von herbyei » 24.01.2022, 20:47
.
Sei froh wenn eine ABE hast wo serienmäßig oder Original nicht drin steht. Die Ordungshüter interessiert nur die ABE. die Du denen vorzeigst und die KBA-Nummer auf dem Teil dieselbe ist.
Die ABE vom Dez 21 hab ich mir angesehen und da ist es mir gleich aufgefallen wie Du im 1. Verwendungsbereich dargestellt hast, dann aber auch der Gutachter. Hr.Lohmar vertritt im Gegensatz zu den anderen eine etwas andere Auffassungsgabe und meint in Bezug auf die Abnahme durch den TÜV den TÜV wegen Haftung schützen zu müssen und das Moped wie es vorgeführt wird mit einbeziehen zu müssen. Auch ist nie ausgeschlossen, dass durch die ständige Kopiererei es zu Fehlern kommen kann.
Die Hersteller sollten jedoch aus eigenem Interesse ein Auge drauf haben, das in Ihren ABE's nichts mehr drinsteht von serienmäßig oder original, schließlich müssen die den ganzen Käse auch bezahlen und wenn ich bedingt durch zwei ABE-Zubehörteile dann keine BE mehr habe und eine Eintragung benötigen würde, dann verkauft der Hersteller/Händler diese Teile nicht mehr. Dadurch würden wir in die 70-80-90-er zurückversetzt werden, wo es noch gang und gäbe war auch jede Änderung der Reifentypen eintragen zu müssen.
Der Nonsens dabei ist ja, dass der TÜV mit Bezugnahme auf die ABE's dann eintragt. Dadurch wird ein Moped jedoch nach wie vor nicht zu einem serienmäßigen oder originalen Moped, für die Ordnungshüter reicht das aber und der Halter wurde zusätzlich um ein paar Euros erleichtert. Die nicht geklärte Frage wäre, wenn alle ABE's eingetragen worden sind und später kommt doch noch ein ABE-Zubehörteil dazu, reden wird dann bei dem Moped mit Eintragungen von einem serienmäßigen/originalen Zustand oder nicht oder wäre dann erneut eine weitere Eintragung notwendig.
Der Hintergrund war ursprünglich ein anderer und es wurde über mehrere Jahrzehnte diese ABE's problemlos praktiziert, bis die Ordnungshüter drauf gestossen sind und Wortglauberei daraus gemacht haben und juristisch in sich geschlossen, damit auch haltbar wäre, so dass dieser Nonsens nur abgestellt werden kann, wenn die Hersteller und Gutachter Ihre Beschreibung diesbezüglich ändern.
Letztendlich hat es das KBA versaubeutelt, die haben die Aufsicht und genehmigen und haben die letzten Jahre ihre Formulare auch noch dahingehend geändert, dass sie Bezug auf das Gutachten genommen haben. Begriffen haben die es nach anfänglicher Verweigerung erst, als ich konfrontierend mehrere ABE's in verschiedenen Konstellationen vorgelegt habe, deren Genehmigung durch das KBA dann widersprüchlich gewesen sind.
.
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.