andi76 hat geschrieben:Ich war jetzt bei der Polizei und habe nachgefragt. Es ist leider tatsächlich so dass man die COC Bescheinigung immer mitführen muss, falls man ein M Paket mit Carbonfelgen und 200ter Hinterreifen fährt. Im Fahrzeug Schein ist nur der 190iger der Standard RR eingetragen. Die 200ter Größe wollte mir das Landratsamt nicht eintragen obwohl ich extra nochmal hingefahren bin.
Hättest mal nach der gesetzlichen Grundlage gefragt, dann wären die mit Deinem Anliegen ins straucheln geraten.
Ein evtl. mitführen der Übereinstimmungsbescheinigung wäre nur für Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 FZV gegeben, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind.
Fahrzeuge die im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden, müssen gemäß § 3 Abs, 1 FZV zugelassen sein und es ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach § 11 Abs. 6 FZV mitzuführen.
Interessanter wäre die Antwort gewesen, wie sie die COC-Bescheinung abfragen. Dann hättest erkannt wo das Problem liegt - nicht bei Dir. Denn was die teilweise nicht können, wissen oder wollen, versuchen sie auf Dich abzuwälzen, in dem sie Dir sagen, Du sollst die COC-Bescheinung mitführen, wofür es keine Grundlage gibt.