Totalschaden - Restwertbörse

Themen die sonst nirgendwo rein passen.

Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon captainfuture » 07.10.2019, 21:29

Hallo!

Mein bester Freund hatte vor 2 Wochen einen Motoradunfall und ist an den Unfallfolgen leider verstorben. Schuld war eine Autofahrerin, die auf seine Fahrbahn geraten ist (Handy) und ihn frontal erwischt hat.

Seine R 1200 RS hatten wir letztes Jahr zusammen für knapp 15.000 € gekauft.

Jetzt zum Thema: Ich versuche seine Frau so gut es geht zu unterstützen.

Aktuell gibt es Probleme mit der Versicherung, die natürlich zuwenig bezahlen will und von der Witwe auch noch verlangt, dass sie sich selbst um den Verkauf des Kernschrotts kümmern soll.

Ist das so üblich????

Die Versicherung war auch noch so "nett", ihr das Gutachten mitsamt der ganzen Bilder des verunfallten Motorrades zu schicken... nogo
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Steini__22 » 07.10.2019, 21:53

Vorweg mein allerherzlichstes Beileid!
Hut ab das du in dieser Situation so schreibst und nachfragst!
Bin im Bestattungsunternehmen groß geworden und kenne die scheiß Vorgehensweisen! Habe selbst meine aller Beste Hälfte über die Regenbrücke begleitet.

Also: Wie war das Motorrad versichert? Von deiner Schilderung gehe ich mal von Vollkasko aus
captainfuture hat geschrieben:... und ihn frontal erwischt hat...


1. Gutachter -am besten vom freundlichen auf Totalschaden setzen -also Gegengutachten
2. Dann wird das Motorrad von der Versicherung in die Restwertbörse eingestellt und zum höchstbietenden verkauft. Die kommen dann vorbei und holen das Moped gegen Barzahlung ab -wunder dich nicht was das für Typen sind -in den meisten Fällen nicht der Germany-Nationalität.

Also um den Verkauf des Kernschrotts kommt ein Angebot welches man zustimmen muß -ruhig PN.

captainfuture hat geschrieben:... Schuld war eine Autofahrerin, die auf seine Fahrbahn geraten ist (Handy) und ihn frontal erwischt hat...

Mein bester Kumpel S1000XR wurde vor zwei Monaten nach einer 14 Tägigen Tour auf den letzten 30 km vor home abgeräumt! Ein KFZ kam Ihm auf seiner Fahrbahn langsam entgegen! Er hat noch gesehen wie das junge Mädel begeisternd auf Ihr Handy geschaut hat! Karre Platt -Totalschaden! Linke Hand alle Knochen schrott! V=80 m/h, Schwabenleder hat super funktioniert und im Ausschliddern kein Hinderniss...

aber -mir fehlen die Worte von eurer Situation -viele ziehen den Kopf ein -wenn du Fragen hast frag mich über PN.
Zuletzt geändert von Steini__22 am 07.10.2019, 22:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon chaxtec » 07.10.2019, 21:59

Da gibts nur eins....DIREKT zum Anwalt.
Darauf achten,dass er Erfahrung mit Unfällen mit Personenschaden hat (Stichpunkt Schockschaden) und entweder gute Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder zumindest Fachanwalt für Vekehrsrecht.
Bei der wohl eindeutigen Schuldfrage werden die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Steini__22 » 07.10.2019, 22:10

Verkehrsrechtschutz? ADAC?
https://www.sos-verkehrsrecht.de/
Die kann ich empfehlen! Haben so einiges für mich durchgeboxt -nicht nur Bußgeldgeschichten. Ist eine Anwalts-Gemeinschaft in Berlin -waren schon bei RTL-Explosiv
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon captainfuture » 07.10.2019, 22:12

Danke Steini !

Das Krad war Vollkasko versichert und der Gutachter ist auch schon durch damit. Die Hälfte (!) des Neuwerts hat die Versicherung auch schon überweisen. Habe ich alles erst heute alles von seiner Frau erfahren, da ich dummerweise kurz nach dem Unfall mit meiner Familie in den Urlaub geflogen bin.

Der Anwalt ist schon seit dem Tag nach dem Unfall eingeschaltet. Dem wird die Sache morgen geschildert.

