ProViDa Gerichtstermin

Themen die sonst nirgendwo rein passen.

Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon InfirmieRR » 24.10.2018, 21:36

@ Oberfläche
Aus sicherer Quelle (Anwalt im Ruhestand,der des öfteren Mandanten wegen ProVida vertreten hat) kann ich dir sagen,Messungen von ProVida in Schräglage sind unzulässig.
Aber auch bei Geradeausfahrt können Argumente wie Reifentemperatur,Asphalttemperatur,Gang,Gasstellung,Wheelspin usw auch eine Rolle spielen........aber hier geht's ja eher um nen niedrigen Geschwindigkeitsbereich scratch
Aber das weiß dein Anwalt sicher auch winkG
Viel Erfolg,bin gespannt
Gruß Olli
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon uniqueAndreas » 25.10.2018, 12:33

Kajo hat geschrieben:
uniqueAndreas hat geschrieben:... Ich frage mich bei solchen Sachen eigentlich immer, wie das denn sein kann, dass man eine Verkehrsgefährdung vorgeworfen bekommt...

Lediglich eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im beschriebenen Beispiel reicht sicher nicht um auch noch eine Verkehrsgefährdung festzustellen. Dazu müsste schon eine tatsächliche Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers, zum Beispiel bei einem Überholvorgang, dazu kommen.

uniqueAndreas hat geschrieben:...das Verfolger Fahrzeug, welches ja kurzzeitig sogar schneller fahren muss um aufzuholen den Verkehr nicht gefährden sollte. Eigentlich müsste dieser Fahrer mindestens die gleiche Strafe bekommen :lol: Immerhin fährt er ja auch zu schnell! Das sollte mal einer versuchen anzuzeigen :lol: LG, Andy

Das kann man sich getrost sparen, da der "Motorradpolizist" in Ausübung seines Dienstes schneller fahren darf. Allerdings muss auch ein Polizeifahrzeug die Verhältnismäßigkeit, insbesondere unter Betrachtung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und gegebenenfalls eine Verfolgungsfahrt abbrechen.

Gruß Kajo


Hi Kajo,
ist sicherlich nicht ganz ernst gemeint.

Allerdings - wo bleibt da eigentlich der erzieherische Effekt. Wenn eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit keine Verkehrsgefährdung darstellt - warum wird dann der normale Verkehrsteilnehmer bestraft - der Polizist darf aber von Amtswegen trotzdem die Geschwindigkeitsbeschränkung übertreten. Hier wird mit zweierlei Mass gemessen und der erzieherische Effekt ist dann nicht mehr gegeben. Entweder die Geschwindigkeitsübertretung ist verkehrsgefährdend und darf von beiden nicht überschritten werden oder eben auch nicht geahnt werden.

Ach ja, habe vergessen der Polizist ist ja der bessere Fahrer. arbroller

LG,
Andreas winkG
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon oberflaeche.com » 25.10.2018, 13:06

Zweierlei Maß ist doch die Regel.

ich denke da z.B. an den Kauf von Diebesgut durch den Staat (gestohlene Steuer-CD's)

L.G.
Frank
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon Ändy » 25.10.2018, 14:44

Hallo Frank,

ich kann zum Thema leider gerade nichts beitragen.
Wollte dir nur mal sagen, dass ich hier (und auch in deinenn anderen Threads) bewundere, mit welcher Akribie du an das Thema ran gehst!

Ich hoffe das Beste für das Verfahren und positive Erkenntnisse für unser aller Zukunft mit der Rennleitung ;)

Viele Grüße,
Andreas
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon agentsmith1612 » 25.10.2018, 19:25

oberflaeche.com hat geschrieben:
z.B. Welchen Einfluss haben Profiltiefe und Reifenluftdruck auf das Tachosignal des ProViDa-Motorrades?
Kennt jemand einen Sachverständigen für Verkehrsüberwachung?
Wie gewinnt das Provida-Motorrad sein Geschwindigkeitssignal?
Aus der Raddrehzahl?
Auf welche Profiltiefe und auf welchen Reifen ist der Tacho geeicht?
Wie war die Profiltiefe zum Zeitpunkt der Messung?
Welcher Reifen wurde zum Zeitpunkt der Messung gefahren?
Welchen Luftdruck hatte das Motorrad zum Zeitpunkt der Messung?
Ist die Messung irgendwo belegt?
Gibt es einen Eichschein für das Gerät?
Welche Messanlage war im Polizeimotorrad verbaut?


