1. Ausgangspunkt: Motorradtyp- Stand- und Fahrgeräusch; Grenzen für Stand- und Fahrgeräusch des individuellen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr
Vereinfachend gilt (anschaulich http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4uschund http://www.motorradonline.de/specials/geraeuschmessungen/108391): Wer mit einem serienmäßigen Fahrzeug unterwegs ist, ist aufgrund der Bauartzulassung mit den im Fahrzeugschein genannten Werten für Standgeräusch und Fahrgeräusch auf der sicheren Seite. "Nachgeprüft" wird dies in der Praxis nur dergestalt, dass bei der HU und Polizeikontrollen überprüft wird, ob das Standgeräusch bei der benannten Drehzahl mehr als 5 dB(A) [nicht "phon", eine heute in der Praxis nicht mehr gebräuchliche Maßeinheit für die Lautstärke (vgl. dazu http://en.wikipedia.org/wiki/Phon)] über dem im Fahrzeugschein genannten Wert liegt . Die "Fahrgeräuschmessung" ist wesentlich schwieriger und unklarer, wird nämlich durch Vorbeifahrt im nach der Konstruktion des Motorrads "passenden" Gang (unterstellt wird der 2. oder 3.) bei 50 km/h bei voller Beschleunigung ermittelt.
Es ist bekannt, dass gerade die Vorbeifahrmessung von Motorradherstellung durch alle möglichen Tricks (Übersetzung, "Steuerklappen" etc.) geschickt gestaltet wird, um zu verträglichen Werten zu kommen (; jeder schaue mal auf seinen Fahrzeugschein und stelle z.B. fest, dass bei der HP 4 der Wert für das Fahrgeräusch sehr stark unter dem für das Standgeräusch liegt. Jeder mag sich vorstellen, wie repräsentativ damit das im Fahrzeugschein angegebene Fahrgeräuschwert bei einem Motorrad wie S 1000 RR/HP 4 für die realen Betriebszustände ist (; wer fährt typischerweise im 2. oder 3. Gang
mit 50 km/h und beschleunigt von dort hoch?
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Hilfreich ist hier auch, zu wissen, wie die dB(A)-Skala (das ist die physikalische Schallleistung, korrigiert durch eine für das menschliche Gehör charakteristische frequenzabhängige Bewertungskorrektur "A", und dies auf einer logarithmischen Skala) funktioniert. Eine Verdoppelung der Schallleistung findet bei jedem 3 dB(A)-Schritt statt, die subjektive Lautheit verdoppelt sich bei ungefähr 10 dB(A)-Schritten.
Ergo: Gerade die für unsere Motorräder im Fahrzeugschein angegebenen Werte sagen eigentlich überhaupt nichts darüber aus, wie laut sie real im - zumal: ambitionierten - Fahrbetrieb sind, z.B. im Sinne der für die Genehmigung von ortsfesten Anlagen (Industriebetrieben, Rennstrecken (!)) maßgeblichen Regelwerken, die einen Mittelungs- und einen zulässigen Spitzenpegel unterscheiden, die im Betrieb nicht überschritten werden dürfen. Noch schwieriger wird es, wenn man auf die Angaben von Auspuff-Herstellern schaut: Mein Blick auf die Seite von Akrapovic ergibt z.B. für die typischweise verbauten Auspüffe (auch für die Straße) Werte, die vor dem vorstehenden Hintergrund nicht nachvollziehbar sind. Dazu kommt, dass es ein offenes Geheimnis ist, dass die teils in Drittländern eingeholten (aber in der ganzen EU wirksamen) ABE häufig zumindest mit einem Grinsen zu genießen sind.
Ich erlaube mir nur den Hinweis, dass jedenfalls für alle ab sofort typenmäßig neu zugelassenen Motorräder (und ab 2017 alle neu zugelassenen) wohl strengere Regeln kommen werden, gerade dem beliebten Spiel, das Fahrgeräusch eines Superbikes für die Zwecke der Zulassung "runterzutunen", ein Riegel vorgeschoben werden soll und wohl wird (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-41-kraftraeder-geraeuschentwicklung-pdf.pdf?__blob=publicationFile). Ob dann unser Lieblingsmoped noch eine Chance hätte:
![Kinnkratzer scratch](./images/smilies/scratchchin.gif)
![DaumenRunter nogo](./images/smilies/nogo.gif)
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
2. Rennstrecken
Warum ist das vorstehende für Rennstrecken und dortige Beschränkungen wichtig? Ganz einfach, weil hier regelmäßig Äpfel und Birnen verglichen werden müssen (komplett inhaltslos entsprechende Vorbehalte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter, z.B. http://www.hafeneger-renntrainings.de/renntrainings-cup-2/teilnahmebedingungen/, besser schon die Hinweise bei Speer (http://www.speer-racing.de/de/infothek/technik/laermauflagen.html)):
Einfach ist es noch, wenn eine Rennstrecke sich einfach an die straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorgaben anlehnt, z.B. (insofern) Sachsenring: "Muss serienmäßig sein" oder sich an den Kontrollmessungen nach StVZO orientiert: "Standgeräusch darf maximal y dB(A) betragen" bzw. "Fahrgeräusch max z dB(A)" (wobei das eigentlich nach den gesetzlichen Regeln durch Mehrfachmessung mit Mittelwertbildung ermittelt wird (!)). Dann weiß man, woran man ist und dementsprechend habe ich Sachsenring einfach eine mail geschrieben, in der ich sie klipp und klar gefragt habe: "Ist HP4 mit serienmäßig (dem für S 1000 RR unserienmäßigen (!)) Akrapovic zugelassen: Ja oder Nein?" (Antwort: Ja).
