Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verlassen

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Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verlassen

Beitragvon RRwolli » 21.08.2015, 19:37

ist mir heute so geschehen. Als ich dort angekommen bin habe ich mich dort angemeldet zur HU. Nachdem ich bezahlt habe wurde mir gesagt ich solle am Mopped auf den TÜV Prüfer warten. Nach kurzer Zeit kam dann jemand in Lederjacke und Helm auf der Rübe zu mir und stellte sich als TÜV Prüfer vor. Ich sollte nach vorne gehen und er macht eine Testfahrt. Er fährt los und verlässt mit dem Mopped das Gelände des TÜV's. In über 20 Jahren Mopped fahren und einigen TÜV Besuchen dort kannte ich es nur das der Prüfer einmal um die Halle gefahren ist. Nach gefühlten 4-5 Minuten kam mir der Gedanke das könnte auch jeder Hinz und Kunz gewesen sein der sich als TÜV Prüfer vorstellte, bin dann wieder in die Annahmestelle und hab mal nachgefragt seit wann es denn üblich ist das Gelände zu verlassen. Als Antwort bekam ich, "Das machen wir schon lange". Vor drei Jahren war das noch nicht der Fall bei der letzten Untersuchung. Der Holzbock kam dann wieder und ich habe den erstmal zurechtgewiesen was das sollte. Machen wir immer kam als Antwort. Dann weisen Sie sich Bitte vorher richtig aus das ich erkennen kann das Sie vom TÜV sind kam von mir. Nebenbei lief der Laptimer. An den Tasten hat er dann auch rumgespielt. Hab dann erstmal den Motor abgestellt, das gefiel Ihm auch nicht weil er den Abgastest machen wollte. Ok, Motor wieder an, dann hat er erstmal die Daten in den Compi eingeben, in der Zeit sind bestimmt viermal die Lüfter angesprungen. Test bestanden. Dann ging es zur Lichtanlage. Test nicht bestanden. Abblendlicht ist zu hoch und das Standlicht leuchtet Blau und noch irgendetwas mit Hell/Dunkel. Bremsbeläge in Ordnung. Fussrastenanlage wäre nicht eingetragen, muss auch nicht sagte Ich. Doch die muss im Schein stehen. Nee, es reicht auch eine Bescheinigung. Habe ich Ihm dann gezeigt und das Thema war durch. Jetzt holt er einen Zollstock und misst die Breite des Nummernschildes. Nachgefragt warum kam als Antwort, er hätte den Abstand der Blinker gemessen, der müsse mindesten 180 mm sein. Hab Ihn dann gefragt ob er nicht wüsste das das schmalste zugelassene Kennzeichen für Motorräder in Deutschland 180 mm beträgt und somit die Blinker weit genug auseinander sind und das reine Schikane von Ihm ist. Die PUIG Scheibe wurde dann auch als Mangel festgestellt und die Plakette würde ich bei einer Nachuntersuchung bekommen. Ok, bei der Prüfstelle mit Sicherheit nicht habe ich noch gesagt und bin dann gefahren. Jetzt zurück zu meiner Frage ob das erlaubt ist das der TÜV Prüfer so eine ausgedehnte Testfahrt machen darf. Wie sieht das Versicherungstechnisch aus.

Gruß
Wolfgang
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon DerKausD » 21.08.2015, 19:52

Moin!

Umfang der Probefahrt ist Ermessenssache des Prüfers.

Mal ehrlich, welcher Prüfer kann sich ein Bild vom Zustand des Bocks bei Umrundung der Prüfhalle machen?

Hast verloren, da kannst Du beim nächsten Mal nur woanderwärts hinfahren.

Sei Ihnen doch der Spaß gegönnt.......


Und nun los, prügelt mich! :D
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon 299Kmh » 21.08.2015, 19:57

Also als ich beim Tüv war, ist er auch Probefahrt gefahren ca.15 min lang ich fand das Normal zudem kannte ich ihn ja schon als Tüvbeamten ;-) hat die Bremse beanstandet(hintere)und ich bekam die Plakette trotzdem,weil ich ihm hoch Heilig versprochen habe bei der nächsten Inspektion machen zulassen.
Kaufe ein "E" und löse auf:B-R-A-T-W-U-R-S-T
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon herbyei » 22.08.2015, 08:08

ernesto81 hat geschrieben:Sollte während der HU etwas an deinem Fahrzeug beschädigt werden, kriegst du es natürlich ersetzt.



jein. sollte der damit einen unfall verursachen, müssen die die kosten und nachteile erstatten/ausgleichen.
problematisch ist es, wenn dieser z.b. in ein schlagloch fährt und es tritt ein folgeereignis auf und wenn dann behauptet wird, dass das schadensereignis nicht ursächlich für den entstandenen schaden war. dann bist du in der beweispflicht, was meist nur mit sachverständigen geht. - oft ein problem bei fahrzeugen in der werkstatt mit probefahrt, gilt auch beim tüv.

