Dampfplauderer hat geschrieben:Mangfalltaler hat geschrieben:Dampfplauderer hat geschrieben:Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu .....
Ich wäre da auch gerne auf der sicheren Seite, gibt es denn von den Anbietern dieser Ritzel keine Dokumente/Erklärung hierzu?
http://bfy.tw/HQDG
...leider ergibt die Suche auch nix Belastabres.
Hier verhält es sich leider auch wie beim Acra ESD Thema, erstmal erlischt die BE, weil es eine technische Änderung ist, die das Abgas und Geräuschverhalten beeinflusst. Man hat bei gleicher Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl somit lautere Geräusche usw.
Wir bei Dekra Stufen sowas definitiv als Erlöschen der BE ein. (was bei einer HU zu 99,9% nicht auffällt weil keiner die Zähne zählt)
Der Verschleiß des Reifens ändert tatsächlich die Übersetzung, ist aber keine technische Änderung, bei Kurvenlage hast du sogar auch schon nen anderen Abrollumfang.
Die 10 % Regelung kenne ich nicht, deshalb die Nachfrage. Ich will nicht sagen dass es sowas nicht gibt aber in den letzten 15 Jahren habe ich noch nix davon gehört.
Das ist wie dampfplauderer schon sagt kein schwarz weiß Thema, d.h. Es kann sein dass man nie ein Problem bekommt wenn man so fährt. Selbst wenn die BE erlischt, kann die Versicherung dich nur in Regress nehmen wenn die Änderung in kausalem Zusammenhang mit der Unfallursache steht. Das sind dann nur noch juristische Probleme, keine technischen.
Für alle die aber KEIN Risiko eingehen wollen kann ich nur sagen die BE erlischt und im Zweifelsfall müsst ihr beweisen dass die Vorgaben trotzdem eingehalten werden und das ist teuer bis unmöglich.