Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Die Technik der S 1000 XR - S1000XR.

Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 16:39

OSM62 hat geschrieben:
TimoXR hat geschrieben:Ich habe noch ne Frage an die, die schon umgerüstet haben.
Hat man keine Problem mit steigendem Vorderrad nach der Umrüstung? Ich haben mit 17er Ritzel schon oft den Eindruck dass das Vorderrad kurz vorm Abheben ist bzw. bei Bodenwellen tatsächlich abhebt!

Je nach eingestellten Fahrmodi regelt das Motorrad das was "angeboten" wird an Leistung.
Dem Regelsystem ist egal was für eine Übersetzung drauf ist.


...ja das ist schon klar, aber dann regelt es mir natürlich die Leistung runter. scratch

Dann muss ich die Frage umformulieren, kommt es dann öfter vor dass ich in den Regelbereichbkomme?
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon OSM62 » 31.03.2018, 17:21

TimoXR hat geschrieben:...ja das ist schon klar, aber dann regelt es mir natürlich die Leistung runter. scratch

Dann muss ich die Frage umformulieren, kommt es dann öfter vor dass ich in den Regelbereichbkomme?

Da durch die größere Zugkraft ja auch mehr Leistung am Rad anliegt ist die wahrscheinlichkeit
in den Regelbereich zu kommen natürlich größer.
Dann geht halt mal ein wenig früher und vielleicht auch öfter die Lampe der Traktionskontrolle an.
Und?
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 20:22

OSM62 hat geschrieben:
TimoXR hat geschrieben:...ja das ist schon klar, aber dann regelt es mir natürlich die Leistung runter. scratch

Dann muss ich die Frage umformulieren, kommt es dann öfter vor dass ich in den Regelbereichbkomme?

Da durch die größere Zugkraft ja auch mehr Leistung am Rad anliegt ist die wahrscheinlichkeit
in den Regelbereich zu kommen natürlich größer.
Dann geht halt mal ein wenig früher und vielleicht auch öfter die Lampe der Traktionskontrolle an.
Und?


....ja das ist soweit nicht schlimm, aber es ist doch dann die Frage ob du am Berg schneller beschleunigst wenn du häufig in den regelbereich kommst und Leistung weggenommen wird. Beim 17er zieht der Motor durch. Ich meine klar ist das jetzt bis ins Extrem getrieben, aber ich hab so keine Rechte Vorstellung!


Und hinzu kommt noch, ist mir vorhin erst bewusst geworden, die BE erlischt nogo das ist kacke!
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon CB-Olaf » 01.04.2018, 07:35

Hallo,

die BE erlischt NICHT.
Bis 10% ist zulässig, sonst würde sie ja auch erlöschen wenn das Reifenprofil sich verringert.
Dann ändert sich nämlich auch die Übersetzung durch den verringerten Reifenumfang.
Wer fährt denn schon immer exakt im Leistungsmaximum mit hoher Drehzahl?
Wir haben keinen Elektromotor mit konstantem Drehmoment.
Im unteren Drehzahlbereich ist das kleinere Ritzel eine feine Sache und erspart so manchen Schaltvorgang.
Aber jeder so wie er mag.

Viele Grüße und frohe Ostern

Olaf
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon TimoXR » 01.04.2018, 10:49

CB-Olaf hat geschrieben:Hallo,

die BE erlischt NICHT.
Bis 10% ist zulässig, sonst würde sie ja auch erlöschen wenn das Reifenprofil sich verringert.
Dann ändert sich nämlich auch die Übersetzung durch den verringerten Reifenumfang.
Wer fährt denn schon immer exakt im Leistungsmaximum mit hoher Drehzahl?
Wir haben keinen Elektromotor mit konstantem Drehmoment.
Im unteren Drehzahlbereich ist das kleinere Ritzel eine feine Sache und erspart so manchen Schaltvorgang.
Aber jeder so wie er mag.

Viele Grüße und frohe Ostern

Olaf


...ok, dass mit den 10% ist mir neu, das wär ja klasse wenn das so ist. Kannst Du mir sagen wo ich das nachlesen kann, damit ich es für mich nachvollziehen kann?

Gruss
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon herbyei » 01.04.2018, 12:37

CB-Olaf hat geschrieben:Hallo,
...sonst würde sie ja auch erlöschen wenn das Reifenprofil sich verringert.
Dann ändert sich nämlich auch die Übersetzung durch den verringerten Reifenumfang.


dieser vergleich hinkt. bei einem reifen 199/55/17 mit d646 unter berücksichtigung der mindestprofiltiefe sind es im durchmesser ca. 1,05% (5mm neu) - 1,3% (5,8mm neu), im umfang 1,08% - 1,33%, im abrollumfang 1,22% - 1,46%, weicht aber je nach hersteller nach oben und unten noch ab.

v-max-differenz 17z-16z liegt bei ca. 6%.
Zuletzt geändert von herbyei am 01.04.2018, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon Dampfplauderer » 01.04.2018, 13:02

Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu aber ich kann dazu folgendes zu den Hintergründen beitragen: Mir bekannt ist das es sogar nur 8% sind die in der Übersetzung geändert werden dürfen. Die 8% begründen sich ursprünglich in einer zulässigen Tachoabweichung von +-4%. Bei neueren Motorrädern wird ja die tatsächliche Geschwindigkeit über über Radsensoren am Hinterrad abgegriffen und hat somit keinen Einfluss mehr auf die angezeigte Geschwindigkeit, aber dazu kommt noch einen andere Betrachtung. Wird kürzer übersetzt dreht der Motor folglich in allen Gängen bei gleicher Geschwindigkeit höher und die Geräuschemissionen steigen. Das das nicht ausufert würde hier weiterhin der alte 8% Wert beibehalten....mag sein, dass es jetzt 10% sind. Anyway, 1 Zahn vorn weniger oder 2-3 Zähne hinten mehr sind dann eintragungsfrei drin...