Was mich an der Sache extrem stört: drei Interessenten für das Krad gibt es wohl. Die wurden der Witwe mitgeteilt und sie soll sich jetzt bei denen melden. Ich dachte, das übernimmt die Versicherung...

Ich hole die Maschine übermorgen mit einem Freund beim Abschleppunternehmen ab, damit nicht noch mehr Kosten enstehen. Das soll die Witwe nämlich auch noch übernehmen...

Unverständlich, da ich dachte, die gegnerische Versicherung übernimmt das alles.

Ich hoffe der Anwalt klärt das...
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Heli » 08.10.2019, 07:59

So im großen und Ganzen hat das schon seine Ordnung, bei mir war es damals auch so als ich über einen Mercedes abgestiegen bin (Rechts Blinken links abbiegen).

Restwert festgestellt
Versicherung hat Moped in die Teilebörse gestellt und Angebote erhalten
Versicherung hat die Differenz zwischen Restwert und dem höchsten Angebot aus der RWBörse an mich überwiesen
Ich habe die Kontaktdaten der RWBörse Bieter bekommen und konnte mich entscheiden: selbst veräussern oder an die Lumpensammler abgegeben.
Achtung: Die Angebote sind bindend, kein Nachverhandeln aber das nur befristet, danach sind die Händler nicht mehr daran gebunden!

Die Kosten für Abschlepper und Gutachten sollte meines Wissens auch die gegnerische Versicherung übernehmen,die Abholung hat alles der Käufer aus der RWBörse gemacht, ich hab mich dann nur einmal kurz mit ihm getroffen um ihm den Schein zu übergeben.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Blacky » 08.10.2019, 08:49

captainfuture hat geschrieben:Was mich an der Sache extrem stört: drei Interessenten für das Krad gibt es wohl. Die wurden der Witwe mitgeteilt und sie soll sich jetzt bei denen melden. Ich dachte, das übernimmt die Versicherung...
Völlig normal und auch korrekt so.
Das VU (Versicherungsunternehmen) kann das Motorrad ja nicht verkaufen, ist ja nicht der Eigentümer.
Verkaufen kann das Motorrad nur der Besitzer oder, wie in diesem Fall, die rechtlichen Erben.

Allerdings - und das ist wichtig: Das VU nimmt den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten
als Basis für die Regulierung und zieht hiervon automatisch den Betrag des Höchstbietenden aus der Verwerterbörse ab.
Der Witwe bleibt es nun überlassen, das Angebot anzunehmen (ist idR die beste Variante, erst recht,
wenn man sich damit kaum auskennt) oder ob sie das Unfallmotorrad selbst verkaufen möchte. Das ist dem VU egal.

Weiterhin behält das VU den Betrag der MwSt. ein und zieht auch noch den Selbstbehalt aus der VK ab.
Die MwSt wird nur bei Wiederbschaffung erstattet, wenn der Käufer/Geschädigte einen Ersatz mit einer Rechnung,
in der die MwSt ausgewiesen wird, vorlegt. Privatkauf scheidet somit meist aus.
Es muß aber nicht ein Motorrad wiederbeschafft werden, kann zB auch ein Pkw sein.

Diesen Tipp: Ab zum Anwalt sollte man erst dann befolgen, wenn das gegnerische VU anders regulieren möchte, Gutachten offensichtlich unzureichend ist, oder die Regulierung vom VU hinausgezögert wird (was nicht selten der Fall ist).
Gruß Roger

Grip ist wie Luft - beides vermißt man erst, wenn's zu spät ist.....
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Luiji93 » 08.10.2019, 09:24

Zuallererst mal mein Beileid! Ich war gestern Nacht erst auf einem Feuerwehreinsatz, wo einer Frontal gegen einen LKW gefahren ist, vermutlich weil er aufs Handy geschaut hat und in der Kurve gerade aus gefahren ist.

Frage eines in diesem Fall Unwissenden:

Da ja die Schuldfrage eindeutig geklärt ist wie ich vermute und die Autofahrerin somit die volle Schuld trägt. Muss die Gegnerische Seite nicht dann auch für Beerdigung, Schmerzensgeld (oder ähnliches) und Schaden voll aufkommen? Also zum Beispiel auch für die Lederkombi, Helm etc. Hat ja vermutlich auch alles gut Geld gekostet.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon powerschmid2000 » 08.10.2019, 10:43

Luiji93 hat geschrieben:… Da ja die Schuldfrage eindeutig geklärt ....

Aus eigener (leidtragender) Erfahrung: Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ***SCHEINT***
wirst Du Dich voraussichtlich darauf einstellen müssen, dass die gegnerische Versicherung alle möglichen
Rechtsmittel ausnutzen wird. Im schlimmsten Fall geht es über mehrere Gerichtsinstanzen und das dauert Jahre.
Die Kosten für Moped/Material/Kleidung ist das Wenigste. Die Bemessung des "richtigen" Schmerzensgelds aber das Thema
und die "finale Schuldquote".
Im Todesfall sind das ja noch ganz andere Summen, als bei einem Unfall mit Krankheitsfolgen.
Ich hoffe, dass Euch das erspart bleibt. Aber besser mental schon mal auf etwas "längere Klärungszeit" einstellen
und im besten Fall dann "positiv" (so man das so bezeichnen kann) überrascht werden.
Ich drücke die Daumen und habt viel Geduld !!
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon captainfuture » 08.10.2019, 11:30

Hallo!

Danke für die vielen und sehr ausführlichen Antworten, ihr habt mir da sehr weitergeholfen !

Wir haben Kontakt zu dem Höchstbietenden aus der Restwertbörse aufgenommen, er wird das Motorrad innerhalb einer Wochen abholen und zumindest diese Sache ist erledigt. Selbstverkaufen wollen wir nicht, denke so ist es die einfachste und schnellste Lösung.

Mir ging es in erster Linie um Erfahrungen bzgl. der Abwicklung. Da ihr mir ja jetzt mehrfach bestätigt habt dass es so völlig normal abläuft, habt ihr mir sehr weitergeholfen. ThumbUP

Wie es mit den Kosten für Beerdigung etc. aussieht, weiß ich auch nicht. Das wird der Anwalt klären.

Wie einige bereits angedeutet haben, wird sich das allerdings hinziehen. Auch die Unfallverursacherin hat natürlich einen Anwalt eingeschaltet. Bis die gerichtliche Entscheidung vorliegt, kann also noch dauern.

Im Endeffekt bringt das ganze Geld ihn auch nicht zurück, aber die Witwe und seine Tochter müssen das Haus weiter halten und daher sind sie auf jeden Cent angewiesen.

Wir gehen heute Abend gemeinsam zum Griechen essen, da werde ich ihr von euren Erfahrungen berichten.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon speedy56 » 08.10.2019, 17:54

Mein herzliches Beileid allen Angehörigen und Freunden!

Ich würde den Anwalt das regeln lassen, wenn dein Freund bzw. seine Witwe rechtschutzversichert waren/ sind.
Respekt für deine Kraft, ich weis nicht ob ich das so könnte .. ich möchte gar nicht dran denken, das sowas in meinem Freundeskreis passiert!

:(
LG aus Wien
Speedy, the old boy .... viele Hobbys, ein paar Motos und auch sonst zuviel Zeugs ... ;-)
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon captainfuture » 08.10.2019, 21:51

Danke allen !

Der Anwalt hat da wohl einiges zu tun...

Seine Frau hat mir eben berichtet, dass die Versicherung mal eben die 1000 Euro SB einbehalten hat, obwohl der Unfall ja nicht durch meinen Freund verursacht wurde. Ohne Worte...

speedy56 hat geschrieben:Respekt für deine Kraft, ich weis nicht ob ich das so könnte .. ich möchte gar nicht dran denken, das sowas in meinem Freundeskreis passiert!

:(


Auch wenn mir das jetzt vielleicht keiner glaubt: ich arbeite bei der "Rennleitung" und hatte zum Unfallzeitpunkt (war in unserem Revierbereich) auch noch Dienst. Ich konnte selbst nicht an die Unfallstelle fahren, das hätte ich nicht gepackt. Aber ich habe seiner Frau dann die Todesnachricht überbracht. Das war ich ihm schuldig. Das war das schlimmste, was ich jemals dienstlich tun musste...
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Kajo » 08.10.2019, 21:58

captainfuture hat geschrieben:... Seine Frau hat mir eben berichtet, dass die Versicherung mal eben die 1000 Euro SB einbehalten hat, obwohl der Unfall ja nicht durch meinen Freund verursacht wurde...


Bis zur "abschließenden Klärung" halte ich das für völlig normal.

Von daher kann ich nur empfehlen den eigenen Anwalt seine Arbeit machen zu lassen.

