Fußrastenanlage für XR

Alles womit man die S 1000 XR - S1000XR individualisieren kann.

Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon Sechskantharry » 20.03.2018, 13:06

Ohne mich jetzt eingelesen zu haben, frage ich dann auch mal ganz blöd.
Meine S ist bj.2017, also E4.
Habe bei dir Wolfgang, eine Fußrastenanlage gekauft für das Baujahr und E4.
Wenn das mit dem "Klappbar" Vorschrift wäre, dann hätte ja Gilles Tooling die Anlage schon verkehrt hergestellt und ich bekomme die Anlage nicht eingetragen? scratch
Wer klärt mich mal wirklich auf?
Gruß Ingo
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon RRwolli » 20.03.2018, 13:54

100 % sicher ist sich Gilles selber nicht und spricht am Donnerstag nochmal mit ihren TÜV Experten. Aktuelle Auskunft von Gilles, das Gutachten für die R ist für die Modelle ab Bj. 16 -, und da es keine Änderung an dem Modell (2R10) gegeben hat zählt auch die Euro 4 dazu. Gleiches gilt auch für die XR.
TRW definiert die Auslegung genau anders. Alle Euro 4 Modelle müssen klappbare Rasten haben.

Gruß
Wolfgang
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon Sechskantharry » 20.03.2018, 14:13

Vielen Dank Wolfgang, wäre schön wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.

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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon hoschi » 22.03.2018, 09:01

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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon driver001 » 02.12.2023, 07:29

Hallo

ich hole den alten Thread mal wieder raus, weil ich aus den Antworten nicht ganz schlau geworden bin. cofus
Wie ist das nun, ist die HP Fußrastenanlage für die S1000XR K49 (altes Modell) klappbar oder nicht? Wenn nicht klappbar, trotzdem für die E4 Ausführung (ab EZ) zulässig?

Grüße
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon orti » 02.12.2023, 17:53

Moin, meine infos von BMW ( Mail Anfrage zu diversem BMW HP Zubehör) zum Thema original Zubehör:
Das original ab Werk lieferbare Zubehör ist mit dem Fahrzeug Homologiert, daher kein zusätzlicher Papierkram, somit denke ich auch, das es egal sein könnte, ob klappbar oder nicht. Solange erkennbar ist das es originale BMW teile sind.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sofern Quellen nachweisbar sind.
Grüße aus Hemer

orti
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon TimoB. » 07.12.2023, 11:15

Es gibt keinerlei rechtliche Vorschrift, die dazu verpflichtet klappbare Fussrasten zu verwenden, auch nicht bei Fahrzeugen ab Euro4.
Bei der Homologation des Fahrzeuges gibt es eine Prüfung, die die äußere Kontour des Fahrzeuges mit Fahrer beschreibt. Hierbei müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden. Um diese Vorgaben einzuhalten verwenden manche Hersteller klappbare Rasten, dh jedoch nicht, dass man bei Austauschrasten auch klappbare verwenden muss. Bei der XR sind die HP Rasten (starr) mit homologiert worden und erfüllen die Vorschriften auch als starre Raste, somit sind sie auch zulässig.
Dass Klapprasten auch im Hinblick auf Folgeschäden sinnvoll sind ist wieder ein anderes Thema.
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon RRwolli » 07.12.2023, 13:40

dann zitiere ich mal von der Gilles Seite.

HINWEIS: Diese Fussrastenanlage benötigt für die erforderliche TÜV Eintragung, um eine legale Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, klappbare Rasten. Die klappbaren Rasten können als Zubehörartikel einzeln erworben werden, Artikelnummer UF-25-KIT oder UF-27-KIT.

Der Hinweis steht bei jeder Rastenanlage ab Bj. 17
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon delta.hf » 07.12.2023, 16:37

So kenne ich das auch, dass ausschließlich klappbare Rasten gefahren werden müssen
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon driver001 » 08.12.2023, 12:26

Die Frage war ja, ist die HP Rastenanlage für die K49 XR klappbar oder nicht? Ich meine ja, bin mir aber nicht sicher. Vielleicht hat ja jemand die Rastenanlage an seiner XR und kann berichten.
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Re: Fußrastenanlage für XR

Beitragvon S-Fan » 08.12.2023, 16:04

Bei der S1000XR (K49) ist die HP Fußrastenanlage starr -also nicht klappbar. Sie ist aber einstellbar: nach oben, unten und nach hinten.


w.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/view/btdetail/?series=k49&t

https://www.motorrad-stilgenbauer.de/pr ... nksrechts/
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