ABE nur eine Erlaubt ?

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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Platinchen » 28.09.2019, 14:21

Danke für die Antworten , eine Rechtschutzversicherung habe ich :clap: Nun die Frage zum weiteren Vorgehen ? Soll ich jetzt beim Tüv Termin am Dienstag die ABE´s eintragen lassen und den Zettel den ich dem Tüv vorlegen muss und der den dann bestätigen muss und ich den dann bis 15.10 an die Polizeiinspektion Dinkelsbühl zurück senden muss so vorgehen ? Oder direkt zum Rechtsanwalt der soll das regeln
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Sandie » 28.09.2019, 14:42

Ich würde direkt zum Anwalt gehen.
Die Eintragung ist natürlich mit Kosten verbunden. Kannst dir sparen.
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Dinoz » 28.09.2019, 14:52

Montag zum Anwalt, dann kannste Dienstag immer noch zum TÜV, falls der Anwalt sagt: Machen.
Gruß Dinoz, der mit der Schwatten tanzt!
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon R-Techi » 28.09.2019, 14:58

Vielleicht zeigst du den Zettel mal deinem TÜV-Prüfer und lässt dir das von der TÜV-Seite aus erklären. Der kennt sich ja mit Sicherheit damit aus, kann dir fundiert Auskunft geben (wenn's ganz gut läuft ruft der Prüfer mal bei der Polizei an).
Danach wie folgt:
Kleiner Dienstweg: mit dem gesicherten Wissen bei der Polizei anrufen und klären (ansonsten großer Dienstweg)
Großer Dienstweg: RSV kontaktieren, Deckungszusage, RA deines Vertrauens, Einspruch ... Klage ...
Welchen Dienstweg du wählst, bleibt dir überlassen.
Oder abschenken und Vorgehen der Polizei akzeptieren.

Denk auch daran, wenn Teile (auch mit ABE) beim TÜV abgenommen werden (Änderungsabnahme), musst du dann im nächsten Step zur Zulassungsstelle und da werden die Papiere berichtigt (neue Zulassung ausgestellt). Kostet alles Mühe und Geld.
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon herbyei » 28.09.2019, 19:34

.
@Platinchen: überstürze mal nicht gleich, es ist zunächst noch ausreichend Zeit. Kann Dir am Montag vormittag mehr berichten, hab bereits entsprechende Kontakte genutzt und es wurde bestätigt wie bereits vorher schon geschrieben, es fehlt aber noch eine Stellungnahme und die bekomm ich am Montag.
Viele Grüße Herb

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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Platinchen » 29.09.2019, 03:54

Danke , schon mal im voraus für die Info´s ! Werde weiter berichten was der Tüv Prüfer am Dienstag spricht .
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon herbyei » 30.09.2019, 11:34

.
Das eben geführte Gespräch war sehr aufschlussreich und betrifft alle KFZ die für nachträglich angebrachte Zubehörteile eine ABE haben.
Anhand des Beispiels der Wunderlich-Lenkererhöhung 90842 will ich diesen juristisch und verkehrspolitischen Irrweg erläutern, den derzeit der Fahrer/Halter ausbaden muss.

Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich so oder ähnlich drin steht: Die Verwendung des unter Punkt1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig.

Dann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat. Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manch Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.

Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.
Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.

Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen. Auch gäbe es den Weg das damit behaftete Ordnungsgeld juristisch anzugehen, was mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll wäre, wenn ein gewiefter RA das grundlegend angeht.

Demnach müßte bei Platinchen in einer der beiden ABE's eine solche Begrenzung vorhanden sein und über die dürfte der Ordnungshüter auch aufgeklärt haben, dass es sich nicht generell darauf bezieht dass nur eine ABE erlaubt sei, sondern nur dann eine ABE erlaubt ist, wenn drin seht "ansonsten serienmäßig".
Viele Grüße Herb

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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Masterdark » 30.09.2019, 14:33

Danke Herb !

Die ABE für z.B. die langen SYNTO Brems/Kupplungs- Hebel von ABM lautet wie folgt:

....
Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für
erforderlich gehalten. Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder

- von dem serienmäßigen Zustand abweichen
.....

Somit auch zum TÜV sobald ein weiteres Teil mit ABE getauscht...
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Stratos-Schorsch » 30.09.2019, 15:12

Danke Herb für deine ausführliche Recherche!

Ganz unlustig wird's z. B. bei Ilmberger Carbonteilen wie Rahmen und Schwingenabdeckung, da dort nur innen die Kennzeichnung vorhanden ist!
Also müsste man vor der Montage zum TÜV und die Teile vorzeigen, dann kleben und nochmal hin :ahh:

Hab zwar die letzten 6,5 Jahre keine ABE gebraucht, auch nicht beim TÜV, aber trotzdem sehr kurios!

