Diebstahl

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Re: Diebstahl

Beitragvon Bikerboy » 15.12.2012, 08:26

Hallo Mirko,

das ist ja echt Scheiße !!!

Da hatte ich mich gefreut, dass aus der Nähe ein weiterer gelber Beamer fährt und nun das. :(

Hey Leute, aber nicht denken, weil ich auch eine gelbe Maschine fahre, dass ich "Ersatzteile" brauche !!!

Wenn der erste Schock und Ärger verflogen ist, die Versicherung hoffentlich schnell zahlt, lieber wieder an eine Ersatz-Anschaffung denken. Bringt Dich auf andere. vor allem erfreulichere Gedanken. :)

Gruß Bikerboy
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Re: Diebstahl

Beitragvon krulli#10 » 21.12.2012, 09:55

Nitrobit hat geschrieben:@ Krulli
Gibt es denn da auch Meldefristen bei der Versicherung?, die eingehalten werden müssen, um da rechtzeitig zu agieren? Damit er da nicht doch noch ins Leere guckt? Hatte ich nämlich anderweitig!

Happy Weekend


Bei den meisten Versicherungen gilt es unverzüglich zu melden. Was ist unverzüglich? Ich würde mal sagen, soweit es die Umstände zulassen, sollte man nicht all zu lange mit der Meldung warten. Hier liegt der Unterschied bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Manche sind sehr penibel, manche etwas lockerer. Aber mal im Ernst, ich würde nicht erst 4 Wochen warten, bevor ich sowas melde.
Allein der Umstand nichts von der Ruheversicherung gewusst zu haben, zählt hier auch nicht, denn mit Abschluss eines Versicherungsvertrages unterschreibt man auch, dass man die ganzen Bedingungen gelesen hat bzw. wissentlich darauf verzichtet...
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Re: Diebstahl

Beitragvon Nitrobit » 21.12.2012, 15:11

DANKE für die fachkundliche Antwort, dachte mir das auch so!

Ich persönlich würde da natürlich auch nicht lange fackeln, wäre da nicht so relaxed zu unterwegs, wie der Thread-Eröffner!
Time is Money, wenn vllt. auch nicht immer, doch immer öfter :wink: !

Mal sehen, ob er sich dazu nochmals hier äußert, wie es für ihn weiter ging ... :?: !

Best wishes, a happy X-Mas and a new year without accident :idea: !

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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 23.12.2012, 03:02

Hallo Leute. Nach ewiger Streiterei am Telefon habe ich jetzt schriftlich vor mir liegen das ich KEINEN Anspruch auf Schadensregulierung habe. ( Zur Erinnerung ich hatte Saison Kz bis Nov. Habe die RR aber komplett Stillgelegt und Versicherungsgebühren wiederbekommen für Okt. und Nov.)

Die RR stand in einer Garage abgeschlossen auf'm Hof. Hausrat gilt nicht für dieses Gebäude und schließt Motorrisierte Fahrzeuge auch nicht mit ein.
Zu einer sogenannten Ruheversicherung kommt es lt. DEVK nicht da ich wie erwähnt das Krad stillgelegt habe und das Geld für die beiden Monate wieder erhalten habe. Somit ist der Vertrag wohl beendet!

Außerdem habe ich nicht nach einer solchen "Ruheversicherung" gefragt.

Die AGB's sagen:
H1 Wird das Versicherte Krad außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späterer Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.

H2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über , wenn die Kfz-Stelle uns die Außerbetriebssetzung mitteilt, es sei den , die Ausserberriebssetzung beträgt weniger als 2 Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.

H3 Die Regelungen nach H1 und H2 gelten nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Mofas), Wohnwagenanhängern sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als 1Jahr.


Dazu meine Frage: Wieso steht bei Wikipedia folgendes...????!


Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat. Bestand bei Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern). Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge im Ruheversicherungszeitraum (das gilt auch bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison) nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.


Versteht ihr das Problem? Die DEVK sagt weil stillgelegt somit Vertrag beendet. Bei Wiki steht doch aber stillgelegte und auch für Saisonkz?!?!

Ich verstehe es nicht vielleicht kann mir wirklich jmd helfen!!!:/
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 23.12.2012, 03:11

Jeder erzählt mir was anderes eine Agentin der DEVK meinte zu mir beim persönlichen Gespräch das ich eine VK gebraucht hätte.

Ich bin 22jahre alt eine VK hätte mich letztes Jahr über 5000€ gekostet! Da hätte ich mir ja nach 2 Jahren noch ne s1000 kaufen können.
Alleine das Saison Kz von April bis Nov kostete mich sportliche 1500€. Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht sei mal dahingestellt aber ich hab's halt in Kauf genommen.

