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Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 18.05.2016, 08:53
von Meister Lampe
papaschulz hat geschrieben:Noch handlicher als jetzt schon? Wäre ja der Hammer :-)....muß ich mal ernsthaft drüber nachdenken. Weiß jemand wieviele Kettenglieder man rausnehmen muß!? :-D


2 Stck. ... winkG

Gruß Uwe Bild

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 18.05.2016, 10:53
von papaschulz
hat mal jemand nen direkten link wo ich das 16er kaufen kann!? In Deinem Rheinpower Shop hab ich das nicht gefunden!? :-)

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 18.05.2016, 19:32
von Meister Lampe
papaschulz hat geschrieben:hat mal jemand nen direkten link wo ich das 16er kaufen kann!? In Deinem Rheinpower Shop hab ich das nicht gefunden!? :-)


Klick auf Intro überspringen und schreib Oli eine Mail schon läuft alles ... winkG

Gruß Uwe Bild

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 07:11
von papaschulz
Mal wieder ne Laienfrage zum 16er Ritzel....gibt*s ne Möglichkeit sich das Ritzel eintragen zu lassen, damit die Karre wieder ABE hat!? Wenn ja wie bzw. zu wem muß man laufen? Oder ist sowas utopisch bzgl. Aufwand!? :-)

Gruß
Klaus

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 07:53
von herbyei
papaschulz hat geschrieben:Mal wieder ne Laienfrage zum 16er Ritzel....gibt*s ne Möglichkeit sich das Ritzel eintragen zu lassen, damit die Karre wieder ABE hat!? Wenn ja wie bzw. zu wem muß man laufen? Oder ist sowas utopisch bzgl. Aufwand!? :-)

Gruß
Klaus



nein und ja, hab mich grad mit tüv hanse unterhalten.

generell nein: die übersetzung ist teil der betriebserlaubnis und erfüllt dadurch die geräusch- und abgasvorschriften, deshalb ist eine änderung generell unzulässig.

ausnahme ja: durch einzelabnahme mit hohem aufwand verbunden. feststellung geräusch, abgas, höchstgeschwindigkeit, fahrverhalten, etc. was mit dem risiko verbunden ist, wenn die entsprechenden vorschriften nicht eingehalten werden, es keine eintragung gibt.

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 13:28
von Meister Lampe
papaschulz hat geschrieben:Mal wieder ne Laienfrage zum 16er Ritzel....gibt*s ne Möglichkeit sich das Ritzel eintragen zu lassen, damit die Karre wieder ABE hat!? Wenn ja wie bzw. zu wem muß man laufen? Oder ist sowas utopisch bzgl. Aufwand!? :-)

Gruß
Klaus


Und , wer sagt das die ABE entfällt ... Stammtischgerede :?: Guck mal in die EG Bestimmung , bis 8% Übersetzungsänderungen sind eintragungsfrei , warum wohl ... :?: dann müßte ja jeder Reifendurchmesser neu eingetragen werden ... ;-)

Und ein 16er Ritzel sind 7% Übersetzungsänderung ... ;-)

Gesetzes Text kannste dir ergoogeln ... ;-)

Gruß Uwe Bild

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 13:34
von papaschulz
hat man mir so gesagt....gab für mich keinen Grund das nicht zu glauben, da diese Leute deutlich mehr Ahnung von Moppeds haben als ich :-). Aber wenn's nicht so ist umso besser!? Kann das noch jemand bestätigen!?

Gruß & Danke für die Info
Klaus

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 18:01
von Fafnir
Also Erlöschen der Betriebserlaubnis (mir gefällt der MeisterLampenhinweis googlsDir) geht nur in wenigen Fällen.

Gleichwohl gibt es beim TÜV und bei Kontrollen Stress mit der Polizei, die Argumentation haste völlig richtig wiedergegeben.

Ich frage mich aber gerade, an welchen Motorradmodellen man das Ritzel offen sieht und zählen kann ... an der F650GS meiner Frau geht das ohne was abzubauen nicht so einfach.

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 22:18
von herbyei
Meister Lampe hat geschrieben:
papaschulz hat geschrieben:Mal wieder ne Laienfrage zum 16er Ritzel....gibt*s ne Möglichkeit sich das Ritzel eintragen zu lassen, damit die Karre wieder ABE hat!? Wenn ja wie bzw. zu wem muß man laufen? Oder ist sowas utopisch bzgl. Aufwand!? :-)

Gruß
Klaus


Und , wer sagt das die ABE entfällt ... Stammtischgerede :?: Guck mal in die EG Bestimmung , bis 8% Übersetzungsänderungen sind eintragungsfrei , warum wohl ... :?: dann müßte ja jeder Reifendurchmesser neu eingetragen werden ... ;-)

Und ein 16er Ritzel sind 7% Übersetzungsänderung ... ;-)

Gesetzes Text kannste dir ergoogeln ... ;-)

Gruß Uwe Bild



vom powerboxer gerd:
Ritzel / Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses ist eintragungspflichtig! Denn dadurch kann sich die Höchstgeschwindigkeit ändern. Unabhängig davon ändert sich auf alle Fälle die für die Fahrgeräuschmessung relevante Drehzahl, was dazu führen kann, dass das zulässige Fahrgeräusch überschritten wird, ggf. auch neue Abgasprüfung bei Abweichung von mehr als 8% der Gesamtübersetzung.

und motorradonline:
Was das Eintragen der kürzeren Übersetzung betrifft, so gilt es, sich zuvor mit dem Prüfer von TÜV oder DEKRA abzustimmen. Wenn die Änderung weniger als acht Prozent der Serie ausmacht, entfällt zwar die Pflicht, ein neues Abgas- und Geräuschgutachten vorzulegen. Doch die Entscheidung, ob er die Freigabe erteilt oder nicht, liegt allein im Ermessen des Prüfers. Niemand hat einen Anspruch darauf.

