monzi hat geschrieben:
Mein Kennzeichen ist genau 180mm breit, wie man auf Bild sieht, ist die Lichtaustrittfläche (also genau das, was lt. Gesetz entscheidend ist), bei den orignalen Blinkern genau bündig mit den Außenkanten des Kennzeichens, also 180mm und damit zulässig. Bei kleineren Blinkern muss man entsprechend unterfüttern.
vielen Dank für das Bild, das passt ja geradezu perfekt!

Da ich meine Maschine erst in zwei Wochen bekomme und das Handbuch dazu nicht wirklich aussagekräftig ist, muss ich nochmal wegen der Kennzeichenleuchte nachfragen. Die Leuchte im Lieferumfang hat keinen Stecker, nur zwei abgezwickte Kabel und Schrumpfschläuche. Kann ich die originale Kennzeichenleuchte verwenden oder muss ich beim Umbau den Stecker der originalen Kennzeichenleuchte abzwicken und an die Kabel der Nachrüstleuchte anlöten? Hatte eigentlich geplant, den neuen Kennzeichenhalter noch beim Händler selbst zu montieren, da ich dann das Nummernschild nicht unnötig oft durchlöchern muss. Sollte es ohne löten aber nicht machbar sein, kann ich das wohl vergessen :-/