Und nun sitze ich auf meiner Finanzierung und kann nicht mal fahren!

Irgendeine andere Sichheit muss es doch noch geben. Wer bezahlt den wenn der Täter jetzt einen Unfall baut und ein Mensch erleidet eine Behinderung.. Ist das dann auch mein Problem? Nur weil ich es stillgelegt habe? Ich raffs nicht.

Schöne Weihnachten wünsche ich trotzdem !

Mirko
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Re: Diebstahl

Beitragvon bumpoo » 23.12.2012, 06:11

Äh, also ich würde ggf. mal den Vertrag nehmen und den prüfen lassen ob da nicht was geht. Oder ob du definitiv was richtiges gesagt bekommen hast. Demnach vielleicht mal zu einen Rechtsanwalt. Ich glaube zu deinem Fall kann man keine allgemeine Lösung finden. Demnach musst du das Ergebnis selbstständig erarbeiten.
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Re: Diebstahl

Beitragvon Martin54 » 23.12.2012, 09:20

Mirko, ich denke auch, dass du jetzt an einem Punkt bist, wo du evtl. auch mit der Versicherung um dein Recht streiten musst und um einen anwaltlichen Rat nicht rumkommst. Ich bin übrigens keiner :) Ablehungen machen manche Versicherungen reflexhaft. In dem Fall müsstest du ja Widerspruchsfristen beachten, die in der Ablehung genannt sind. Für Schäden, die die Diebe machen, müssen diese auch haften. Nach was für Sicherheiten suchst du? Shit happens. Auf jeden Fall viel Erfolg und schöne Weihnachten. Wie dein Fall auch ausgeht, Lebbe geht weida ...... http://www.youtube.com/watch?v=O0SuDvwLvtg
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Re: Diebstahl

Beitragvon Nitrobit » 23.12.2012, 16:44

Martin54 hat geschrieben:Mirko, ich denke auch, dass du jetzt an einem Punkt bist, wo du evtl. auch mit der Versicherung um dein Recht streiten musst und um einen anwaltlichen Rat nicht rumkommst.


Sehe ich genau so!!! Mit einer Rechtsschutzversicherung kannste auf alle Fälle doch ein erstes Beratungsgespräch bei einem RA in Anspruch nehmen, klär das mit der RS ab, denn die hat man doch normal immer. VERSICHERUNGEN zahlen NICHT freiwillig, die kitzeln alles aus ... machen einen gerne mürbe. Du hast nichts zu verlieren, kannst nur noch gewinnen, also probiere es weiter. GIB GAS und trotz allem ein schönes Weihnachtsfest, lass dir den Alltag nicht vermiesen!
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Re: Diebstahl

Beitragvon schorsch » 23.12.2012, 16:55

Sehe ich auch so.
Rechtsanwalt unn feddisch :evil:
Alle haben gesagt ich soll mir in dem Alter 'ne BMW kaufen....jetzt hab ich eine... Bild
und sie schütteln den Kopf...:-)....komisch
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Re: Diebstahl

Beitragvon KaiO » 24.12.2012, 03:08

bei Versicherungen lasse ich mittlerweile nicht mal die erste Kontaktaufnahme ohne Anwalt durchgehen. Gebranntes Kind eben.
Schnell zusammengefasst: ALLE Versicherungen wollen einen bescheissen wo es nur geht.
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Re: Diebstahl

Beitragvon krulli#10 » 24.12.2012, 09:19

Es besteht Ruheversicherungsschutz. Laut deinem Vertrag hast du eine Art Karenzzeit von zwei Wochen. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Eigentlich ist das hier ein typischer Fall: beim Versicherungsvergleich nur auf den Preis geschaut und am Ende wundern wenn man nicht das bekommen hat, was man dachte zu haben. (Zumindest ein kompetenter Ansprechpartner fehlt dir definitiv)

Und: eine Teilkasko ist ausreichend! Du hast sie Ende September/Anfang Oktober stillgelegt...die zwei Wochen sind rum gewesen. Kraftfahrzeugversicherungen werden immer taggenau abgerechnet. Auch Saisonkennzeichen-Verträge sind Jahresverträge... Der Beginn eines solchen Versicherungsjahres ist immer der Erste Tag der Saison (1.3. oder 1.4. zB).

Ich sehe keinen Grund, warum hier nicht reguliert werden sollte. Warum einen Anwalt beauftragen? Der kostet auch nur Geld...