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 25.05.2016, 23:03
von fiko
Hatte immer ein gummiertes an der Seite was für einen leisen lauf stehen soll

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 10.08.2016, 18:25
von Rooan7
16er ohne Gummi verbaut, mit Originalkette, vollkommen problemlos. Keine Vibrationen, die nicht vorher auch schon da waren. Keine unerwünschten Nebengeräusche, das Originalritzel hat übrigens auch keine Gummis.

Mit kleinerem Ritzel wird der Radstand übrigens länger, nicht kürzer. Meine das hier mal gelesen zu haben. Sollte immer noch jemand dieser Meinung sein, möge er das bitte begründen. Mit grösserem Kettenrad sieht die Sache anders, aber hier geht es um das Ritzel.

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 02.02.2017, 18:46
von herbyei
.
bin grad bei der EU-Verordnung 168/2013 am lesen:

Artikel 20
Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen

(1) Fahrzeuge der Klasse L mit Ausnahme der Unterklassen L3e-A3 und L4e-A3 werden seitens des Herstellers mit Merkmalen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe in den Antriebsstrang des Fahrzeugs ausgestattet, mittels einer Reihe technischer Anforderungen und Spezifikationen mit folgendem Ziel:

a) Es sollen Veränderungen verhindert werden, die die Sicherheit insbesondere durch eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs beeinträchtigen können, indem unbefugt in den Antriebsstrang zur Heraufsetzung des maximalen Drehmoments und/oder der maximalen Nutzleistung und/oder der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, die im Rahmen des vom Hersteller des Fahrzeugs durchgeführten Typgenehmigungsverfahrens ordnungsgemäß festgestellt worden sind, eingegriffen wird, und/oder

b) es sollen Umweltschäden verhindert werden.

(2) Die Kommission erlässt gemäß Artikel 75 delegierte Rechtsakte in Bezug auf die speziellen Anforderungen für die in Absatz 1 genannten Maßnahmen und um die Einhaltung von Absatz 4 zu ermöglichen. Die ersten entsprechenden delegierten Rechtsakte werden bis zum 31. Dezember 2014 erlassen.

(3) Nach einer Veränderung des Antriebsstrangs muss das Fahrzeug den technischen Anforderungen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt für die ursprüngliche Fahrzeugklasse und -unterklasse oder gegebenenfalls die neue Fahrzeugklasse und -unterklasse galten, als das Originalfahrzeug in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen wurde, einschließlich der jüngsten Änderungen dieser Anforderungen.

Wenn ein Fahrzeughersteller den Antriebsstrang eines Fahrzeugtyps so konstruiert, dass es möglich ist, ihn so zu verändern, dass das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Typ, sondern einer zusätzlichen Variante oder Version entspricht, fügt der Fahrzeughersteller die entsprechenden Informationen für jede auf diese Weise erzeugte Variante oder Version dem Antrag bei, und jede Variante oder Version muss ausdrücklich typgenehmigt werden. Wenn das veränderte Fahrzeug in eine neue Klasse oder Unterklasse fällt, ist eine neue Typgenehmigung zu beantragen.

(4) Unbeschadet des Absatzes 1 ist der Hersteller bestrebt, zur Vermeidung von Veränderungen oder Anpassungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die funktionale Sicherheit oder die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs durch beste Ingenieurspraxis zu verhindern, dass derartige Veränderungen oder Anpassungen technisch möglich sind, es sei denn, solche Veränderungen oder Anpassungen werden ausdrücklich angegeben und sind Bestandteil der Beschreibungsmappe und mithin durch die Typgenehmigung abgedeckt.

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 02.02.2017, 23:10
von Fafnir
L3e sind "offene" Motorräder und L4e solche mit Beiwagen. Also sind die von der Ingenieurskunst oder beste Ingenieurspraxis ausgenommen ... scratch

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 14.08.2017, 22:13
von stab
Musste damals als ich die Übersetzung bei meinen letzten Bike geändert habe auch einen Speed-O-Healer zwischen bauen so das der Tacho wieder passte, muss ich das hier auch wieder machen?

Re: 16er Ritzel welches?

BeitragVerfasst: 14.08.2017, 22:23
von Meister Lampe
stab hat geschrieben:Musste damals als ich die Übersetzung bei meinen letzten Bike geändert habe auch einen Speed-O-Healer zwischen bauen so das der Tacho wieder passte, muss ich das hier auch wieder machen?


Nö , die Tachosignale werden von den ABS Sensoren übernommen und am Ritzel wird nichts gemessen ... winkG

Gruß Uwe Bild