Salü,
das mit der Klärung an der nächsten Ampel ist immer so ne Sache. Man weis nie wer in der Blechdose sitzt. Das kann zum Einen körperlich und zum Anderen auch vor Gericht schlecht ausgehen. Stichwort Beweislage, phsychologisch nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen etc ....
Ich habe mich für die Version Dashcam entschieden. Meine Kutsche ist vorne und hinten entsprechend ausgestattet, die Mopeds jeweils vorne. Sobald die Kisten unter Strom stehen heißt es "Achtung Aufnahme"
Und bevor jetzt die Besserwessis auf den Plan treten, ja, das Ganze ist teilweise nicht gesetzeskonform (wobei ich ja nur Landschaftsaufnahme mache, falls einer fragt).
Und ob vor Gericht verwendbar, muß im Einzelfall geklärt werden.
A B E R, egal welcher Hirni mich schneidet, nötig oder sonst was, die Kamera hat es aufgenommen. Die vergisst auch nicht sich das Nummernschild oder den Fahrzeugtyp zu merken. Auch nicht, ob meine Ampel rot/grün war, ob mein Gegenüber am Stoppschild gehalten hat oder beim Abbiegen den Blinker gesetzt hat, das lütte, kleine Schnuckelchen hat es aufgenommen. Und selbst wenn es nicht verwertet wird, was ich bei einem Unfall mit Körperverletzung allerdings bezweifele, hilft es mir auf jeden Fall, bei der Rennleitung exakte Angaben machen zu können. Die Dashcam interpretiert nicht im Gegensatz zu unseren menschlichen Rechnern auf dem Hals. Und ansonsten habe ich immer Aufnahmen von meinen Fahrstrecken, sogar mit entsprechenden GPS-und Fahrdaten. Und in wenigen Jahren werden die Dashcams imho sowieso vor Gericht zugelassen, da heute schon alle Smombis mit ihren Smartphones jeden Mist filmen oder fotografieren.
Und wie immer, es gilt GG, Artikel 5, Absatz 2. Nehme ich hiermit in Anspruch und gewähre hiermit auch den Antwortenden!
Glückauf!