Hi Gemeinde,
entschuldigt bitte, aber ich verstehe die Diskussionen über das Thema "Reifenfreigabe" wirklich nicht. Das ist doch alles geklärt: DIE s1000rr HAT KEINE REIFENBINDUNG .
1. Bitte diesen Link lesen:
http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html2. Für die ABE des Fahrzeugs ist ausschließlich die Reifengröße (Zeile 15.1 und 15.2 des KFZ-Scheins) bindend.
3. Die "Freigaben" sind Empfehlungen der Reifen- bezw. des Fahrzeugherstellers und haben keinen Einfluss
auf die ABE des Fahrzeugs.
4. In der den KFZ-Papieren beigefügten EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die
EG-Typengenehmigungsnummer aufgeführt: e*2002/24*0421*01.
5. Diese Nummer befindet sich ebenfalls im KFZ-Schein in der Zeile K.
6. Die Nummer beschreibt auf 119 Seiten die EG-Betriebserlaubnis, die Ihr bitte durchlest.
7. Wem das zu viel Arbeit ist, bezw damit Verständnisschwierigkeiten hat, möge bitte die technische
Kundenbetreuung von BMW-Motorrad unter der Nummer 089 / 9500 850 anrufen und sich den ganzen
Sülz erklären lassen.
Morgen fahre ich erst mal in den Urlaub.
Soweit alles Gute und liebe Grüße von bmwrichi2