von GX-10 » 18.10.2017, 20:01
Meiner Meinung nach kann ein Motorenöl das von BMW freigegeben ist, nicht ein Ausschluss der Gewährleistung nach sich ziehen, z.b. bei Beanstandungen von Pitting (beispielhaft).
Ein von BMW nicht freigegebenen / geprüften Ölfilter dagegen schon bzw. wird die Umkehr Beweislast sehr schwer, das der Zubehöhr Ölfilter genügend Durchfluss der Ölmenge unter jeder Last liefert.
Daher würde ich nicht an den paar € sparen...meine Einschätzung.
Gruss Sascha