Biker-SI hat geschrieben:So mein Xenon umbau ist fertig
<Sieht sehr sehr geil aus kann ich nur empfehlen an statt irgendwelche ebay birnen oder so in xenon LOOK
Für entsprechende Ausleuchtung sorgt der innovative XENON-Scheinwerfer, der nur mit einer Birne auskommt. Eine elektromagnetisch bewegte Blende schaltet von Abblend- auf Fernlicht um.
Steine hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert. Dies betrifft die konventionellen[8] (35 W) Xenon-, aber auch LED-Scheinwerfer, wo es technologiebedingt eine weitere Leistungspanne gibt.
Wer mehr wissen will, hier die Nachtlektüre:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... fz-pdf.pdf
Biker-SI hat geschrieben:hallo
leichtweitenregulierung und reinigungsanlage ist schon richtig aber beim auto beim motorrad gelten diese auflagen nicht erkundige dich mal
es gibt beim moped keine auflagen dafür
und nochmal: das e-geprüfte Xenon Leuchtmittel ist nur in dafür vorgesehenen und auch dementsprechend geprüften Scheinwerfern zulässig. Eine 21W Glühlampe für Blinker ist auch e-geprüft, die darf ich aber ebenfalls nicht in den Scheinwerfer einsetzen!! Lampe und Leuchtmittel bilden eine Einheit, rechtlich relevant NUR die Zeichen auf dem Scheinwerfer![/quote]Biker-SI hat geschrieben:und nochmal wenn das xenon nachweislich geprüft ist mit e prüzeichen ist es erlaubt.
Es ist aber nur dann erlaubt wenn die brenner die 4300 Kelvin nicht überschreiten 4300 Kelvin sind TÜV ERLAUBT...
wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du an den richtigen gerätst, ist die Euphorie schnell verflogen.Biker-SI hat geschrieben:werde bestimmt keine probleme mit tüv oder rennleitung
bekommen
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