichen Veranstalter-Haftplichtversicherungen das "5d-Risiko" nicht mit abdecken. Denn da geht es ja viel um Vermögensschäden, also echte Vermögensschäden, keine unechten. Motorsport ist da, wie gehabt, ein Sonderrisiko.

Blöderweise geht es ja auch bei den Versicherungssummen weiter. Nicht in jeder Haftpflichtversicherung sind 7,5 Mio€ für Personenschäden abgesichert. Bei gewerblichen Versicherungen sind es mitunter deutlich geringere Summen.

Aber ich sehe da auch noch einen anderen Punkt: Was passiert denn, wenn der Veranstalter darstellt, dass der Teilnehmer sich um 5d nicht kümmern muss - und es kommt dann zu einem Schaden? Ich fürchte, dann möchte ich nicht damit konfrontiert werden, dass der Veranstalter eine Fehlenschätzung vorgenommen hat, um vielleicht Geld zu sparen... Der Auswahl des Veranstalters wird wohl eine höhere Bedeutung zukommen?! Es soll ja auch schon Unternehmen und Menschen gegeben haben, die wegen einer fehlenden Versicherung ziemlich pleite gegangen sind.

Und dann auch: Kontrolliert der Veranstalter, ob der Teilnehmer eine ausreichende Versicherung hat?? Ich würde als Veranstalter einen Nachweis fordern. Und kann man als Teilnehmer auch den Veranstalter kontrollieren? Wir reden über Pflichtversicherung!! Oberflächlichkeiten können da viele schlaflose Nächte auslösen.

Sicher sind das alles Trockenübungen. Wenn nichts passiert, ist das sowieso alles nur für die Galerie. Ich glaube da hat auch der Begriff "Überversicherung" seinen Ursprung scratch Allerdings habe ich auch schon mal gehört: Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich besser darum gekümmert...
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Re: Motorsporthaftpflichtversicherung Pflich ab April 2024

Beitragvon Jürgen69 » 07.02.2025, 10:21

Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und bekam die Aussage "Wir bieten keine Versicherung 5d für Rennsport an", Fahrsicherheitstrainings sind im Vertrag mitversichert!

Gruß
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