von Iceman64 » 02.11.2015, 13:19
Teil 2 davon !
I. Leistungsinhalte
1. Garantielaufzeiten Im Neumotorrad-Geschäft beträgt die Garan- tielaufzeit 12 oder 24 Monate im Anschluss an die Herstellergarantie – egal, wie viele Kilome- ter der Kunde in diesem Zeitraum fährt.
Die Laufzeit für die Garantieverlängerung be- trägt 12 Monate – egal, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt.
2. Gültigkeit der Garantie Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.
3. Übertragbarkeit Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Be- sitzer über.
4. Garantieumfang Mit der CarGarantie-Bike bieten Sie eine das ganze Motorrad umfassende Garantie an und sichern sich entscheidende Wettbewerbs- vorteile. Nähere Informationen über den Um- fang der Garantie entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.
5. Kostenerstattung Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet, garantiepflichtige Materialkosten im Höchstfall nach der unverbindlichen Preis- empfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt:
6. Aufrechterhaltung der Garantie Der Käufer hat die vom Herstellerwerk empfoh- lenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma durchführen zu lassen (gilt auch für Fremdfabrikate). Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere für die Fahrzeugmarke anerkannte Vertragswerk- statt beauftragt werden. Wichtig ist, dass Rech- nungsbelege ausgestellt werden.
7. Unbürokratische Garantieabwicklung Im Schadenfall informiert der verkaufende Händler CG vor der Reparaturausführung tele- fonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Wenn der Schaden, z. B. bei Auslandsschä- den, nicht beim garantiegebenden Händler re- pariert werden kann, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab telefonisch, per e-mail oder Telefax.
8. Sonstige Anmerkungen Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rech- net garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwie- gend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käu- fer ab.
AT-DE-0gz-0hc-U00008- M196
II. Beispiele für den Garantieumfang von A-Z*
• ABS • Anlasser • Bremszylinder • Bremssattel • Drosselklappengehäuse • Getriebe • Hauptbremszylinder • Hinterradschwinge • Hydraulikeinheit • Instrumente • Kardanwelle
• Kühler • Lambdasonde • Lichtmaschine • Lenkkopflager • Motor • Nockenwelle • Ölwanne • Ölpumpe • Ölkühler • Radlager • Schwingenlager
• Simmerringe • Steuergeräte • Thermostat • Vorderradgabel • Vergaser • Ventile • Winkeltrieb • Wasserpumpe • Zylinderkopfdichtung
Diese Aufzählung dient nur als Beispiel und stellt keine vollständige Liste der Bauteile dar.
*gemäß näheren Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG
Nur wenige Teile werden nicht von der Garantie abgedeckt!
Im Allgemeinen: Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, Betriebs- und Hilfsstoffe, vom Hersteller nicht lieferbare Mehr- oder Sonderausstattung sowie Unfall- und Gewaltschäden.
Im Besonderen: Radio-, CD- und Funkanlagen, Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, wie: Auspuffanlagen einschließlich Katalysator, Antriebsriemen, Ketten, Kettenräder, Ritzel, Kupplungsscheibe (Mitnehmerscheibe), Anpressplatte, Kupplungs-, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Glühbirnen, Zündkerzen, Batterien, Hybridbatterien, Elektroantriebsbatterien, Relais, Schläuche, Keilriemen, Stoßdämpfer und Bereifung.
AT-DE-0gz-A00087
III. Annahmerichtlinien Neumotorrad
Garantievergabe CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesell- schaft versichert die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. ver- mittelten Neumotorräder und Neumotorroller der Marken:
• Aprilia (ohne RS 125/RS 250) • KTM • BMW • Kymco • Buell • MBK • Cagiva • Moto Guzzi • CPI • MV Agusta • Daelim • MZ • Derbi • Peugeot • Ducati • Piaggio • Gilera • Sachs • Harley-Davidson® • Suzuki • Honda • SYM • Husqvarna • Triumph • Hyosung • Vespa • Kawasaki • Yamaha
Garantielaufzeiten Die Garantie kann mit folgenden Laufzeiten vergeben werden:
• 12 Monate Garantielaufzeit
• 24 Monate Garantielaufzeit
Garantieabschluss Die Garantievereinbarung kann nur innerhalb der Herstellergarantie abgeschlossen werden. Die Laufleistung des Motorrads darf bei Ab- schluss der Garantievereinbarung nicht mehr als 30.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulas- sung betragen. Das Abschlussdatum ist auf der Garantie- vereinbarung als Verkaufsdatum einzutragen. Garantiebeginn ist der erste Tag nach Ablauf der Herstellergarantie. Bei Garantievereinbarungen, die über CGWEBline abgeschlossen werden, ist ein aus- gedrucktes Exemplar dem Kunden auszuhän- digen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren.