von Wäller » 15.09.2010, 15:16
Wenn man mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden ist, kann man auf eigene Kosten ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Besteht evtl. eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht, sollte man sich evtl. auch ohne Rechtsschutzversicherung bei einem Verkehrsrechtler informieren.
Das Problem stellt tatsächlich die Restwertbörse dar. Da wird das Mopped vom Gutachter eingegeben und Berliner und Polen springen darauf an und veranstalten ein lustiges Wettbieten, da ja der Brief vorhanden ist. Was danach passiert, könnt ihr euch denken...
Der fiktive Preis von der Restwertbörse wird dann vom Restwert in Abzug gebracht und von der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer ausbezahlt. Die einbehaltene Mehrwertsteuer bekommt der Versicherungsnehmer ausbezahlt, sofern er sich innerhalb von 12 Monaten ein anderes Mopped beim Händler kauft, welches mindestens der Restwertsumme entspricht, ansonsten anteilig.
Vom Gutachter bekommt man dann u.a. auch die Liste mit den Kaufinteressenten von der Restwertbörse, mit denen man dann Kontakt aufnehmen darf.