Schaltumkehrung standardrastenanlage

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Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon 4erramses » 22.10.2015, 17:25

Hallo Forum Mitglieder,

da ich meine S1000RR Bj. 2015 noch nicht geliefert bekommen habe und gleich mal nachfragen wollte.

Ist es möglich mit der Standardfußrastenanlage der BMW eine Schaltumkehrung zu machen?

Danke für die Info
Lg Roland
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon JoWiCo » 22.10.2015, 17:37

yepp
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon RRoland » 23.10.2015, 09:47

Noch dazu super einfach und schnell.
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Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon philipp0911 » 23.10.2015, 12:26

Prüfen die Grünen sowas bei ner Kontrolle? Und was Is die Strafe wenn se einen erwischen?
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon realmic » 23.10.2015, 13:37

Ich hoffe mal nicht :mrgreen: denn das Schalten mit Umkehr-Schaltung empfinde ich "normaler" ;-)
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon RRwolli » 23.10.2015, 14:25

philipp0911 hat geschrieben:Prüfen die Grünen sowas bei ner Kontrolle? Und was Is die Strafe wenn se einen erwischen?


warum soll Fahren mit umgedrehten Schaltschema auf der Strasse verboten sein oder doch?

Gruß
Wolfgang
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon philipp0911 » 23.10.2015, 20:31

Steht so viel ich weiß in der Betriebsanleitung und habe es mal irg wo gelesen
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon thomson » 24.10.2015, 08:10

Ich fahre schon seit jahren mit umgedrehter schaltung. Mir hat man auch gesagt, das darf man nicht. War letztens beim Tüv und habe mal nachgefragt. O ton Tüv: Es ist nirgends wo vorgeschrieben, wie rum man schaltet. Du könntest sogar die schaltung ganz woanders hin bauen. Gibt ja auch Motorräder mit behinderten umbauten oder alte Motorräder, da ist die schaltung auf der rechten seite.
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon Flo1000RR » 18.05.2016, 20:20

Laut der Betriebsanleitung von BMW ist es wohl auf öffentlichen Straßen wirklich verboten mit umgekehrten schaltschema zu fahren...
Warum auch immer cofus cofus
Wurde bei mir aber auch noch nie kontrolliert
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon molli » 19.05.2016, 08:43

O-Ton der Bedienungsanleitung P7 - Seite 136

Schaltschema Umkerung
Schaltschema für Rennbetrieb
Für den Rennbetrieb kann das Schaltschema durch Umbau der Schaltstange umgekehrt werden. ....
...
Das Fahren mit Schaltschema-Umkehrung ist auf öffentlichen Straßen nicht gestattet. Schaltschema-Umkerung nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen.



Finde ich auch blödsinn, aber die werden sich schon was dabei denken wenn Sie sagen du darfst es offiziell nicht.
Wo steht sowas denn beschrieben dass man es drehen darf? Ich denke mal, man könnte sich über den TüV eine alternative Schaltrichtung eintragen lassen?

Fahre auch nur noch Umgekehrt, egal ob Strasse oder Rennstrecke. Fand das vorher schon besser und jetzt mit Blipper erst recht!

Gruß
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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon scaltbrok » 22.05.2016, 16:48

Ist wohl eher schlecht recherchiert von BMW. Du darfst deine Schaltung so oft drehen wie du willst im öffentlichen straßenverkehr.


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Re: Schaltumkehrung standardrastenanlage

Beitragvon thomson » 22.05.2016, 17:53

Sag ich doch. Lasst euch nicht davon verwirren!
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