von guenner » 15.03.2015, 15:16
Die Gutscheine sind Personalisiert. Das heißt, es kann immer nur der den Gutschein einlösen, der ihn per Mail auch bekommen hat.
Mit :-) Gruß Frank
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Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. (StVO § 5.2)