Xenon Einbau

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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Ego » 27.03.2013, 22:48

Mich würde mal der § Interessieren wo das drin geregelt sein soll.
Wenn es dafür keinen § gibt ist es Erlaubt!


Denn rein theoretisch ist alles Erlaubt! Mit 300km/h durch die Ortschaft wäre ja eigentlich erlaubt. ABER!!!!! Dafür gibt ein einen § der besagt das Innerhalb geschlossener Ortschaft die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h begrenzt wird.

Somit ist Xenon erstmal komplett erlaubt. Es sei denn, es gibt einen § der besagt Xenon ist nur unter gewissen Voraussetzungen Erlaubt!
Auch wenn hier oder beim TüV keiner einen § kennt kann es trotzdem sein, das es einen gibt. Und leider gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Steine » 27.03.2013, 23:28

http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht :mrgreen:

Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert. Dies betrifft die konventionellen[8] (35 W) Xenon-, aber auch LED-Scheinwerfer, wo es technologiebedingt eine weitere Leistungspanne gibt.

Wer mehr wissen will, hier die Nachtlektüre:

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... fz-pdf.pdf
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon djjarek » 27.03.2013, 23:51

8)
Biker-SI hat geschrieben:So mein Xenon umbau ist fertig

<Sieht sehr sehr geil aus kann ich nur empfehlen an statt irgendwelche ebay birnen oder so in xenon LOOK


Mal sehen wann du es wieder ausbauen darfst :wink:
Vermute es dauert nicht lange :!:
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon S1kÄrär » 27.03.2013, 23:55

Man erkläre mir, wie es Wunderlich dann schafft einen Xenonscheinwerfer zulassen zu lassen?!
http://www.download.wunderlich.de/Blaetterkatalog/Hauptkatalog%202013-2014/blaetterkatalog/ Seite 642
Für entsprechende Ausleuchtung sorgt der innovative XENON-Scheinwerfer, der nur mit einer Birne auskommt. Eine elektromagnetisch bewegte Blende schaltet von Abblend- auf Fernlicht um.


Ich kann mir ja gut vorstellen, dass es nicht erlaubt ist... aber das macht mich stutzig.
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Ego » 28.03.2013, 00:06

Steine hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht :mrgreen:

Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert. Dies betrifft die konventionellen[8] (35 W) Xenon-, aber auch LED-Scheinwerfer, wo es technologiebedingt eine weitere Leistungspanne gibt.

Wer mehr wissen will, hier die Nachtlektüre:

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... fz-pdf.pdf



Die Unterlagen sind ja sehr Interessant, allerdings ist dort nirgendwo deklariert, das es hier auch Motorräder geht. Außerdem bin ich der Meinung, das in Wiki auch schon mal Mist steht...
Glauben tue ich dem nie zu 100% Daher werde ich selbst beim TüV nochmal das ganze schriftlich beantragen...
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Steine » 28.03.2013, 08:29

Dann musst Du wohl nachweisen bzw.den aaS überzeugen, das Dein Licht nicht mehr als 2000 Lumen aussendet - interessantes Thema, bin gespannt! :!:
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon lunatic » 28.03.2013, 09:37

In diversen Foren existiert seit Jahren gefährliches Halbwissen bezüglich Xenon. Ich beschäftige mich seit mehr als 10 Jahren beruflich mit Beleuchtung und grob umrissen sieht es folgendermaßen aus:
Beleuchtung ist entweder e-geprüft und zugelassen, oder hat kein e-Zeichen und ist somit nicht zugelassen. Eine nachträgliche Eintragung ist generell nicht möglich. Weiterhin ist bei jeder Beleuchtung der Verwendungszweck und das Leuchtmittel in den diversen Buchstaben und Zahlen verschlüsselt. Somit hängen im Fall der Scheinwerfer (und auch Blinker) die Lampe und das Leuchtmittel untrennbar zusammen. Das Leuchtmittel zu tauschen in eine andere Bauform/Art ist nicht zulässig und führt zum erlöschen der e-Zulassung und somit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (!), selbst wenn das Leuchtmittel -wie auch immer- selbst e-geprüft sein sollte. Es gehört nicht in den Scheinwerfer und ist somit unzulässig!
Wenn nun Wunderlich einen gesamten Scheinwerfer auf Xenonlicht prüfen lässt, ist das eine ganz andere Geschichte. Dann tauscht man den Scheinwerfer KOMPLETT und das ist dann zulässig.
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Re: AW: Xenon Einbau

Beitragvon Paco38 » 28.03.2013, 09:50

Hab hier noch eine informative Seite gefunden. Interessant ist auch der Kommentar ganz unten von dem Doppel R Fahrer.

http://www.bma-magazin.de/produktvorste ... orrad.html
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Biker-SI » 28.03.2013, 11:16

hallo
leichtweitenregulierung und reinigungsanlage ist schon richtig aber beim auto beim motorrad gelten diese auflagen nicht erkundige dich mal
es gibt beim moped keine auflagen dafür
und nochmal wenn das xenon nachweislich geprüft ist mit e prüzeichen ist es erlaubt.
Es ist aber nur dann erlaubt wenn die brenner die 4300 Kelvin nicht überschreiten 4300 Kelvin sind TÜV ERLAUBT...
Und ausbauen glaube werde ich es bestimmt nicht müssen wegen rennleitung

Und nochmal meine freundin hat XENON an ihrer Honda cbr mit 6000 Kelvin und es gab beim Tüv keine probleme
Bis 6000 kelvin fällt es nicht so auf alles darüber geht ja ins violette und das fällt dann richtig auf.
Und meine freundin und ich sind nicht die einzigen die mit xenon bei uns rumfahren.
Es gibt doch im netz schon viele die xenon mit einbau und mit TÜV eintragung anbieten wie machen die das?
Die zeiten des redens und schmieren beim Tüv sind vorbei und namenhafte firmen tun bestimmt denn tüv nicht bescheissen
beim eintragen.
Ich finde es sieht Hammer geil aus und ist ein Kinderleichter umbau und ich werde bestimmt keine probleme mit tüv oder rennleitung
bekommen
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon lunatic » 28.03.2013, 11:34

Biker-SI hat geschrieben:hallo
leichtweitenregulierung und reinigungsanlage ist schon richtig aber beim auto beim motorrad gelten diese auflagen nicht erkundige dich mal
es gibt beim moped keine auflagen dafür


Davon habe ich auch nicht gesprochen, darum geht es nicht!

Biker-SI hat geschrieben:und nochmal wenn das xenon nachweislich geprüft ist mit e prüzeichen ist es erlaubt.
Es ist aber nur dann erlaubt wenn die brenner die 4300 Kelvin nicht überschreiten 4300 Kelvin sind TÜV ERLAUBT...
und nochmal: das e-geprüfte Xenon Leuchtmittel ist nur in dafür vorgesehenen und auch dementsprechend geprüften Scheinwerfern zulässig. Eine 21W Glühlampe für Blinker ist auch e-geprüft, die darf ich aber ebenfalls nicht in den Scheinwerfer einsetzen!! Lampe und Leuchtmittel bilden eine Einheit, rechtlich relevant NUR die Zeichen auf dem Scheinwerfer![/quote]

Biker-SI hat geschrieben:werde bestimmt keine probleme mit tüv oder rennleitung
bekommen
wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du an den richtigen gerätst, ist die Euphorie schnell verflogen.

Zweifelsohne wird mit Xenon eine bessere Ausleuchtung erreicht und auch wenn man noch so viele Argumente dafür findet: Es ist nicht zugelassen! Es wird immer einige Beratungsresistente geben, die Ihre Meinung einfach manifestiert haben und auch keine anderen Argumente gelten lassen. Über die vorliegende Fakten lässt sich jedoch weder diskutieren noch streiten.
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Steine » 28.03.2013, 11:41

Was ist denn mit 6000 Kelvin gemeint? :shock:
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon lunatic » 28.03.2013, 12:26

Mit Kelvin wird die Lichtfarbe angegeben. Je niedriger desto gelber und je höher desto blauer. Etwa 3.500k sind halogengelbe Lampen, 5.000k sind weiss und ab 6.000k geht es dann in den blauton über. Man kennt das auch als Warmweiss (gelbstich), Reinweiss (weiss), Kaltweiss (blaustich) und Tageslichtweiss (blau).
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Re: AW: Xenon Einbau

Beitragvon Paco38 » 28.03.2013, 12:29

6000 kelvin ist um es einfach auszudrücken die Farbe in der das xenon leuchtet, 6000 ist strahlend weiß mit ganz leichtem blaustich, 8000 ist schon ein intensives blau und 10000 geht schon Richtung violett.
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Steine » 28.03.2013, 12:51

OK - also das Farbspectrum das bei 6000K etc. abgegeben wird - danke für die Erleuchtung :)

http://www.pressebox.de/pressemitteilun ... xid/484068

@SI,
welcher TÜV und wo hat Dir das denn eingetragen und was hat er eingetragen?
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Re: Xenon Einbau

Beitragvon Ego » 28.03.2013, 17:55

Soo jetzt habe ich alle hier geposten Artikel von TüV usw gelesen.
Fakt ist, es scheint keine Möglichkeit zu geben Xenon Kostengünstig zu Legalisieren...

Wie sieht es hingegen mit LED´s aus?
Über LED-Scheinwerfer gibt es in der StvO scheinbar noch gar keine Bestimmungen, was Motorräder an geht.
Ich habe auf jeden Fall nichts gefunden. Allerdings gibt es ja die Panigale S. Die hat Serie LED-Abblendlicht und Fernlicht verbaut. Laut Ducatiwerkstätten soll es erlaubt sein den Scheinwerfer der S in die Normale Duc zu schrauben. Die Normale Duc hat allerdings kein elektronisches Fahrwerk wie die S.
Dem nach müsste auch bei der RR mit dafür zugelassenem Scheinwerfer ein LED-Licht zugelassen sein.

Leider darf man wohl trotzdem nicht einfach LED´s in den Scheinwerfer schrauben. Somit müsste auch der komplette Scheinwerfer ausgetauscht werden. Also auch wieder Kostenintensiv!!



Scheiß Teufelskreis!!! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
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