Ein Rückspiegel muss keine E-Homolation oder sonstige Nummer besitzen um in der Schweiz homologiert zu sein. Die zwei wichtigsten Punkte sind unten aufgelistet.
- Es ist wenigstens ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 links aussen erforderlich. Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112:
Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, womit der Führer oder die Führerin die Fahrbahn seitlich neben dem Aufbau und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann.
Spy-R 80: CH-homologiert da 50cm2 für den Einbau am Lenkerende,ProguardAdapter notwendig