Gruß Jörg
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Platinchen » 30.09.2019, 16:27

Danke Herbyei ! So hat es der Fachkundige Rechtsanwalt am Telefon erklärt ! Auch wenn ich mit den ABE´s alles in Ordnung wäre , dann müsste ich vor Gericht gehen um mein Geld zurück bekommen :ahh: Und ob des dann meine Rechtsschutzversicherung unterstütz das ist ein ander Fall . Also ich laß die ABE´s eintragen beim Tüv Besuch und hoffe das dann alles bestens ist scratch
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon herbyei » 30.09.2019, 16:57

.
@Platinchen: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt so was, der Anwalt muss es nur entsprechend begründen. Letztendlich Deine Entscheidung wie damit umgehst. Alles bestens? Kann es eigentlich nicht, denn wenn Zubehörbremsbeläge drin hast, wie willst die eintragen lassen? Die haben zwar eine ECE-R90-Regelung, aber in D eine ABE und solltest Dein Moped mal verkaufen und würdest wieder auf Originalteile rüsten, musst die Teile austragen lassen.
Aber teil mir noch mit, welche Hebel (Marke, Typ) verbaut hast, denn die müssten es bei Dir sein, die so einen Passus in der ABE drin haben, denn bei Ilmberger ist es bei der Radabdeckung nicht.

@Dirk, Problem soll auch beim TÜV liegen, da es keine Vereinheitlichung und Zuständigkeit gibt und die ABE's mal so und mal so erstellt werden. Meine ABM Synto Evo haben in der ABE keinen solchen Passus drin stehen wie bei Dir.

Für mich steht ein - und da bin ich hartnäckiger - Gespräch mit einem Hersteller für nächste Woche an, was durchaus auch beim KBA enden kann. Zukünftig ist der Austausch untereinander nicht nur in Bezug auf Teile und Anbau, sondern auch was in der ABE drin steht, wichtig.
Viele Grüße Herb

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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon JuMei1965 » 30.09.2019, 18:15

herbyei hat geschrieben:.
@Dirk, Problem soll auch beim TÜV liegen, da es keine Vereinheitlichung und Zuständigkeit gibt und die ABE's mal so und mal so erstellt werden. Meine ABM Synto Evo haben in der ABE keinen solchen Passus drin stehen wie bei Dir.
.

@herbye Wenn Du Dich da nicht irrst. Wie weiter oben auch schon von Masterdark zitiert aus der ABE (Abschnitt 4 des enthaltenen Gutachtens) der ABM Hebel synto, synto EVO, synto RACE.... (habe die Hebel selber montiert)
Masterdark hat geschrieben:Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für
erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
- von dem serienmäßigen Zustand abweichen

= das Selbe nur mit anderen Worten
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon herbyei » 30.09.2019, 18:27

.
Jürgen, da irr ich mich nicht, ABM hat vorhin selber eingeräumt dass es zeitlich mehrere ABE's von den Hebeln gibt und zu dem Passus wie bei Dirk dies erst selber nochmals überprüft werden müsste. Bleibe aber auch hier dran.
Viele Grüße Herb

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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon Meister Lampe » 30.09.2019, 18:42

Stratos-Schorsch hat geschrieben:Danke Herb für deine ausführliche Recherche!

Ganz unlustig wird's z. B. bei Ilmberger Carbonteilen wie Rahmen und Schwingenabdeckung, da dort nur innen die Kennzeichnung vorhanden ist!
Also müsste man vor der Montage zum TÜV und die Teile vorzeigen, dann kleben und nochmal hin :ahh:

Hab zwar die letzten 6,5 Jahre keine ABE gebraucht, auch nicht beim TÜV, aber trotzdem sehr kurios!

Gruß Jörg


Du brauchst auch nicht für jedes Teil eine ABE und nicht alles muß eingetragen werden , der Schwingen- und Rahmenschutz muß nicht eingetragen werden , ebenso die anderen Sturzpads für Rahmen und Motor .

Auch ein zusätzlicher Soziahaltegriff darf zusätzlich montiert werden , solange der Originale auch vorhanden ist , dein TÜV Mann weiß was nicht eingetragen werden muß und so verbaut werden darf ... ;-)

Auch dein Kennzeichenhalter ist frei ... ;-)

Gruß Uwe Bild
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Re: ABE nur eine Erlaubt ?

Beitragvon JuMei1965 » 30.09.2019, 18:51

herbyei hat geschrieben:.
Jürgen, da irr ich mich nicht, ABM hat vorhin selber eingeräumt dass es zeitlich mehrere ABE's von den Hebeln gibt und zu dem Passus wie bei Dirk dies erst selber nochmals überprüft werden müsste. Bleibe aber auch hier dran.


Jo, stimmt ist mir auch bekannt, habe mir deswegen die letzte Fassung eben noch heruntergeladen. Zu mindestens auf der von ABM zu Download bereitgestellten Fassung der ABE 91118 (Nachtrag 11 / Stand 23.08.19) ist der Passus noch enthalten.
Gruß, Jürgen
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