Diese Fragen können auch noch gerne mit mehr oder weniger weiteren "Standardfragen" erweitert werden.
Wenn irgendeine Aufzeichnung von Wartung oder Reifendruck oder so präsentiert wird.
Wo steht das in Ihren Anweisungen, wer was dann wie zu prüfen hat?
Mit welchem Prüfmittel wurde das geprüft?
Ist das Prüfmittel kalibiert/geeicht, wenn ja wer hat das gemacht, darf der jenige das auch.
Ist der Fahrer des Providafahrzeugs darin unterwiesen/geschult, wenn ja wo ist der Nachweis darüber?
usw.
Ich kann mir noch mehr Fragen dazu ausdenken, ich kenne das jedes Jahr zur Genüge (aus einem ganz anderen Bereich, nur das ich da nicht der Fragensteller bin :-D)
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon Mariusz » 25.10.2018, 23:13

ich habe noch nie für ein ProVida gehalten , kostet im nachhinein 20,-€ wegen Anhaltezeichen mißachtet , aber so nah lass ich ihn erst garnicht kommen ... :mrgreen:


Du, du, du :shock: ... du bist ja ganz böser Bursche. So etwas machen wir doch nicht :roll:
Grüße Mariusz
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon Meister Lampe » 26.10.2018, 09:45

Mariusz hat geschrieben:
ich habe noch nie für ein ProVida gehalten , kostet im nachhinein 20,-€ wegen Anhaltezeichen mißachtet , aber so nah lass ich ihn erst garnicht kommen ... :mrgreen:


Du, du, du :shock: ... du bist ja ganz böser Bursche. So etwas machen wir doch nicht :roll:


Bleib mal immer schön an meinem Hinterrad , dann passiert dir nix ... :mrgreen:

Gruß Uwe Bild
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon Eifelbiker » 28.10.2018, 09:49

Meister Lampe hat geschrieben:
Mariusz hat geschrieben:
ich habe noch nie für ein ProVida gehalten , kostet im nachhinein 20,-€ wegen Anhaltezeichen mißachtet , aber so nah lass ich ihn erst garnicht kommen ... :mrgreen:


Du, du, du :shock: ... du bist ja ganz böser Bursche. So etwas machen wir doch nicht :roll:


Bleib mal immer schön an meinem Hinterrad , dann passiert dir nix ... :mrgreen:

Gruß Uwe Bild


Ich überhole dann lieber scratch In dem Fall ist die Flucht nach vorne dann doch die bessere Variante winkG

Btw. hatte ich ( bzw. wir da noch ein Kumpel mit einer Haya dabei war ) 1x so eine "Begegnung" auf einer hier sehr populären Bergstrecke. Oben auf eine Ziggi angehalten flatterte doch so´n Mensch ( allerdings mit grün weißer RT ) da an und motzte mit hochrotem Kopf da echt rum von wegen Geschwindigkeitslimit und da wäre ja überall nur 70 und wir wäre ja...bla, bla, bla.

Ich sagte dann nur .... erstens stimmt das nicht weil im oberen Teil 100 km/h erlaubt sind und zweitens ( wusste ja das der Mann nicht einmal ansatzweise an uns dran bleiben konnte ) ob er denn einen Videobeweis hätte für das was er uns so aufgeregt vorwirft.

Da isér wieder auf sein Bike gestiegen und gefahren ThumbUP Wann immer ich im Rückspiegel eine hektische und/oder schnelle RT oder Zivil K ( GT ) sehe denke ich an Provida weil die Jungs ganz gut ausgebildet sind und auch zumindest sehr zügig können.
Leider ist und bleibt es ein ewiges Katz und Maus Spiel und irgendwie fahren geschätzt 90% + zu schnell wenn auch oft nur 20-30 Km/h. Die NRW Jungs tun mir da leid , weil dort viel mehr geguckt wird scratch
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon uniqueAndreas » 28.12.2018, 16:36

Ich sagte dann nur .... erstens stimmt das nicht weil im oberen Teil 100 km/h erlaubt sind und zweitens ( wusste ja das der Mann nicht einmal ansatzweise an uns dran bleiben konnte ) ob er denn einen Videobeweis hätte für das was er uns so aufgeregt vorwirft.