wenn der tüv mit meinem fahrzeug den hof verlassen sollte, dann wäre das dort zum letztenmal. man hat doch schon ein blödes bauchgefühl, wenn dieser sich nur auf dem hof befindet, fährt und bremst, da könnte es ihn auch schon hinlegen. da nützt es auch nichts dass alles repariert wird, denn man hat immer ein s. gefühl, vor allem wenn das baby gehegt und geplegt wird und keine kratzer, etc. hatte oder sich um ein teures oder gar sehr seltenes stück handelt.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Nappi » 22.08.2015, 09:56

Meine Freundin ist froh ,wenn der Prüfer sich die Zeit nimmt ,und die 200 ps Semmel auf Sachen hin prüft die ihr nicht auffallen. Leider gibt es auch Prüfer die fahren gar nicht und die Prüfung gipfelt in Diskussionen über Reifenfreigaben,oder E-Zeichen auf Blinkern oder Spiegeln.Die Inspektionen macht ihr Gärtner (zwar nach besten Wissen und Gewissen) aber das sie die RR nach dem Service mit Reifenwechsel vom Freundlichen mit falsch herum aufgezogenem VR wiederbekam fiel auch nur dem Tüv auf.Ein gewissenhafter Check ohne Verkaufsabsicht für 80€ sollte bei den heutigen Werkstattpreisen doch eigentlich ein Schnäppchen sein.
Tüv ohne Probefahrt gibt es ja auch,...aber dann muß sie in die Werkstatt,da fährt dann vielleicht der Meister ne Runde auf dem HR mit kaltem Motor um den Block,und sie zahlt das doppelte, und kriegt immer schöne neue Beläge.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon ZX12RWürger » 22.08.2015, 11:50

@RRWolli:
Meinst du nicht, du hast mit deiner (gespielten oder auch nicht) Aufregerei Massgeblich zum durchfallen beigetragen?
Aus deinem beschriebenen kann ich nicht eine Unregelmässigkeit des Prüfers erkennen.
Und wenn du Anbauteile dran hast und die nicht eingetragen sind hast du eben die ABE mit zuführen, war doch auch schon immer so...
Gruß, ZX12R Würger
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Johannes » 22.08.2015, 11:55

ernesto81 hat geschrieben:Anlage VIIIa zur StVZO sagt:
"Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten."

...

Gruß


Der Auszug bezieht sich aber nicht auf die Probefahrt bei Motorrädern. Er is eher als "Initialisierungsfahrt" zu sehn, bei der das Fahrzeug ABS, ESP, aktive Lenkung usw. prüft und ggf. die Warnleuchte im Kombiinsturment eine Fehlermeldung anzeigt bzw. die Kotrollleuchte ausgeht (ok, das is meistens beim Motorrad so). Bei Motorrädern prüft man dagegen vorwiegend die Bremsanlage auf Wirkung. Dazu dann eben auch das Fahrverhalten, wo man z. B. ein defektes Lenkkopflager feststellen kann (Fzg. fährt stur geradeaus oder knickt bei Kurvenfahrt ein).
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Steffen 2.0 » 22.08.2015, 12:26

ZX12RWürger hat geschrieben:@RRWolli:
Meinst du nicht, du hast mit deiner (gespielten oder auch nicht) Aufregerei Massgeblich zum durchfallen beigetragen?
Aus deinem beschriebenen kann ich nicht eine Unregelmässigkeit des Prüfers erkennen.
Und wenn du Anbauteile dran hast und die nicht eingetragen sind hast du eben die ABE mit zuführen, war doch auch schon immer so...
Gruß, ZX12R Würger


Auch das Motorrad anlassen, wenn das kalt ist kommst du nicht durch die AU!
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon BlaueS1R » 22.08.2015, 12:51

RRwolli hat geschrieben:......... Ich sollte nach vorne gehen und er macht eine Testfahrt. Er fährt los und verlässt mit dem Mopped das Gelände des TÜV's. ...................Nach gefühlten 4-5 Minuten kam mir der Gedanke das könnte auch jeder Hinz und Kunz gewesen sein der sich als TÜV Prüfer vorstellte, bin dann wieder in die Annahmestelle und hab mal nachgefragt seit wann es denn üblich ist das Gelände zu verlassen. Als Antwort bekam ich, "Das machen wir schon lange". Vor drei Jahren war das noch nicht der Fall bei der letzten Untersuchung. ..............

Gruß
Wolfgang


Probefahrten für Neuzulassung ab April 2012 sind Mitte 2012 eingeführt worden.

Demnach dürfte die praktische Probefahrt bei einer fälligen HU frühestens ab 2014 bzw. 2015 (PKW) erfolgt sein.


Zitat vom TÜV Süd:
Probefahrt

Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Probefahrt. Der Sachverständige übernimmt die Probefahrt mit mindestens 8 km/h. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung.

Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Peti » 27.08.2015, 12:38

Was ist denn, wenn man im Versicherungsvertrag die Solofahrer-Klausel drin hat?
Immerhin ist der Typ ja nicht meine Frau oder mein Kumpel.
Nach meinem Verständnis darf der das private TÜV-Gelände nicht verlassen.
Grüße, Peter

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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Johannes » 27.08.2015, 12:49

Peti hat geschrieben:Was ist denn, wenn man im Versicherungsvertrag die Solofahrer-Klausel drin hat?
Immerhin ist der Typ ja nicht meine Frau oder mein Kumpel.
Nach meinem Verständnis darf der das private TÜV-Gelände nicht verlassen.


Für den Fall der Fälle greift dann die Versicherung des Prüfers bzw. der Prüforganisation.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon robii » 27.08.2015, 13:22

Peti hat geschrieben:Was ist denn, wenn man im Versicherungsvertrag die Solofahrer-Klausel drin hat?
Immerhin ist der Typ ja nicht meine Frau oder mein Kumpel.
Nach meinem Verständnis darf der das private TÜV-Gelände nicht verlassen.



Auch wenn der TUV Mann nicht als Fahrer eingetragen ist, ginge der Versicherungs­schutz nicht verloren. Schlimmstenfalls kann der Versicherer Beitrag nachberechnen und kassieren. Das passiert aber nur, wenn der VN beim Antrag geschummelt hat und weitere Fahrer nur deshalb nicht genannt hat, um einen guenstigeren Beitrag zu erhalten.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Kajo » 27.08.2015, 13:32

Johannes hat geschrieben:... Für den Fall der Fälle greift dann die Versicherung des Prüfers bzw. der Prüforganisation.


So ist das und wenn in der Werkstatt das Motorrad von der Hebebühne fällt, haftet auch die Werkstatt bzw. die Versicherung der Werkstatt.

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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon krulli#10 » 27.08.2015, 13:56

"Geduldete" Ausnahmen der im Versicherungsschein genannten Fahrer: immer, wenn eine andere (i.d.R. berufsständische) Versicherung greift.

Das soll heißen:
- TÜV-Prüfer (haben für so etwas eine entsprechende Haftpflicht)
- Kfz-Werkstatt, Stichwort Hol- und Bringservice, Probefahrten etc. (ebenfalls über Handel-/Handwerkversicherung abgesichert)
- Hotelpagen (die das Fahrzeug ggf. auf den Hotelparkplatz verbringen, in der Hotelhaftpflicht absicherbar)
- Kaufinteressenten auf Probefahrten (Nachweispflicht liegt beim VN -> Verkaufsinserat, welches natürlich datummäßig vor dem Unfall geschaltet sein musste ist da hilfreich)
- Polizeibeamte, die das Fahrzeug ggf. sicherstellen

was anderes fällt mir gerade nicht ein.

das sind die generell genehmigten Abweichungen.

Wenn ein andere Person wie im Schein genannt damit fährt (fällt ja eigentlich nur auf, wenn es einen Unfall gab), muss die Versicherung trotzdem zahlen, hat aber gleichzeitig Anspruch auf die höhere Versicherungsprämie (rückwirkend bis Jahres-/Saisonanfang), die fällig wäre, wenn von vornherein die andere Person mit als Fahrer benannt wurde.
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Re: Darf der TÜV-Prüfer das Gelände zu einer Testfahrt verla

Beitragvon Peti » 27.08.2015, 14:28

krulli#10 hat geschrieben:"Geduldete" Ausnahmen der im Versicherungsschein genannten Fahrer: immer, wenn eine andere (i.d.R. berufsständische) Versicherung greift.

Das soll heißen:
- TÜV-Prüfer (haben für so etwas eine entsprechende Haftpflicht)
- Kfz-Werkstatt, Stichwort Hol- und Bringservice, Probefahrten etc. (ebenfalls über Handel-/Handwerkversicherung abgesichert)
- Hotelpagen (die das Fahrzeug ggf. auf den Hotelparkplatz verbringen, in der Hotelhaftpflicht absicherbar)
- Kaufinteressenten auf Probefahrten (Nachweispflicht liegt beim VN -> Verkaufsinserat, welches natürlich datummäßig vor dem Unfall geschaltet sein musste ist da hilfreich)
- Polizeibeamte, die das Fahrzeug ggf. sicherstellen

was anderes fällt mir gerade nicht ein.

das sind die generell genehmigten Abweichungen.

Wenn ein andere Person wie im Schein genannt damit fährt (fällt ja eigentlich nur auf, wenn es einen Unfall gab), muss die Versicherung trotzdem zahlen, hat aber gleichzeitig Anspruch auf die höhere Versicherungsprämie (rückwirkend bis Jahres-/Saisonanfang), die fällig wäre, wenn von vornherein die andere Person mit als Fahrer benannt wurde.

Aha, ok danke!
Dass die Versicherung zahlen muss, war irgendwo schon klar.
Aber natürlich will niemand quasi unverschuldet im Nachhinein durch Nachzahlungen finanziell belangt werden.
Aber dann ist ja gut.
Grüße, Peter

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