Und eins muss ich auch mal loswerden: wenn ich solche Geschichten höre, steckt meistens HUK, DEVK oder irgendwelche Direktversicherer dahinter...
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Re: Diebstahl

Beitragvon schrader999 » 24.12.2012, 12:22

krulli#10 hat geschrieben:Es besteht Ruheversicherungsschutz. Laut deinem Vertrag hast du eine Art Karenzzeit von zwei Wochen. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Eigentlich ist das hier ein typischer Fall: beim Versicherungsvergleich nur auf den Preis geschaut und am Ende wundern wenn man nicht das bekommen hat, was man dachte zu haben. (Zumindest ein kompetenter Ansprechpartner fehlt dir definitiv)

Und: eine Teilkasko ist ausreichend! Du hast sie Ende September/Anfang Oktober stillgelegt...die zwei Wochen sind rum gewesen. Kraftfahrzeugversicherungen werden immer taggenau abgerechnet. Auch Saisonkennzeichen-Verträge sind Jahresverträge... Der Beginn eines solchen Versicherungsjahres ist immer der Erste Tag der Saison (1.3. oder 1.4. zB).

Ich sehe keinen Grund, warum hier nicht reguliert werden sollte. Warum einen Anwalt beauftragen? Der kostet auch nur Geld...

Und eins muss ich auch mal loswerden: wenn ich solche Geschichten höre, steckt meistens HUK, DEVK oder irgendwelche Direktversicherer dahinter...


@Krulli,
nur aus Interesse: Heisst das, dass bei einer Umstellung der Vesicherung (hier Aktiv auf Ruheversicherung) auch eine Karenzzeit gilt? Also 2 Wochen kein Schutz besteht?

Oder auch, dass nach Neuabschluss der KFZ-Versicherung eine Karenzzeit gilt? DAs würde ja bedeuten, dass alle 2 Wochen ohne Schutz rumfahren? Oder habe ich dich falsch verstanden?
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 24.12.2012, 17:02

Man ist das alles eine Scheisse!!!!!!

Wenn ich wüsste wer das Teil hat würd ich dem die Gliedmaßen abhacken :x



Also Anwalt, Verbraucherzentrale oder sowas?!?!

Ich gebe nicht auf :(
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Re: Diebstahl

Beitragvon krulli#10 » 24.12.2012, 21:04

Generell kenne ich das nicht mit so'ner Karenzzeit. Das müsste aber aus den jeweiligen Bedingungen zum Vertrag hervor gehen. So wie es MirkoAlster hier beschrieben hat ist das wohl so in seinem Vertrag. (Also nach der Abmeldung bzw. Stillegung). Bei Neuabschluss gibt es das m.E. gar nicht mit einer Warte- bzw. Karenzzeit.
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Re: Diebstahl

Beitragvon MirkoAlster » 06.04.2013, 16:26

Hallo Leute ich bitte um eure schlauen Einfälle!


Am 12.12.12 wurde mein Motorrad gestohlen. Die Versicherung hat mir nach langem hin und her mitgeteilt für den Schaden aufzukommen.

Heute ist der 06.04.2013 und ich habe noch keinen Cent erhalten. Die Versicherung "wartet auf die Amtliche Ermittlungsakte" der Polizei.
Problem ist diese Ermittlungsakte wird die Versicherung nicht erhalten da in dem Fall noch ermittelt wird. Vom Kriminaloberkommissar weiss ich das eine Spur in dem Fall verfolgt wird und somit auch die Akte von niemandem eingesehen werden kann. ( Heisst die Akte ist nicht geschlossen)
Selbst wenn in dem Fall nichtmehr ermittelt wird kann es sein das die Versicherung keine Akteneinsicht erhält, denn die erteilt laut Polizei der Staatsanwalt.

Wie kann ich den mir zustehenden Teil (Geld) einforden? Es handelt sich hierbei um ca 11.000€.

Mein Problem ist das ich leider keinerlei finanzielle Möglichkeiten habe mir einen Anwalt zu leisten. Habe auch keine Rechtsschutzversicherung.

Laut Polizei drückt sich die Versicherung nur um möglichst kein Geld zu bezahlen.
Schlussendlich habe ich auch nichtsmehr mit der Sache zu tun.
Musste Brief,Schlüssel und alles abgeben und habe mehrfach alle Angaben gemacht.
Wie lange soll ich den warten bis die Versicherung ihre angeforderten Unterlagen hat?
Die Polizei kann noch 10Jahre ermitteln soll ich dann solange auf mein Geld warten??

Kann mir vielleicht jmd weiterhelfen? Habe schon immer ne halbe Herzattacke wenn ich einen Brief der D***K öffnen muss.

Mfg
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