:clap: Daraus folgt: einfach richtig Gas geben, damit ProViDa nicht hinterher kommt arbroller
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon oberflaeche.com » 03.04.2019, 08:50

So liebe Motorradfreunde:

Unser Staat, der den wir alle so lieben und dem wir vertrauen hat dann in dieser Sache das für sich beste Urteil gefällt:

„Das Verfahren wird eingestellt. Eine Ahndung ist nicht geboten. Ihre Auslagen müssen Sie selber tragen.“

Das ist kein Freispruch. Ich habe auch kein Widerspruchsrecht.

Es ging um 34 km/h da wäre eine Ahndung schon geboten.

Ich hatte beim Gerichtstermin auf Fehler beim Provida-Messverfahren hingewiesen, da dies die Höhe des Fahrzeuges für die Abstandsberechnung nutzt.
Die Höhe ist jedoch bei einem Motorrad nicht konstant.
Siehe Text unten.

Man hat jetzt festgestellt, dass man seit Jahren Motorradfahrer mit diesem Fehlerträchtigen Messverfahren unberechtigterweise zur Kasse gebeten hat, will dies aber gerne auch in Zukunft so weiter tun. Daher dieses Urteil.

Das ist für mich erst mal ok, alle anderen Motorradfahrer werden mit diesem Fehlerträchtigen Messverfahren aber weiter zur Kasse gebeten.

Hier mein Textentwurf für den Rechtsanwalt:

Die Fahrzeughöhe

Wird bei der Auswertung des Videos davon ausgegangen, dass die Fahrzeughöhe konstant ist?
Falls ja, dem ist nicht so.
Es gibt viele Faktoren, welche die Fahrzeughöhe während der Fahrt beeinflussen:
Beschleunigungs- oder Bremsvorgänge, die Sitzposition und das Gewicht des Fahrers, die Topografie der Fahrbahn und nicht zuletzt die Abstimmung des Federungs- und Dämpfungselemente.

Beschleunigungs- oder Bremsvorgänge
Die folgenden Bilder zeigen eine Husqvarna 701 auf einem Rollenprüfstand.
Interessant dabei ist, wie sich die Fahrzeughöhe alleine durch Beschleunigung bzw. Verzögerung verändert.

Bild fehlt, daher der Link zum Video:
(Alle Bilder stammen aus diesem Video)

https://youtu.be/G2SZUE_E4n8

Die Bildausschnitte wurden so gewählt, dass die Fahrtrichtungsanzeiger mit höchst möglicher Auflösung zu sehen sind.

Bild 1 zeigt das Fahrzeug bei konstanter Geschwindigkeit (Bild fehlt)

Die Gehäuse der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) haben eine Höhe von 29 mm.
Die Kameraposition ist fest. Im Bild 1 liegt der hintere rechte Fahrtrichtungsanzeiger mit seiner Oberkante knapp unter der Oberkante der Segmentabdichtung des Rolltores.
Die Mitte der Kameralinse liegt auf einer geraden Linie (nicht Höhe) mit der Oberkante der Segmentabdichtung. Diese Linie wird beim Bewegen des Krades durchschnitten.

Bild 2 zeigt das Fahrzeug beim Beschleunigen auf der Rolle (Bild fehlt)

Der Fahrtrichtungsanzeiger steht nun mit seiner Oberkante deutlich über der Oberkante der Segmentabdichtung des Rolltores.
Da das Gehäuse des Fahrtrichtungsanzeigers eine Höhe von 29 mm hat, kann man jetzt mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich das Fahrzeugheck mindestens um 29 mm, vermutlich aber eher um 40 mm angehoben hat. Und das, obwohl das Fahrzeug auf dem Prüfstand mit Hilfe von Zurrgurten, welche man zur Ladungssicherung verwendet, verspannt ist.

Welche Auswirkungen hat eine Veränderung der Fahrzeughöhe um 40 mm hinsichtlich der Bestimmung des Abstandes?
(Annäherungsproblem)

Angenommener Fall: Das ProViDa-Motorrad nähert sich dem vorausfahrenden Krad an, müsste das vorausfahrende Krad im Video größer bzw. höher werden. Das würde dann herausgerechnet.
Verringert sich jetzt aber gleichzeitig die Höhe des Vorausfahrenden durch o.g. Fahrdynamik, so würde das Vorausfahrende Krad mit konstanter Höhe im Video erscheinen und bei der Auswertung würde man von einem konstanten Abstand ausgehen, obwohl Annäherung stattfindet, also die Geschwindigkeit zu hoch einschätzen.

