von gerd0206 » 19.06.2014, 00:57
Hallo Jan,
ich stand vor der gleichen Frage, hab dann einfach mal BMW angerufen.
Es kommt laut BMW immer darauf an, was in den Papieren steht, bei meiner S1000R ist nur die Größe definiert und, dass beide Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen, und so wird es bei fast allen von uns S1000R Fahrern sein. d.h. keine Reifenbindung !
Jetzt gibt es laut BMW 2 Aspekte:
1) Rechtliche Situation:
Wenn die Größe stimmt, dann kann man alles fahren, nur vorne und hinten den gleichen Hersteller.
Man braucht keine Reifenfreigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc...
D.h. keine Strafe bei Kontrolle, auch im Versicherungsfall muss von der Versicherung bezahlt werden, da bist Du auf der sicheren Seite.
2) Produkthaftung:
Hier spielt die Reifenfreigabe eine Rolle. Wenn man Reifen fährt, die keine Freigabe für die S1000R haben, dann kann man keine Produkthaftungsübernahme vom Hersteller erwarten, d.h. man kann hier den Hersteller nicht verklagen, falls das Produkt Probleme macht. Aus meiner Sicht ist das bei den qualitativ hochwertigen Reifen heutzutage eher unrelevant.
Soweit die Theorie.
In der Praxis muss jeder selbst entscheiden, wie er es handhabt. Es kann natürlich sein, dass ein Reifen nicht zum Motorrad passt, da habe ich aber zu wenig Erfahrung, wie oft das heutzutage vorkommen kann. Das ist bei freigegebenen Reifen natürlich ausgeschlossen.
Wie seht ihr erfahrenen Biker das Thema ?
Ich z.B. bin nicht so ganz sportlich unterwegs und würde gerne einen Sporttourer, z.B. den Continental ContiRoadAttack 2 Evo testen.
Viele Grüße,
Gerd