Grüße Chris
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon Mangfalltaler » 01.04.2018, 15:21

Dampfplauderer hat geschrieben:Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu .....


Ich wäre da auch gerne auf der sicheren Seite, gibt es denn von den Anbietern dieser Ritzel keine Dokumente/Erklärung hierzu?
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon gstrecker » 01.04.2018, 19:08

Mangfalltaler hat geschrieben:
Dampfplauderer hat geschrieben:Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu .....


Ich wäre da auch gerne auf der sicheren Seite, gibt es denn von den Anbietern dieser Ritzel keine Dokumente/Erklärung hierzu?


warum sollten die Hersteller von Ritzeln etc. solche Dokumente/Erklärung dafür haben? Für die Übersetzung können die doch nichts.
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon Dampfplauderer » 01.04.2018, 20:11

Mangfalltaler hat geschrieben:
Dampfplauderer hat geschrieben:Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu .....


Ich wäre da auch gerne auf der sicheren Seite, gibt es denn von den Anbietern dieser Ritzel keine Dokumente/Erklärung hierzu?



http://bfy.tw/HQDG
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon TimoXR » 01.04.2018, 22:05

Dampfplauderer hat geschrieben:
Mangfalltaler hat geschrieben:
Dampfplauderer hat geschrieben:Hi, leider finde ich keinen Gesetzestext dazu .....


Ich wäre da auch gerne auf der sicheren Seite, gibt es denn von den Anbietern dieser Ritzel keine Dokumente/Erklärung hierzu?



http://bfy.tw/HQDG


...leider ergibt die Suche auch nix Belastabres.
Hier verhält es sich leider auch wie beim Acra ESD Thema, erstmal erlischt die BE, weil es eine technische Änderung ist, die das Abgas und Geräuschverhalten beeinflusst. Man hat bei gleicher Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl somit lautere Geräusche usw.
Wir bei Dekra Stufen sowas definitiv als Erlöschen der BE ein. (was bei einer HU zu 99,9% nicht auffällt weil keiner die Zähne zählt)
Der Verschleiß des Reifens ändert tatsächlich die Übersetzung, ist aber keine technische Änderung, bei Kurvenlage hast du sogar auch schon nen anderen Abrollumfang.
Die 10 % Regelung kenne ich nicht, deshalb die Nachfrage. Ich will nicht sagen dass es sowas nicht gibt aber in den letzten 15 Jahren habe ich noch nix davon gehört.
Das ist wie dampfplauderer schon sagt kein schwarz weiß Thema, d.h. Es kann sein dass man nie ein Problem bekommt wenn man so fährt. Selbst wenn die BE erlischt, kann die Versicherung dich nur in Regress nehmen wenn die Änderung in kausalem Zusammenhang mit der Unfallursache steht. Das sind dann nur noch juristische Probleme, keine technischen.
Für alle die aber KEIN Risiko eingehen wollen kann ich nur sagen die BE erlischt und im Zweifelsfall müsst ihr beweisen dass die Vorgaben trotzdem eingehalten werden und das ist teuer bis unmöglich.
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon InfirmieRR » 01.04.2018, 22:18

Ich hab nen Kumpel,der ne KÜS Prüfstelle hat,ich frag den mal ,evtl bringt seine Antwort mehr als der ganze Spekulatius hier scratch winkG
Gruß Olli
.....4 wheels move your body - 2 wheels move your soul.....
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon CB-Olaf » 02.04.2018, 05:59

Hallo,

https://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_k ... bnahme.pdf

auf Seite 27 stehen die 8%, für Änderungen bei PKW´s.
Diese Regelung gilt aber analog auch für Motorräder, laut Aussage meines TÜV Prüfers.

Viele Grüße und frohe Ostern

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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon Sandie » 02.04.2018, 08:28

TimoXR hat geschrieben:...wenn die BE erlischt, kann die Versicherung dich nur in Regress nehmen wenn die Änderung in kausalem Zusammenhang mit der Unfallursache steht...


Auch auf die Gefahr hin das ich klugscheiße, aber:

Die Freistellung der Versicherung von ihrer Leistungspflicht geschieht nur aufgrund ganz enger Regeln, die in der AKB und der KfzPflVV genannt sind.

Das Innehaben einer BE gehört nicht dazu.
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Re: Sinn und Unsinn 16er Ritzel

Beitragvon Meister Lampe » 02.04.2018, 09:18

Jeder Händler und Werkstatt die Ketten Kits verkaufen und montieren , sollten wissen was erlaubt ist und nicht und auch eine Herstellererklärung haben , weil sie es auf den Markt bringen und dazu Verpflichtet sind ... winkG

Ich bin öfters beim TÜV Nord und Fahrsicherheitszentrum mit Fahrzeug Einzelabnahmen und das war erst wieder vor 14 Tage ein Thema mit klaren Aussagen ... winkG

Ich muß aber jetzt erst wieder in die Werkstatt ein Kit montieren und dem Fahrzeughalter die rechtliche Situation

erklären ... winkG

Bis später mal ... winkG

Gruß Uwe Bild
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