Besitzer älterer Motorräder aufgepasst: Das gilt für nationale Betriebserlaubnisse
Gerade für Halter älterer Maschinen mit Einzelabnahmen oder nationalen Betriebserlaubnissen ist jetzt Aufmerksamkeit gefragt. Die bisher in den Papieren eingetragenen Reifengrößen bleiben zwar gültig – aber nur, wenn keine konkrete Reifenbindung auf ein bestimmtes Profil besteht.
Das bedeutet im Detail:
Steht in den Papieren nur eine Reifengröße: Alles okay, keine weiteren Einschränkungen.
Gibt es jedoch eine Reifenbindung auf alte, nicht mehr erhältliche Profile: Achtung! Dann erlischt die Betriebserlaubnis seit dem 1. Januar 2025, sobald du einen modernen Reifen mit anderem Profil fährst.
Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ ist übrigens nur ein Hinweis, keine bindende Vorschrift.
Neue Chance: Reifenbindung austragen lassen
Dank der neuen Regelung kann die Reifenbindung jetzt ganz legal aus den Papieren entfernt werden – unter bestimmten Bedingungen.
So funktioniert’s laut § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO:
Wenn das maximale Baumaß der Reifengröße im Fahrzeug Platz findet: Kann die Bindung ausgetragen werden – auch wenn es sich nicht exakt um die ursprünglich eingetragene Reifenkombination handelt.
Ist das Baumaß zu groß? Dann braucht es eine offizielle Eintragung. Bridgestone hilft hier mit speziellen Bescheinigungen weiter, die als Grundlage für eine Abnahme durch TÜV & Co. genutzt werden können.