von herbyei » 30.09.2019, 11:34
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Das eben geführte Gespräch war sehr aufschlussreich und betrifft alle KFZ die für nachträglich angebrachte Zubehörteile eine ABE haben.
Anhand des Beispiels der Wunderlich-Lenkererhöhung 90842 will ich diesen juristisch und verkehrspolitischen Irrweg erläutern, den derzeit der Fahrer/Halter ausbaden muss.
Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich so oder ähnlich drin steht: Die Verwendung des unter Punkt1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig.
Dann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat. Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manch Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.
Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.
Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.
Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen. Auch gäbe es den Weg das damit behaftete Ordnungsgeld juristisch anzugehen, was mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll wäre, wenn ein gewiefter RA das grundlegend angeht.
Demnach müßte bei Platinchen in einer der beiden ABE's eine solche Begrenzung vorhanden sein und über die dürfte der Ordnungshüter auch aufgeklärt haben, dass es sich nicht generell darauf bezieht dass nur eine ABE erlaubt sei, sondern nur dann eine ABE erlaubt ist, wenn drin seht "ansonsten serienmäßig".
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.