Re: Betrug auf Kleinanzeigen
Verfasst: 08.12.2017, 17:24
Hallo,
@7ibe
...Sicher ist nur Bargeld oder auf Rechnung bezahlen. Bei privatanbieter in Kleinanzeigen leider wohl nur Bargeld und Abholung...
Da gebe ich dir Recht,dass wäre die optimale Lösung,nur leider nicht immer machbar.....
Das von Dir angesprochene Urteil bezieht sich gerade auf den umgekehrten Fall von Betrug.Nämlich wenn ich bei Dir was bestelle,es mit PayPal bezahle und nach dem ich die Ware erhalten habe,mein Geld über PayPal zurück fordere.
Dann habe ich Ware und Geld.
Jetzt kannst Du als Verkäufer gerichtlich gegen mich vorgehen,zu Recht wie ich finde.
Zitate aus dem Urteil:
"Das heißt auch bisher galt theoretisch: Völlig egal, ob Paypal Geld zurückerstattet hat oder nicht – wenn der Kunde zu Unrecht Geld zurückgefordert hat, hätte der Verkäufer seine Forderung gerichtlich durchsetzen können."
oder
"...dass sie ihr Geld einklagen dürfen, wenn der Kunde unberechtigt oder gar betrügerisch Geld über den Paypal Käuferschutz einfordert."
oder
"Der Verbraucher bleibt von der Entscheidung völlig unberührt, denn er bekommt weiterhin von Paypal sein Geld zurück – und braucht nichts zu befürchten, wenn er seine Forderung zu recht geltend gemacht hat."
Wenn ich aber bei Dir etwas bezahle und gar nichts bekomme,ändert sich lt.dem Urteil gar nichts,dann greift der PayPal Käuferschutz.
Kriminelle bzw. unseriöse Verkäufer werden sich deshalb nicht auf PayPal o.ä. einlassen.
@Sx1xR
Viel Glück!Vielleicht bekommst Du dein Geld irgendwie zurück....
Mfg geggo
@7ibe
...Sicher ist nur Bargeld oder auf Rechnung bezahlen. Bei privatanbieter in Kleinanzeigen leider wohl nur Bargeld und Abholung...
Da gebe ich dir Recht,dass wäre die optimale Lösung,nur leider nicht immer machbar.....
Das von Dir angesprochene Urteil bezieht sich gerade auf den umgekehrten Fall von Betrug.Nämlich wenn ich bei Dir was bestelle,es mit PayPal bezahle und nach dem ich die Ware erhalten habe,mein Geld über PayPal zurück fordere.
Dann habe ich Ware und Geld.
Jetzt kannst Du als Verkäufer gerichtlich gegen mich vorgehen,zu Recht wie ich finde.
Zitate aus dem Urteil:
"Das heißt auch bisher galt theoretisch: Völlig egal, ob Paypal Geld zurückerstattet hat oder nicht – wenn der Kunde zu Unrecht Geld zurückgefordert hat, hätte der Verkäufer seine Forderung gerichtlich durchsetzen können."
oder
"...dass sie ihr Geld einklagen dürfen, wenn der Kunde unberechtigt oder gar betrügerisch Geld über den Paypal Käuferschutz einfordert."
oder
"Der Verbraucher bleibt von der Entscheidung völlig unberührt, denn er bekommt weiterhin von Paypal sein Geld zurück – und braucht nichts zu befürchten, wenn er seine Forderung zu recht geltend gemacht hat."
Wenn ich aber bei Dir etwas bezahle und gar nichts bekomme,ändert sich lt.dem Urteil gar nichts,dann greift der PayPal Käuferschutz.
Kriminelle bzw. unseriöse Verkäufer werden sich deshalb nicht auf PayPal o.ä. einlassen.
@Sx1xR
Viel Glück!Vielleicht bekommst Du dein Geld irgendwie zurück....
Mfg geggo