Die Sitzposition des Fahrers
Im Gegensatz zu fast allen anderen Krad-Typen, bei denen die Sitzposition des Fahrers konstruktiv bedingt vorgegeben ist, nimmt ein Enduro- bzw. Supermoto-Krad eine Sonderstellung ein:

Um eben gerade die fahrdynamischen Veränderungen (unterschiedlich starke Belastung von Vorder-bzw. Hinterrad) nutzen zu können, ist die Sitzbank an einer Enduro/Supermoto durchgehend ausgeführt.
Sitzt der Fahrer sehr weit vorne, so sind das Vorderrad und seine Federelemente stärker belastet als das Hinterrad.
Sitzt der Fahrer weiter hinten, so belastet er das Hinterrad stärker.

Das Gewicht des Fahrers
Mein persönliches Gewicht liegt fahrfertig, also in kompletter Montur mit Kleidung und Helm bei ca. 110 kg.
Die Werksabstimmung eines Motorrades ist aber auf ein Durchschnittsgewicht von 80 kg ausgerichtet.
Dadurch sind die Feder- und Dämpfungselemente für mein Gewicht viel zu weich und das Fahrzeug federt überdurchschnittlich weit ein bzw. aus.

Die Topografie der Fahrbahn
Um Einflüsse der Fahrbahntopografie auf die Höhe eines Motorrades zu verstehen, muss man die Extreme betrachten.
Das Durchfahren von Fahrbahnsenken kann ein Fahrwerk, insbesondere mit einem zu schweren Fahrer, im Extremfall bis zum Anschlag einfedern lassen.
Fährt das Krad jedoch über eine Kuppe, so kann das Fahrwerk wieder im Extremfall komplett ausfedern.
Das kann sogar zum Abheben des Fahrzeuges führen.
Dabei ändert sich selbstverständlich auch die Fahrzeughöhe.
Im Falle einer Enduro/Supermoto sind die Federwege vorn 215 mm und hinten 250 mm.
Die Topografie der Fahrbahn kann sich also über die geänderte Fahrzeughöhe zu Ungunsten eines Beschuldigten auswirken.

Die Fahrzeughöhe bzw. Sitzhöhe und Federwege
Enduro / Supermoto Kräder haben zum Beispiel eine Sitzhöhe von unbelastet 950 mm und Federwege von 300 mm. Ein Sportmotorrad (BMW S1000R) hat dagegen eine Sitzhöhe von 814 mm und Federwege von 120 mm.
Bei Enduro/Supermoto-Fahrzeugen haben die langen Federwege sehr starken Einfluss auf die Fahrzeughöhe.

Vielleicht hilft das anderen Motorradfahrern in einer ähnlichen Situation.
L.G.
Frank
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon herbyei » 03.04.2019, 10:38

.
frank, wenn man sich damit auseinandersetzt kommen viele möglichkeiten der einrede die man einbringen kann. im vidista-verfahren mit der fahrzeughöhe wie du detailliert aufgezeigt hast, kommt sehr oft und trifft in der regel auf alle kraftfahrzeuge zu. deine arbeit die du da hingesteckt hast, führte dann zur einstellung. prima.
da du deine einrede zur verfügung stellst, soll jedoch kein freibrief für andere sein. denn es gibt AG die wie bei dir einstellen und sagen dass das messergebnis nicht verwertbar sei, es gibt aber auch gerichte und einige sind bekannt dafür (z.b. OLG Hamm) dass das messergebnis dann mit einem höheren toleranzabzug belegt wird.

und bitte acht geben, heute ist wieder blitzmarathon angesagt.
Viele Grüße Herb

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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon TecCreator » 03.04.2019, 12:26

herbyei hat geschrieben:und bitte acht geben, heute ist wieder blitzmarathon angesagt.


Und das bedeutet was? Stehen die Blitzer sonst ungenutzt in der Ecke?
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Re: ProViDa Gerichtstermin

Beitragvon herbyei » 03.04.2019, 15:38

TecCreator hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:und bitte acht geben, heute ist wieder blitzmarathon angesagt.


Und das bedeutet was? Stehen die Blitzer sonst ungenutzt in der Ecke?



sag bloß du hast noch nie davon gehört? der blitzmarathon wird in vielen bundesländern, auch bei dir in BW, jährlich durchgeführt, siehe z.b. Blitzmarathon 2019
Viele Grüße Herb

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