Gruß Kajo
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon krulli#10 » 09.10.2019, 12:44

Oh je.

Schlimm ist die Sache an sich ja sowieso schon hier. Ich möchte jetzt hier auch niemandem zu Nahe treten, aber durch das teilweise hier zum Besten gegebene Halbwissen, wird es eben so wie ist und eben nicht einfach...

So, wie ich das hier lese, ist noch nicht mal eindeutig geschreiben welcher Versicherung das gemeldet wurde!

Also, fasse ich mal zusammen: Schuld ist der Unfallgegner (bzw. -gegnerin), warum zur Hölle meldet ihr das dann der eigenen Kasko??? Einzig und allein die Haftpflicht des Verursachers ist hier eintrittspflichtig. Und da gibt es keinerlei Abzüge für eine evtl. SB. Diese gibt es im Haftpflichtbereich gar nicht. SBs gibt es nur bei der Kasko... und die ist in vorliegenden Fall gar nicht nötig.

Im Nachgang wird die gegnerische Versicherung sicherlich ein "Hühnchen rupfen" mit ihrer Versicherungsnehmerin, da diese grob fahrlässig handelte (Handy) und die Versicherung am Ende mindestens 2.500€ Regress bei der Verursacherin einfordern wird. Dazu kommt noch die strafrechtliche Seite; unter Umständen Führerscheineinzug usw. Das alles hilft aber der Witwe auch nicht wirklich weiter....



Das mit der Restwertbörse (3 Angebote mit 4-6 Wochen Bindefrist ist völlig normal), Auch ist normal, dass die Witwe entscheiden muss, ob sie diese Restwertangebote annimmt oder nicht. Die Versicherung ist kein Autohändler. Die Versicherung tritt hier nur als Dienstleister und Vermittler auf.

Das Erbe ist nun Eigentum, und Eigentum verpflichtet nunmal.

Für das Klären derartiger Fälle (insbesondere wegen der Todesfolge) würde ich immer zum Anwalt raten. Es geht ja hier um noch viel mehr, als nur um ein geschrottetes Motorrad. Das würde ich sogar als das kleinste Problem beziffern. Viel wichtiger zu klären finde ich, was mit den ganzen sonstigen Unfallfolgekosten ist... (evtl. der Verdienstausfall bis zum Rentenalter, Bestattung usw.)

Sorry, wenn ich hier vielleicht ein bisschen gepoltert habe, aber ich lese so oft falsche Tatsachen, da kann ich manchmal nicht drüber hinweg sehen.
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Re: Totalschaden - Restwertbörse

Beitragvon Blacky » 09.10.2019, 14:55

krulli#10 hat geschrieben:Also, fasse ich mal zusammen: Schuld ist der Unfallgegner (bzw. -gegnerin), warum zur Hölle meldet ihr das dann der eigenen Kasko??? Einzig und allein die Haftpflicht des Verursachers ist hier eintrittspflichtig. Und da gibt es keinerlei Abzüge für eine evtl. SB. Diese gibt es im Haftpflichtbereich gar nicht. SBs gibt es nur bei der Kasko... und die ist in vorliegenden Fall gar nicht nötig.
Stimmt, da hast du 100% recht. Habe ich nicht richtig überlegt und die Vorgehensweise bei Eigenverschulden = VK beschrieben. Bei dem hier geschilderten Fall handelt es sich ja wohl eindeutig um einen HA-Schaden. Über die Möglichkeit, trotzdem die VK bzgl. des Zeit-/Wiederbeschaffungswertes ins Spiel zu bringen ist zwar möglich, würde hier aber zu weit führen.
krulli#10 hat geschrieben:Für das Klären derartiger Fälle (insbesondere wegen der Todesfolge) würde ich immer zum Anwalt raten. Es geht ja hier um noch viel mehr, als nur um ein geschrottetes Motorrad. Das würde ich sogar als das kleinste Problem beziffern. Viel wichtiger zu klären finde ich, was mit den ganzen sonstigen Unfallfolgekosten ist... (evtl. der Verdienstausfall bis zum Rentenalter, Bestattung usw.)
Dem wäre meinerseits auch nichts entgegen zu setzen, dafür wäre sowieso der Beistand eines RA's, da dies nur gerichtlich geklärt werden kann, von Nöten.
Gruß Roger

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