Schwieriger wird es, wenn der Betreiber sich nach der Genehmigung für den Betrieb der Strecke gehalten sieht (und das real auch so praktiziert), auf der Strecke die Verhinderung bestimmter maximaler Schalleistungspegel sicher zu stellen, etwa, damit an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung (am Sachsenring nach Schwobee in 50m Entfernung) die sich rechnerisch daraus zu ermittelten maximal zulässigen Spitzenbelastungen eingehalten werden. Aufgrund der o.g. Zusammenhänge kann man dann vorher eigentlich über nicht wissen, ob es reicht, weil wir eben für unsere Maschinen keinerlei Kenntnis darüber haben, wie laut diese - bei Volllast (worst case) - über das gesamte Drehzahlband sind (unterstellt: Der Motor ist auch bei hohem Tempo die relevante Quelle, nicht Wind- und Abrollgeräusche wie bei anderen KfZ). Allenfalls über die Angabe des Standgeräusches haben wir ungefähre Ansage, aber eben auch nur für die dort genannte Drehzahl (HP 4: 98 dB(A) bei 6500 dB(A)). Weder wissen wir aber, ob der für die Strecke festgesetzte Maximal-Wert meßtechnisch dem entspricht oder nicht. Noch wissen wir, wie es dann bei höheren Drehzahlen aussieht.
Es wäre eine spannende Aufgabe, hier Gewißheit zu bekommen: DAzu bräuchte man
- von der jeweiligen Rennstrecke eine genaue Angabe, was der Höchstwert genau besagt (Schalleistungspegel (= fiktiv gemessen aus 1m von der Quelle), Schalleistung an einem bestimmten Meßpunkt? "Fahrgeräusch" analog StVZO oder irgendwie anders gemessen; wie?);
- von dem Hersteller unseres Mopes Infos dazu, wie laut dieses serienmäßig üer das gesamte Drehzahlband maximal werden kann (; dann vorbehaltlich von Umbauten wegen der Homologisierung bei der Zulassungziemlich verlässlich);
- von den Tuners und Auspuffherstellung: analog wie Hersteller, nur im umgebauten Zustand
- oder eben eine reale Messung des eigenen Mopeds nach den einschlägigen Messvorschriften für ortsfeste Anlagen (TA Lärm mit Anlagen), z.B. anlässlich eines Prüfstandbesuchs, auf deren Basis man dann selbst die Schallleistung an Messpunkten nach einschlägigen Regeln der Schallphysik über Schallausbreitung nachrechnen könnte (; man merke: gute Messgeräte gibt es schon für ca 1000 Euro).
Bis dahin ist alles andere Kaffeesatzleserei oder "Vermuschelei" in der konkreten Praxis.
Mein Problem "HP4 am Sachsenring" habe ich so gelöst, dass ich auf die Diskussion hier und anderswo verwiesen, darauf hingewiesen habe, dass ich mir für das Sportfahrertraining als selbstständiger extra frei genommen habe und dann um Bestätigung gebeten habe, ob nach den Erfahrungen des Betreibers auch unter realen Fahrbedingungen jedenfalls dann nicht mit einer "schwarzen Flagge" zu rechnen sei, wenn ich Gas gebe, aber am Messpunkt darauf achte, die Drehzahl für das Standgeräusch nicht zu überschreiten. Das wurde mir bestätigt.
Falls besteht, den o.g. Fragen weiter nachzugehen, freue ich mich auf PN, insbesondere auch von beruflich BMW-nahen Forumsmitgliedern (die scheint es hier wohl in erheblicher Stückzahl zu geben), die mit "Interna" helfen könnten.
Gruß
Klaus